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Post-Nachsendeauftrag

Dies ist ein Beitrag zum Thema Post-Nachsendeauftrag im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo! Ein mittelloser Betreuter wurde in einer Klinik untergebracht. Als Betreuer möchte ich daher einen Post-Nachsendeauftrag stellen. Die Post tut ...


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Alt 14.12.2007, 13:43   #1
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,091
Standard Post-Nachsendeauftrag

Hallo!

Ein mittelloser Betreuter wurde in einer
Klinik untergebracht. Als Betreuer möchte ich daher einen Post-Nachsendeauftrag stellen. Die Post tut dies jedoch nur gegen Entgelt (für ein halbes Jahr 15,20 Euro).

Wer übernimmt die Kosten hierfür? Bis ein diesbezüglicher Antrag mit evt. Bewilligung beim Sozialamt durch ist, dürfte es - nach meinen Erfahrungen - Ostern werden.

Meinungen hierzu?

mfg
carlos ist offline  
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Alt 14.12.2007, 14:20   #2
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.06.2007
Ort: Aachen
Beiträge: 47
Standard

Hallo Carlos,

ich spreche dies mit den Betreuten ab. In der Regel akzeptieren sie es, die Kosten zu zahlen, weil sie möglichst keine unangenehme Post nach Hause bekommen möchten.

Weigern Sie sich, die Kosten zu übernehmen, zahle ich, wenn ich einen Nachsendeautrag für erforderlich halte.

Die einfachste Lösung ist es jedoch, ein Postfach zu eröffnen und die Betreuten als Mitbenutzer anzumelden. Der Post teile ich dann die Postfachanschrift mit und die Sache läuft (zumindest in der gleichen Stadt) ziemlich gut.

Allerdings informiere ich auch Behörden wie ARGE, Rentenversicherungsträger usw. stets über die Betreuung und bitte Sie, den erforderlichen Schriftverkehr direkt an meine Anschrift zu senden.

MfG

W. Rütten
BB_AACHEN ist offline  
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Alt 14.12.2007, 14:31   #3
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,091
Standard

Zitat:
Zitat von BB_AACHEN
Allerdings informiere ich auch Behörden wie ARGE, Rentenversicherungsträger usw. stets über die Betreuung und bitte Sie, den erforderlichen Schriftverkehr direkt an meine Anschrift zu senden.
Danke.

Ist hierfür der Aufgabenbereich "Postangelegenheiten" bzw. "Postvollmacht" erforderlich?

mfg
carlos ist offline  
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Alt 27.02.2008, 21:53   #4
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Benutzerbild von Udsch
 
Registriert seit: 28.09.2006
Ort: Soester Börde
Beiträge: 57
Standard

Nee, Carlos, den Aufgabenbereich "Öffnen und Anhalten der Post" brauchst du nur, wenn du Post, die ausdrücklich an den Betreuten gerichtet ist, öffnen willst (z.B. für den erwähnten Nachsendungsauftrag brauchst du diesen Aufgabenbereich!!). Als rechtlicher Vertreter hast du ansonsten grundsätzlich die Post in den dir zugeschriebenen Aufgaben zu empfangen, die den Betreuten betrifft. Also kannst du z.B. den Rentenversicherungsträger auffordern, Post (auch) an dich zu senden, wenn du für die Vermögenssorge zuständig bist.

Horrido,

Udo
Udsch ist offline  
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Alt 27.02.2008, 22:00   #5
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Benutzerbild von Udsch
 
Registriert seit: 28.09.2006
Ort: Soester Börde
Beiträge: 57
Standard

...zu deiner oben beschriebenen Problematik nochmal. Wenn der Betreute faktisch verhindert ist, kannst du dir von ihm eine Vollmacht ausstellen lassen, sofern er diese noch wirksam unterzeichnen kann. Ich gehe mal davon aus, dass er einverstanden ist, dass du seine Post erhältst, solange er im Krankenhaus ist.

Übrigens gibts ansonsten auch immer die Möglichkeit, Aufgabenkreise per einstweiliger Anordnung zu erweitern, wenn begründet die Notwendigkeit für eine eilige Entscheidung vorliegt. Eine Aufgabenkreiserweiterung erfolgt dann in der Praxis bei akuter Notwendigkeit innerhalb eines Tages.

Udo
Udsch ist offline  
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Alt 28.02.2008, 14:48   #6
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
Standard

Hallo Carlos,

ich würde erst einmal überprüfen wie lange der Klinikaufenthalt denn nun andauern soll. Für eine kurze Zeit lohnt sich das gar nicht, zumal der Nachsendeantrag auch nicht von heute auf morgen eingesetzt werden kann. Wenn ich alle Ämter angeschrieben habe, mit denen ich in Vertretung für meinen Betreuten agieren muss, dann kommt eigentlich nur noch Reklame ect. Ich habe eine Betreute, die 1 x mtl. in die Klinik geht, wenn ich da jedes Mal einen Nachsendeantrag stellen würde, wäre ich (oder sie) schon arm. Wie Du schon beschrieben hast, kostet der 15,20 Euro für längstens 6 Monate.

Vielleicht kannst Du den Briefkastenschlüssel an Dich nehmen und ab und zu nachsehen, um ganz sicher zu sein, dass keine wichtig Post wegkommt?

Meiner Meinung nach bräuchtest Du auch eine vormundschaftliche Genehmigung, wenn Du die gesamte Post an Dich umleitest und Du keine Vollmacht von Deinem Betreuten hast.

Es gibt einen großen Unterschied, zwischen der Post, die ggf. in Deinem Aufgabenbereich fällt und der gesamten Post, also auch privater Post (wie z.B. Glückwuschkarten ect.).

Generell ist ist es hier so geregelt, dass Nachsendeanträge wegen Umzügen von den Betreuten bezahlt werden. Die Post geht dann auch zu meinem Betreuten, sofern sie nicht in mein Aufgabenkreis fällt. Wenn ich selber der Meinung bin, dass die Post zu mir kommen muss, weil sie andauernd verlegt oder geklaut wird usw., dann brauche ich eine vormundschaftliche Genehmigung und muss sie aus eigener Tasche bezahlen.
Tina L. ist offline  
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Alt 28.02.2008, 17:26   #7
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,091
Standard

Hallo,

vielen Dank für die Antworten.

In der Angelegenheit bin ich folgt verfahren:

Ich habe für die Zeit den Klinikaufenthalts - ca. 6 Wochen - einen Nachsendeauftrag in die Klinik veranlasst.
Es bestand schließlich kein Einwilligungsvorbehalt und ich hatte den Eindruck, der Betreute kann seine Post sehr wohl noch alleine zur Kenntnis nehmen und - zumindest teilweise - selbst bearbeiten.

Vereinbart hatten wir, dass wir die Post (außer rein privaten Schreiben) dann gemeinsam durchschauen und ich dann ggf. tätig werde - bisher hat dies auch geklappt; übrigens, eine Verfahrensweise, wie ich sie mit den meisten meiner Betreuten pflege.
Sollte es diesbezüglich "Probleme" geben, kann ich immer noch eine Erweiterung des Aufgabenkreises beantragen; dies habe ich dem Betreuten auch unmißverständlich gesagt.
Die Nachsendeauftrags-Gebühren habe ich vorgestreckt; im Einvernehmen mit dem Betreuten werde ich diese "bei nächster Gelegenheit" von ihm wieder zurückverlangen bzw. von seinem Konto abheben.
Gebühren dieser Art und Höhe letztendlich aus eigener Tasche (sprich: von der Vergütungspauschale) zu begleichen, halte ich für unangemessen.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 28.02.2008, 19:46   #8
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
Standard

Hallo Carlos,

dann hast Du ja eine Lösung gefunden.

Zitat:
Gebühren dieser Art und Höhe letztendlich aus eigener Tasche (sprich: von der Vergütungspauschale) zu begleichen, halte ich für unangemessen
Wenn Dein Betreuter Dir das Geld in bar gibt und es keine Schwierigkeiten gibt, dann kannst Du das so machen. Wenn der Beleg jedoch in der Jahresabrechnung auftaucht, kann es passieren, dass das Gericht nachfragt. Es ist so, dass Nachsendeanträge, ohne, dass ein Wohnungswechsel stattgefunden hat und lediglich dem Betreuer bei seiner Arbeit dienen, auch aus dessen Tasche bezahlt werden sollen.

Bsp. Ich habe eine ältere Dame, wo jede Menge wichtiger Post weggekommen ist (vom Sohn geklaut). Ich habe einen Antrag auf Anhalten/Öffnen der Post gestellt und nach Genehmigung einen Nachsendeantrag an meine Adresse erteilt. Diesen musste ich vor einiger Zeit zum 2. Mal aus eigener Tasche bezahlen. Da die Dame dement ist und ich einen EV in der Vermögenssorge habe, kann und werde ich sie sicherlich darauf nicht ansprechen.

Nun ist sie in ein Heim gezogen und diesen Nachsendeantrag muss sie selber bezahlen. Ich wollte die Post nur in Sicherheit haben, solange sie noch zu Hause lebte und das war eine gute Entscheidung, wie sich hinterher herausstellte...

Also, ob uns das nun aufregt oder nicht, dass wir einen Nachsendeantrag auch noch von unserer Pauschale bezahlen sollen, es ist leider so.
Tina L. ist offline  
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nachsendeauftrag, post

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