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Wenn der Betreuer krank wird

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wenn der Betreuer krank wird im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo. Mich hats seit Freitag erwischt. Influenzagrippe. Teilweise über 40 Fieber, keine Stimme mehr und ich kann keinen Satz sprechen ...


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Alt 20.03.2016, 09:04   #1
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard Wenn der Betreuer krank wird

Hallo.

Mich hats seit Freitag erwischt. Influenzagrippe. Teilweise über 40 Fieber, keine Stimme mehr und ich kann keinen Satz sprechen ohne Hustenanfall.

Am Freitag hab ich noch Gespräche geführt und bin trotz deutlich angeschlagener Stimme teilweise auf Unverständnis gestoßen. Voller Optimismus habe ich Rückrufe für Montag zugesagt. Das kann ich aber abhaken, weil sich mein Zustand deutlich verschlechtert hat.

Was tut ihr in diesen Situationen? Mein Plan war, den AB von jemanden mit Stimme besprechen zu lassen, dass ich zur Zeit aufgrund Krankheit nicht erreichbar bin. In dringenden Fällen bitte Nachricht hinterlassen (in Notfällen würde ich irgendwie versuchen zu handeln). Reicht das? Muss ich sonst was tun?

Mich belastet das grad ein wenig, hab heute Nacht im Fieber sogar geträumt, dass ich Fristen versäumt und Betreute vergessen hätte. (Donnerstag kam ne neue Bestellung rein die noch unbearbeitet da liegt ) Bis dato war ich nicht krank und irgendwie erscheint mir jetzt der gelbe Schein von früher wieder reizvoll.
Boomer ist offline  
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Alt 20.03.2016, 09:11   #2
Schwaadlappe
 
Benutzerbild von Kölsche Jung
 
Registriert seit: 14.04.2014
Ort: Köln
Beiträge: 316
Standard

Erst einmal gute Besserung!

Das ist natürlich ein Risiko als Freiberufler, denke aber nicht das es zu tragisch ist. Soviele Fristen gibt es gar nicht, ausser man hat sie immer vor sich hergeschoben :-)
Ich bin auch mal ein paar Tage ausgefallen und habe lediglich die Post geöffnet und nur das allerwichtigste auf schriftlichem Wege erledigt.
Für Krankheiten, die offensichtlich länger dauern sollte man eine Ersatzbetreuung in seinem Kollegenkreis haben, die dann übernehmen kann. In unserem Gerichtsbezirk wird das sehr gerne gesehen und in vielen Beschlüssen entsprechend dokumentiert, so das der Ersatzmann/frau im Ernstfall sofort handlungsfähig wäre...
__________________
Ich hab jetzt weder die Zeit noch die Buntstifte um Dir das genau zu erklären.
Kölsche Jung ist offline  
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Alt 20.03.2016, 09:15   #3
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Ich hätte jemanden der einspringen würde. Hoffe aber immer noch dass ich bald wieder auf den Beinen bin. Sollte ich sie trotzdem schon mal aktivieren und das Gericht informieren?
Boomer ist offline  
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Alt 20.03.2016, 09:40   #4
Schwaadlappe
 
Benutzerbild von Kölsche Jung
 
Registriert seit: 14.04.2014
Ort: Köln
Beiträge: 316
Standard

Ich denke das kannst nur Du entscheiden, oder soll ich mal zum Fiebermessen vorbeikommen?
__________________
Ich hab jetzt weder die Zeit noch die Buntstifte um Dir das genau zu erklären.
Kölsche Jung ist offline  
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Alt 20.03.2016, 12:12   #5
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
 
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 515
Standard Hallo Boomer und gute Besserung

bin zwar Ehrenamtler aber würde den Ersatz schon mal aktivieren. Zur Zeit scheint ist wieder die Grippewelle im Kommen. Eine Bekannte von mir liegt seit 3 Wochen flach, nix geht mehr.

Und Kölsche Jung das mit dem Fiebermessen, naja ist wohl Wunschdenken....grins.

Also Boomer schon deine Kräfte,

alles Gute dir, Doro
__________________
gehe deinen Weg und lass die andern reden
Doro ist offline  
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Alt 20.03.2016, 13:17   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard

Hallo Boomer

Krank sein darft du auch als selbständige - und Verständnis dafür würde ich auch von jedem anderen verlangen.

Bei irgendwelchen Frisstachen kannst Du per FAX um eine Verlängerung bitten.
Die Rückrufe kannst Du ggf. auch per FAX absagen (Nicht sprechen können macht die Telefonate so einseitig...)
Den AB passend zu besprechen ist auch eine gute Idee.

Eine Vertretung würde ich nur mit absolut unaufschiebbaren Dingen belasten wollen, für die eine Verhinderungs-/Ersatzbetreuung beschlossen werden müßte.
alles andere kann auch erst mal warten.

Erhol Dich gut und mache Dir keine Sorgen wg. der komischen Träume. Die dürfte wohl jeder mal gehabt haben. Das legt sich...

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 20.03.2016, 20:37   #7
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Sollte ich sie trotzdem schon mal aktivieren und das Gericht informieren?
Wenn du eine Vertretung aktivieren möchtest dann solltest du das machen.
Jeder von uns ist schon mal krank gewesen und dann blieb das Zeug eben eine Woche liegen- darauf kamen dann die Nachtschichten.
So viele Fristsachen gibts doch gar nicht oder?

Wenn`s ganz dramatisch ist, dann macht die Vertretung eben das notwendigst Schriftliche aber bei jeder Woche Krankheit das Gericht zu informieren erscheint ziemlich sinnlos.

Persönlich mache ich das nicht gerne, aber ab und an muss jemand auch mal eine Woche auf einen Rückruf warten, ich kann mir so viele höchstdringliche Dinge gar nicht vorstellen.

Gute Besserung aber erst mal und reg dich nicht noch deswegen auf.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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