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Vergütungsfrage

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütungsfrage im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Teilnehmer, ich bitte um Unterstützung in folgender Vergütungsfrage: Betreuter war jahrelang mittellos und erbt nun ein kleines Vermögen. Die ...


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Alt 01.04.2016, 12:39   #1
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 467
Standard Vergütungsfrage

Liebe Teilnehmer,

ich bitte um Unterstützung in folgender Vergütungsfrage:
Betreuter war jahrelang mittellos und erbt nun ein kleines Vermögen. Die letztmalig erhaltene Vergütung liegt 10 Wochen vor dem Tod des Erblassers zurück.
Mein Vergütungsantrag auf Vergütung für eine Betreuung eines Mittellosen für 10 Wochen (bis Todestag Erblasser) wurde nun abgewiesen. Der Mindestvergütungszeitraum betrage ein Quartal, entsprechend müsse ich meinen Vergütungsantrag ändern.

Ich gehe davon aus, dass ich unabhängig davon taggenau abrechnen muss.
Was meint Ihr?


Schöne Grüße

Klima
Klima ist offline  
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Alt 01.04.2016, 13:13   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
Betreuter war jahrelang mittellos und erbt nun ein kleines Vermögen.
Betreuter ist damit ab Erbe vermögend. ( wenn Erbe über 2600 €)

Zitat:
Mein Vergütungsantrag auf Vergütung für eine Betreuung eines Mittellosen für 10 Wochen (bis Todestag Erblasser) wurde nun abgewiesen. Der Mindestvergütungszeitraum betrage ein Quartal, entsprechend müsse ich meinen Vergütungsantrag ändern.
Völlig zu Recht abgelehnt, wie kommst du auf die Idee für 10 Wochen abrechnen zu können?? Siehe §9 VBVG


Zitat:
Ich gehe davon aus, dass ich unabhängig davon taggenau abrechnen muss.
Nein, entscheidend ist der Vermögensstand zum Ende des jeweiligen Betreuungsmonats. Siehe BGH vom 06.02.2013, XII ZB 582/12: sowie die Urteile des BGH aus 2010: https://www.betreuung.de/dokumentation/bgh/

D.h. für dich 2 Monate mittellos gegen das Vermögen und 1 Monat vermögend.

Das Gericht wird eine Rückforderung nach § 1836e BGB vornehmen, dabei auf Beachtung der Verjährung achten.
__________________
----------------
agw ist offline  
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