Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechnungslegung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Seit 8 Jahren betreue ich ehrenamtlich meinen geistig behinderten Bruder, der auch bei mir lebt. Seit 3 Jahren hat das ...
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14.04.2016, 09:14 | #1 |
Neuer Gast
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Beiträge: 2
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Rechnungslegung
Seit 8 Jahren betreue ich ehrenamtlich meinen geistig behinderten Bruder, der auch bei mir lebt. Seit 3 Jahren hat das Amtsgericht eine neue Rechtspflegerin beschäftigt, die ständig meine Belege und Kontoauszüge mit dem Hinweis zurück sendet, dass ich eine Aufstellung machen müsste. Ich habe bereits die Vermögensverhältnisse meines Bruders dargelegt und die Kontoauszüge samt zusätzlichen Ausgaben aufgestellt und ihr zur Verfügung gestellt. Trotzdem scheint oder möchte sie meine Aufstellung nicht verstehen. Sie ist nicht gewillt, mit mir einen Termin zu vereinbaren um die Angelegenheit zu regeln.
Ist Sie im Recht - oder ist das reine Schikane? |
14.04.2016, 09:40 | #2 |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
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Sie ist im Recht.
Eine Rechnungslegung - zu der Du als Schwester und damit als nicht befreite Betreuerin jährlich verpflichtet bist - enthält eine chronologische Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben des Betreuten. Sämtliche Buchungen sind durch Kontobelege und Rechnungen nachzuweisen. Hier NRW-Justiz: Betreuung kannst Du Dir die entsprechenden Formulare für die Rechnungslegung ausdrucken.
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15.04.2016, 17:44 | #3 |
Neuer Gast
Registriert seit: 25.09.2015
Beiträge: 2
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Das habe ich ja gemacht. Ich habe auch die Kontoauszüge hingeschickt, auf denen man genau verfolgen kann, was passiert ist. Die Rechtspflegerin wollte eine Aufstellung der Kontoauszüge oder wenn ich das nicht möchte, Kopien der Kontoauszüge. Die Kontoauszüge waren doch schon vorgelegen. Wieso möchte sie nochmals Kopien von den Kontoauszügen?
Als ich das Gespräch mit ihr suchte, verwies sie mich an einen Betreuungsverein. Ist eine Rechtspflegerin nicht verpflichtet einem zu informieren und zu helfen - vor allem wenn man nicht versteht, was sie will? Ich bin meinem Bruder gegenüber nicht unterhaltspflichtig. Man sollte doch froh sein, dass man für ihn einsteht, zumal seine Einkünfte noch nicht einmal dem Sozialhilfesatz entsprechen. Geändert von sweetgrid (15.04.2016 um 18:02 Uhr) |
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