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zum x Mal: Vergütung

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Es tut mir wirklich leid, aber ich blicke bei der Vergütung in einem Fall nicht durch und finde auch nicht ...


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Alt 26.04.2016, 11:58   #1
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard zum x Mal: Vergütung

Es tut mir wirklich leid, aber ich blicke bei der Vergütung in einem Fall nicht durch und finde auch nicht wirklich was in der Konstellation über die SF.

Abrechnungszeitraum 05.01. bis 04.04.
in diesem Zeitraum durchgehend vermögend.

Antragstellung wollte ich heute (26.04.) machen. Hier liegen auch noch einige Rechnungen, die in den nächsten Tagen überwiesen werden müssen. D. h. nach heutigen Datum ist sie noch vermögend. Aber wenn die Überweisungen vom Konto abgebucht sind, ist sie mittellos.

Wie rechne ich nun ab?

a) durchgehend vermögend gegen die Staatskasse (weil sie ja kein Geld mehr hat wenn der Beschluss kommt) ?
b) durchgehend vermögend gegen das Vermögen der Betreuten, da der Kontostand vom Tag heute Vermögen aufweist und wenn der Beschluss kommt teile ich mit, dass ich das Geld nicht mehr entnehmen kann und daher um Festsetzung gegen die Staatskasse bitte?
c) andere Konstellation die ich gerade nicht sehe?

Ich steh echt auf dem Schlauch. Sorry

LG
Boomer
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Alt 26.04.2016, 20:45   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,596
Standard

Moin Boomer

Gibt es denn eine Chance, dass wieder Geld reinkommt, um den "Vermögend"-Status zu erlangen. Oder ist ab jetzt Low Budget andgesagt?

Im ersten Fall würde ich mit dem Antrag auf die besseren Zeiten spekulieren.

Im letzteren Fall kannst Du Dein Gewissen befragen, ob es das in Ordnung findet, wenn Du den Vergütungsbeschluss erst dann bekommst, wenn der Betreute als mittellos gilt - und dann die Vergütung abhebst.
Ich würde mir das Genze schenken und etwas abwarten bzw. gleich als mittellos gegen die Staatskasse beantragen und mitteilen, dass Rechnungen da sind, die das Vermögen schröpfen, aber noch nicht (oder inzwischen) bezahlt sind, weshalb die Vermögensgrenze unterschritten ist.

Meistens ist die einfache und faule Variante die bessere, weil man sonst für 3,50 € mehr an Stress hat, als der Merverdienst ausmacht.

MfG


Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 26.04.2016, 21:08   #3
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Danke dir.

Aber ich versteh nicht ganz, warum ich die kompletten 3 Monate als mittellos abrechnen sollte. Sie war vermögend und mit genau diesem Vermögen hatte ich ne Menge Arbeit. Und bei der aktuellen Konstellation macht das immerhin nen Unterschied von rund 200 Euro aus. Für mich verdammt viel Geld.

Und nach meinen Recherchen ist es durchaus möglich, dass die Vergütung für Vermögende abgerechnet wird, der Anspruch wegen später eingetretenen Mittellosigkeit jedoch gegen die Staatskasse gerichtet werden kann. Wenn der Beschluss da ist, wird nichts mehr zum Abheben da sein. Dank vieler Komplikationen wird das Konto bis dahin vermutlich gen 0 tendieren.

Irgendwie versteh ich da grad was nicht
Boomer ist offline  
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Alt 27.04.2016, 06:24   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Zitat:
Aber ich versteh nicht ganz, warum ich die kompletten 3 Monate als mittellos abrechnen sollte.
Du solltest mal die Antworten auf deine bereits gleichen Fragen aus dem anderen Thread zum gleichen Thema lesen. Da stehen doch schon alle Antworten drin.

Warum du meinst für die 3 Monate mittellos abrechnen zu müssen erschließt sich mir nicht
__________________
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agw ist offline  
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