Dies ist ein Beitrag zum Thema Berufsbetreuer und Verfahrenspfleger im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Muss ich als Berufsbetreuer und Verfahrenspfleger 2x Gewerbe anmelden wegen der Mehrwertsteuer, als Berufsbetreuer bin ich ja wohl MwSt befreit, ...
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28.04.2016, 12:49 | #1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 23.04.2016
Beiträge: 2
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Berufsbetreuer und Verfahrenspfleger
Muss ich als Berufsbetreuer und Verfahrenspfleger 2x Gewerbe anmelden wegen der Mehrwertsteuer, als Berufsbetreuer bin ich ja wohl MwSt befreit, als Verfahrenspfleger nicht. Bei meiner Tätigkeit als Inhaber eines Pflegedienste (MwSt frei) mußte ich einen Hausmeisterservice und Hausverwaltung (mit MwSt für mein eigenes betreutes Wohnen) als extra Gewerbe anmelden, sonst hätte ich von den Einnahmen des Pflegedienste MwSt abführen müssen, Danke
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03.05.2016, 08:54 | #2 |
Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Da wäre es hilfreich, wenn du dich in einem Steuerbüro beraten lässt. Hier kann dir qualifizierte professionelle Hilfe angeboten werden.
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03.05.2016, 14:47 | #3 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
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Hallo,
nein musst Du nicht. Wichtig ist nur, dass die Rechnungen als Verfahrenspfleger die Umsatzsteuer ausweisen. Gruß Heiner |
03.05.2016, 15:33 | #4 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Du brachst als Verfahrenspfleger dann keine Umsatzsteuer auszuweisen, wenn du die Regelung des § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) für dich in Anspruch nimmst.
Dann dürfen deine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze p.a. nicht höher als 17.500,00 EUR sein, dafür kann man schon einige Verfahrenspflegschaften machen. |
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