Dies ist ein Beitrag zum Thema Schneckenpost... im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
In Köln lässt das Sozialamt und die Rentenversicherung ihre Post von einem anderen Anbieter als die "normale" Post zustellen.
Dieser ...
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03.05.2016, 10:53 | #1 |
Schwaadlappe
Registriert seit: 14.04.2014
Ort: Köln
Beiträge: 316
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Schneckenpost...
In Köln lässt das Sozialamt und die Rentenversicherung ihre Post von einem anderen Anbieter als die "normale" Post zustellen.
Dieser Verein ist extrem langsam so das die Briefe teilweise über 14 Tage unterwegs sind, wenn man das Datum der Schreiben mit dem Zustelldatum abgleicht. So weit, so gut. Nun stellt gerade das Sozialamt gerne Fristen in denen es irgendwelche Information/Unterlagen erhalten möchte. Die sind teilweise dann nicht einzuhalten! Wie geht ihr damit um? Jedesmal ein Schreiben rausjagen das die Frist auf Grund der lahmarschigen Zustellung nicht einzuhalten ist und um eine Fristverlängerung bitten?
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Ich hab jetzt weder die Zeit noch die Buntstifte um Dir das genau zu erklären. |
03.05.2016, 11:49 | #2 |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
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In der Regel ist es so, dass Fristen nicht ab Datum des Schreibens des Sachbearbeiters berechnet werden, sondern ab dem Absendedatum, das aus der Akte ersichtlich ist. Meist wird auch noch eine Woche draufgeschlagen, weil man weiß, dass Post (mit welchem Verein auch immer) gerne mal etwas länger dauert.
Solltest Du feststellen, dass das Datum auf dem Poststempel erheblich von dem Zugangsdatum entfernt ist, notiere den Eingangstag und das Aktenzeichen auf dem Umschlag und sammle mal eine Zeitlang. Mit einem etwas dickeren Stapel würde ich an Deiner Stelle mal die Behördenleitung aufsuchen, die dann den Zustelldienst ins Gebet nehmen kann. Es besteht nämlich meist ein Vertrag, auf dessen Einhaltung die Behördenleitung beharren kann (Zustellung innerhalb von einer Woche o. ä.). Bei Antworten an die Behörde nimmst Du Bezug auf das "Schreiben vom 02.4.2016, eingegangen bei mir am 30.04.2016". Fertig.
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