Dies ist ein Beitrag zum Thema Fragebogen zur steuerlich. Erfassung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Moin zusammen.
Habe vom FA so n Bogen bekommen. Hatte keine Gewerbe angemeldet.
Muss ich in dem Bogen die Fragen ...
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06.05.2016, 11:30 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.03.2016
Beiträge: 180
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Fragebogen zur steuerlich. Erfassung
Moin zusammen.
Habe vom FA so n Bogen bekommen. Hatte keine Gewerbe angemeldet. Muss ich in dem Bogen die Fragen zum Umsatzsteuer auch ausfüllen? Wir haben ja Umsatzsteuerbefreiung! Danke im Voraus. H. H. |
13.05.2016, 21:09 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 26.10.2014
Ort: Hessen
Beiträge: 105
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Hallo Heinrich Heine,
ich muss diesen Fragebogen auch bald einreichen, da ich demnächst die Tätigkeit als Berufsbetreuerin aufnehmen werde. Habe mich dazu kürzlich von einer Steuerberaterin umfassend beraten lassen. Sie hat mir den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einmal als ausgefülltes Musterbeispiel mitgegeben. Demnach wären unter Punkt 7 (Angaben zur Umsatzsteuer) die Angaben größtenteils zu machen (wichtig dabei natürlich v.a. 7.5 Steuerbefreiung-> ja ankreuzen, Tätigkeit "gesetzlicher Betreuer" , Befreiungsgrund §4 Nr. 16k UStG eingeben). Wenn du genauere Angaben dazu brauchst, kannst du mir gerne eine PN schreiben :-) |
13.05.2016, 22:06 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.03.2016
Beiträge: 180
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Hallo Sally,
Danke dir. Soviel ich weiß, brauche ich die Kleinunternehmer Regelung nicht anzukreuzen weil die Arbeit umsatzsteuerfrei ist! Wie schreibe ich denn PN? |
13.05.2016, 22:13 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 26.10.2014
Ort: Hessen
Beiträge: 105
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Richtig, die Kleinunternehmerregelung brauchst du nicht ausfüllen, aber die meinte ich nicht....weiter unten im Fragebogen ist ein Punkt (7.5) zur Steuerbefreiung
PN geht soweit ich weiß, indem du auf meinen Namen klicks und dann "Private Nachricht an..." |
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