Dies ist ein Beitrag zum Thema Schlussrechnung: Mittellos/Vermögend im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Zusammen, ich habe eine Frage an Euch. Die Betreuung endet nach einem Jahr und der Betreute erklärt den Verzicht ...
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13.05.2016, 14:10 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 216
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Schlussrechnung: Mittellos/Vermögend
Hallo Zusammen, ich habe eine Frage an Euch. Die Betreuung endet nach einem Jahr und der Betreute erklärt den Verzicht auf die Legung der Schlussrechnung und erteilt Entlastung.
Zum Vergütungsantrag: Die ersten 6 Monate war der Betreute mittellos (Wohnung). Er hatte ein hohes Darlehen (ich nehme an dies wirkt sich auf meine Vergütung aus??). In den letzten 6 Monaten war er allerdings vermögend (Wohnung). Das Darlehen war abgelöst. Der Betreute hatte eine hohe Abfindung seines Arbeitgebers erhalten. Da ich keine Schlussrechnung machen muss, stellt sich für mich die Frage, wie ich die Monate nachweisen muss wo er mittellos und vermögend war (Kontobelege erhält das Gericht ja keine = da keine SR). Die Gesamtsumme meiner Vergütung kann am Tag der Beantragung vom Betreuten beglichen werden, also beantrage ich gegen sein Vermögen und nicht aus der Staatskasse. Eine Vermögensübersicht lege ich meinem Vergütungsantrag bei. Ist das so korrekt oder könnt ihr mir sagen wie ihr das im o.g. Fall macht? Ich danke Euch |
13.05.2016, 14:46 | #2 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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