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Rechnungslegung mit Nummerierung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechnungslegung mit Nummerierung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo liebe Kollegen, nachdem ich nunmehr seit 4 Jahren als Berufsbetreuer arbeite, bin ich zum ersten Mal an einen Rechtspfleger ...


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Alt 19.05.2016, 22:04   #1
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von Bea-Wesel
 
Registriert seit: 14.12.2012
Ort: NRW, Ruhrpott
Beiträge: 220
Standard Rechnungslegung mit Nummerierung

Hallo liebe Kollegen,


nachdem ich nunmehr seit 4 Jahren als Berufsbetreuer arbeite, bin ich zum ersten Mal an einen Rechtspfleger geraten, der von mir im Rahmen der Jahresrechnungslegung fordert, ich solle meine per BdB at work ausgedruckte Umsatzliste zusätzlich durchnummerieren und auch die beigefügten Kontobuchungen auf den Kontoauszügen entsprechend nummerieren.


Zusätzlich hat er (treffend) festgestellt, dass ich meine Umsätze offensichtlich per Software importiere. Wie kommt er nur darauf, natürlich buche ich meine geführten ca. 90 Konten von Hand, das erledige ich in meiner Freizeit ab 21.00 Uhr.
Mal ernsthaft, er stößt sich daran, dass in den Buchungstexten teilweise Dinge stehen, mit denen er nichts anfangen kann. Nämlich so etwas wie "Nürnberger Erstlastschrift 00034453234". Er möchte, dass in meiner Umsatzliste alles verständlich in Worten angegeben wird.


Ich beabsichtige nun ihm mitzuteilen, dass meiner Meinung nach die Anforderung an die Rechnungslegung nach § 259 BGB erfüllt sind, da ich eine geordnete Zusammenstellung über Ein- und Ausgaben erstellt habe und auch für jede Buchung Belege beigefügt habe. Was die importierten Buchungstexte mit teils unverständlichen Buchungstexten anbelangt, sind ja die Belege beigefügt.


Wie seht ihr das, bin ich vor allem zur Nummerierung verpflichtet?
__________________
Bea-Wesel ist offline  
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Alt 19.05.2016, 22:48   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Wenn es nur an der Nummerierung liegt ist das in 15 Sekunden erledigt und lohnt keine Diskussion .

Buchungen markieren, rechte Maustaste und dann findest du es schon.

Mit den Buchungstexten wird er Leben müssen.
__________________
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agw ist offline  
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Alt 20.05.2016, 07:12   #3
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von Bea-Wesel
 
Registriert seit: 14.12.2012
Ort: NRW, Ruhrpott
Beiträge: 220
Standard

Guten Morgen AGW,


na ja, in 15 Sekunden habe ich allerdings nicht jeden einzelne Buchung auf den Kontoauszügen nummeriert.
__________________
Bea-Wesel ist offline  
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Alt 20.05.2016, 11:43   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Das mit den Kontoauszügen hatte ich überlesen und ist m. E. auch nicht notwendig. Für eine geordnete Aufstellung genügen die durchnummerierten Buchungsjournale durchaus.
__________________
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agw ist offline  
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Alt 12.06.2016, 10:56   #5
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 740
Standard

Meine Güte, was die Leute für Ansprüche haben.
Ich schicke die Belege und Auszüge chronologisch sortiert und vollständig. Wer das nicht rafft, der sollte besser keine Rechnungslegungen prüfen.
Eine ordnungsgemße Buchführung muss transparent sein, und eine gewisse Vorkenntnis darf man beim RP schon voraussetzen. Da habe ich aber auch schon die seltsamsten Dinge erlebt...
Marsupilami ist offline  
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Alt 12.06.2016, 14:37   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Meine Güte, was die Leute für Ansprüche haben.
Ich kenne das nur so- in Anlehnug an steuerliche Buchaltung.
Was nützt auch eine durchnummerierte Buchungsliste alleine? Gar nichts, das kann man genauso gut auch sein lassen weil dann nur die Sucherei losgeht wo die passende Rechnung dazu ist.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 15.06.2016, 18:22   #7
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 13.06.2016
Beiträge: 5
Standard Rechnungslegung

Hallo, ich bin das allererste mal in diesem Forum und habe erst heute die Bestellung bekommen. Obwohl ich die Tochter der Betreuten bin, werde ich aufgrund von familiären Problemen Rechenschaft abgeben.
Nun möchte die Rechtspflegerin dass ich rückwirkend ab dem 01.06. eine Vermögensaufstellung mache und zunächst für drei Monate sozusagen zur Probe eine Ein- und Ausgabenübersicht erstelle. Sie hat mir dafür auch zwei Bögen ausgehändigt, welche ich ausfüllen muss. Solche Bögen habe ich hier auch als Link vom Justizministerium gefunden. Meine Frage: kann und darf ich diese auch am Computer erstellen? Leider ist die Rechtspflegerin aus mir unbekannten Gründen gegen mich voreingenommen- vorher hatte mein Neffe die Vermögensbetreuung und ich die Aufenthalts und Behörden und Ämter Betreuung inne. Da jedoch meine Mutter sich immer gewünscht hat das ich das machen soll, habe ich die Betreuung nach beginnender Demenz meines Vaters nun ganz für meine Mutter. Das gefällt weder meinem Neffen- noch der Amtspflegerin. Mein Vater wollte das aber auch so. Nun will diese Rechtspflegerin ständig wissen warum ich alles machen möchte- und sagt "wenn das nicht alles läuft, dann würde mir die Richterin die Betreuung wieder entziehen...." Dabei fange ich doch gerade erst an. Wie verhalte ich mich ihr gegenüber am besten?
Malika300 ist offline  
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Alt 15.06.2016, 20:25   #8
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
Standard

Moin Malika

Natürlich darfst Du die Vermögensverwaltung auch mit Excel an Deinem Computer machen. Oder wenn Du sowieso irgendein Geldverwaltungsprogramm benutzt, dann eben mit diesem.
Die RechtspflegerInnen freuen sich üblicherweise, wenn sie sich nicht durch handschriftliche Tabellen durchkämpfen müssen, weil dann die Gefahr von Flüchtigkeitsfehlern beim Zusammenrechnen nicht so oft vorkommen und auch die Handschrift nicht mehr das Problem ist (meine wäre eins...)

Wichtig ist auf jeden Fall, dass das Hauptblatt der Rechnungslegung so aussieht, wie es die Rechtspflegerin erwartet.
Also:
Name + AZ der Betreuten.
Zeitraum der RL von bis...
Anfangssaldo
Summe Einnahmen
Summe Ausgaben
Endsaldo
Barverwaltung Endsaldo
Auflistung der einzelnen Konten mit Endsaldo
sonstige Vermögenswerte
Summe Gesamtvermögen

ggf. eine Übersicht der einzelnen Konten (auch Barverwaltung) jeweils mit Anfangsstand, Einnahmen, Ausgaben und Endsaldo

Dann geht das schon.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 16.06.2016, 10:39   #9
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 13.06.2016
Beiträge: 5
Standard Danke für die Antwort

Ja- das alles enthält die Aufstellung mit dem Computer auch und erleichtert mir natürlich die Ein- und Ausgabenerstellung.
Malika300 ist offline  
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