Dies ist ein Beitrag zum Thema Kaufvertrag geplatzt - weitere Vorgehensweise? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo.
Im Mai hat eine damals noch fitte B. ein Haus (na gut - Bruchbude) verkauft. Zahlungsziel war der 1.7. ...
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28.07.2016, 09:39 | #1 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Kaufvertrag geplatzt - weitere Vorgehensweise?
Hallo.
Im Mai hat eine damals noch fitte B. ein Haus (na gut - Bruchbude) verkauft. Zahlungsziel war der 1.7. , der Käufer bat dann um Aufschub bis 1.8. Eben ruft er mich an: er will den Vertrag rückgängig machen, hat Probleme mit der Bank. Der Zustand der B. Hat sich zwischenzeitlich deutlich verschlechtert, inklusive Aufenthalt in der Psychiatrie. Sie kann sich um diese Sache nicht mehr selbst kümmern bzw sie kann nicht mehr selbst entscheiden. Mein erster Gedanke war Anwalt und versuchen, Schadenersatz heraus zu schlagen. Nun gilt die B. Dank mehrerer Immobilien zwar als vermögend, hat aber kaum liquide Mittel und dazu viele Schulden (die vom Erlös getilgt werden sollten. Eine weitere Immobilie ist nun auch verkauft, Geld kommt aber frühestens im September ) . D.h. Anspruch auf Beratungshilfe wird sie wohl nicht haben. Ich müsste dann ihre letzten paar Euro auf dem Konto für den Anwalt ausgeben. Sie lebt im Heim, Heimschulden häufen sich an, sie bekommt keine aufstockende Sozialhilfe, da das Amt seit Monaten den Antrag auf darlehensweise Übernahme vor sich her schleppt. Gebe ich nun auch das letzte Geld für den Anwalt aus, bleibt ihr erstmal nichts mehr für den alltäglichen Bedarf im Heim. Andererseits kann der Käufer doch nicht einfach beim Notar unterschreiben ohne die Finanzierung sicher haben. Ich ärgere mich dermaßen. Für meine B. die in arge Bedrängnis kommt dadurch, als auch für mich persönlich. Ich hatte schon ne Menge Arbeit für diesen Verkauf und nun kommt nochmal das doppelte auf mich zu. Ich finde schon, dass ich zum Wohle der B. Wenigstens nen Schadenersatz herausschlagen sollte. Wie seht ihr das? Und muss ich dann nun auch das Gericht einschalten? Mit dem eigentlichen Verkauf hatten die nichts zu tun, aber die Rücksbwicklung muss ich nun machen. Reicht da ne Aktennotiz? Vielen Dank schon mal. Lg Boomer |
28.07.2016, 09:55 | #2 |
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 4,381
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Ich würde versuchen, den Deiner B. entstandenen Schaden geltend zu machen. Es ist ja vielleicht nicht ganz so eilig.
Deine "Arbeit für die Tonne" ist leider unser täglich Brot. Ans AG würde ich nur das Schreiben vom Kaufrücktritt senden. |
28.07.2016, 10:24 | #3 | |||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Ohje, sowas ist ärgerlich aber passiert wohl immer öfter.
Was ist denn im Kaufvertrag wegen Rücktritt vereinbart? Wenn da nix drin steht kannst du dir die Mühe und Energie deswegen sparen. Zitat:
Zitat:
Grundsätzlich: wenn Schulden und Immobilien da sind muss man sich wohl um schnellen Verkauf kümmern. Alles andere, wie Zwischendarlehen usw. frisst nur Zeit und Energie meiner Meinung nach. Die meisten Gläubiger warten zwar nie auf den Lottogewinn aber wenn sie hören: das ist verkauft, hier ist der Vertrag (nur als Beispiel) halten still. Anwalt bekommst du bei der Sachlage auch, den muss man ja nicht im voraus bezahlen, da geht schon mal kein Geld sofort für drauf. Du sagst Immobilien, also Mehrzahl. Rechne doch mal aus was an Kohle gebraucht wird, was dafür verkauft werden müsste und übergib die Dinger dann gesamt einem Makler. Das sollte doch machbar sein oder? Zitat:
Auf jeden Fall würde ich einen ausführlichen Sachstand schicken. Das aber erst dann wenn ich gleichzeitig neue Lösungen/Pläne zusammen damit präsentieren kann. Straffen und bündeln ist vielleicht ein Stichwort, sonst verliert man leicht den Überblick und kleckert vor sich hin.
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01.08.2016, 11:18 | #4 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Hallo zusammen.
Die Ereignisse in dem Vorgang überschlagen sich. Zunächst habe ich mit dem Notar gesprochen. Ein Rücktritt ist nicht möglich. Natürlich könnte der Vertrag auf Kosten des Käufers rückabgewickelt werden. Dazu muss der Käufer Schadenersatz zahlen. Diese Rückabwicklung muss schnellstmöglich beim Notar passieren, da bereits eine Eigentumsvormerkung (wie ne Reservierung ) im Grundbuch eingetragen ist und wir (also ich und ein Makler ) erst einen neuen Käufer suchen können, wenn diese Vormerkung gelöscht ist. Dann hab ich mit einem Anwalt gesprochen und mir erklären lassen, wie das mit dem Schadenersatz läuft. Dann hab ihn das alles dem Käufer erklärt. Daraufhin meinte er, er würde dann doch lieber versuchen, das Geld aufzutreiben. Er wollte mir heute Bescheid geben. Heute morgen Anruf von einem Mieter, der in dem Kaufobjekt wohnt : er wollte den Käufer was fragen und hat ihm angerufen. Die Tochter war am Telefon und teilte mit, der Käufer hätte am Wochenende einen Schlaganfall erlitten und wäre im Moment nicht ansprechbar. Ei super. Es tut mir sehr leid für den Herrn. Aber ich stehe nun vor nem schier unlösbaren Problem. 1. Es kommt kein Geld 2. Keine Rückabwicklung beim Notar möglich, da der Käufer krank ist und damit auch keine Austragung der Vormerkung und somit kein neuer Verkaufsversuch möglich. Aaaahhh. Ok. Ich muss nun über nen Anwalt ne Lösung finden lassen. Meine Frage : kann ich hier als Betreuer der Verkäuferin ggf ne Betreuung für den Käufer mit dem AK "Hauskauf" o.ä. anregen? Mit irgendjemandem müssen wir ja was klären können. Sonst passiert nix mehr bis zu einer hoffentlich Genesung des Käufers. Michaela : danke für deine Hinweise. Sie hat 3 Immobilien. Besagtes Haus. Dann eine Eigentumswohnung die verkauft wurde (durch mich, da die B. zu diesem Zeitpunkt schon deutlich verschlechtert war), Geld ist soweit sicher, warten nur noch auf die Genehmigung vom Gericht. Das nächste ist ne kleine vermietete Wohnung, Makler ist drin und sucht fleißig nach nem Käufer. Geändert von Boomer (01.08.2016 um 12:16 Uhr) |
01.08.2016, 21:09 | #5 |
Admin/Berufsbetreuer
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Moin Boomer
Jetzt wird es Zeit für Dich, sich zurückzulehnen und Pause zu machen: Der Käufer kann nicht, weil der zusammengeklappt ist. Deshalb kann er seinen Verpflichtungen als Käufer nicht nachkommen (also zahlen), und der Vertrag platzt von alleine. Du brauchst also für die Rückabwicklung keinen Finger krumm zu machen. Dafür kannst Du Dir überlegen, ob Du eine Anwalt wg. der entstandenen Kosten beauftragst. Wg. der Heimkosten kannst Du das Sozialamt anschieben und ggf. eine Sicherungshypothek auf einer der anderen Immobilien eintragen lassen. Wie? Das Sozialamt drückt sich, weil Du ja gerade eine Immobilie verkaufst? Eben. Du verkaufst ja gerade nicht. Also auch hier eine Anwalt konsultieren und auf das Sozialamt hetzen. Diese Behörde hat üblicherweise alles, aber keinen Bock vorm Kadi zu landen - und wird einwilligen. Den Verkauf der Immobilie an einen anderen Kunden kannst Du ja nach der Rückabwicklung bzw. dem Platzen des Verkaufes wieder dem Makler überlassen. Du delegierst also die Arbeiten an Anwälte und Makler, die diesen Job bei ähnlichem Verlauf aber ohne Betreuung des Verkäufers auch hätten. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
03.08.2016, 01:30 | #6 | |
Forums-Geselle
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Beiträge: 203
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Zitat:
Hallo, vielleicht ist das ja noch hilfreich: ob JC oder SA ist ja gleich. "Eilbedürftigkeit – einstweilige Anordnung statt Untätigkeitsklage Handelt es sich um eine finanzielle Notsituation und besteht Eilbedürftigkeit, ist die Untätigkeitsklage nicht der richtige Weg. In diesen Fällen sollte zu allererst sofort ein Vorschuss auf die Leistung beantragt werden. Weitere Infos finden Sie unter Hartz IV Vorschuss. Wird dieser nicht bewilligt, ist eine sogenannte einstweilige Anordnung ratsam. Mit dieser wird die vorläufige Auszahlung der Hartz IV Leistungen beantragt, um die dringend benötigte Hilfe vom Jobcenter zu erhalten. Die einstweilige Anordnung wird ebenfalls beim Sozialgericht beantragt. Dabei muss glaubhaft gemacht werden, dass ein Anspruch auf die vom Jobcenter geforderte Hartz IV Leistung besteht und es bei einer verzögerten Auszahlung aufgrund völliger Mittellosigkeit deshalb zu einer Notlage gekommen ist, da der Lebensunterhalt und damit das Existenzminimum nicht gesichert sind. Für eine einstweilige Anordnung benötigen die Sozialgerichte oftmals mehrere Tage. Gibt das Sozialgericht dem Antrag statt, wird das Jobcenter unmittelbar zur Leistung verpflichtet." VG Geranie |
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03.08.2016, 07:53 | #7 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Tag Geranie, was du geschrieben hast gilt bei Not.
Die ist hier aber nicht gegeben. Natürlich hat das Heim einen Anspruch auf Bezahlung, völlig klar. Andererseits sind aber Immobilien im Hintergrund und ein rechtlicher Betreuer ist damit beschäftigt diese auch zu veräussern.Letztendlich kann es sich also höchstens um 2 bis 3 Monate handeln bis die Kohle verfügbar ist.Bei der Sachlage bin ich etwas anderer Meinung als Imre, da steht, dass Kohle anrollt: Zitat:
Wozu also das ganz grosse Fass aufmachen? Zumal es dem Thread nach nicht mal um gesamte Heimkosten sondern nur um Teilbeträge geht. Bei solchen Sachverhalten denke ich oft an die oft getroffene Feststellung: Vermieterrisko, wenn Mieten nicht weiter gezahlt werden können. Ich hab irgendwie Bauchweh damit, dass keiner- Heimträger sind in der Regel grössere Unternehmen- mal warten kann sondern dass der Staat, das Sozialamt, letztendlich wir alle immer sofort einspringen sollen. Bitte richtig verstehen, wo keine Lösung in Sicht ist, dann unbedingt. Aber wo Lösungen in Sicht sind ..........?
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03.08.2016, 08:36 | #8 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Der Tipp ist sehr gut. Danke. Aber in diesem Fall stimme ich Michaela zu. Es kommt bald genug Geld rein, um alle Verbindlichkeiten zu tilgen. Die Käufer der Wohnung brauchen nicht mal ne Grundschuld, haben das Geld offensichtlich selbst (und diese Wohnung ist kein Schnäppchen ) . Da wird das Finanzierungsproblem wohl nicht kommen. Kaufvertrag ist unter Dach und Fach und die Rechtspflegerin kennt die aktuellen Komplikationen und hat versprochen, den Fall im Auge zu behalten um möglichst schnell die Genehmigung erteilen zu können.
Ich hoffe daher auf Geldeingang spätestens September. Kurzes Update: Ich habe die Sache gestern abend nach Rücksprache mit dem Gericht einem Anwalt übergeben. Zudem konnte ich die Tochter des Käufers erreichen. Diese hätte eine Vollmacht von ihrem Vater bekommen und eine Schuldnerberatung eingeschaltet. Der Anwalt der Schulderberatung würde sich in den nächsten Tagen bei mir melden. Bleibt abzuwarten ob die Vollmacht der Tochter ausreicht. Es läuft aber auf jeden Fall auf Rückabwicklung hinaus. Rein rechtlich müssten wir dem nicht zustimmen und könnten auf Erfüllung des Vertrages bestehen. Aber was soll das bringen? Greift nem nackten Mann mal in die Tasche . Der Anwalt und ich stimmen daher überein, dass wir diese Rückabwicklung so schnell wie möglich über die Bühne bekommen wollen, damit man auf die Suche nach einem neuen zahlungsfähigen Käufer gehen kann. Jetzt dürfen die beiden Anwälte ihren Job machen und ich bleibe einfach in den Startlöchern und warte ab. LG Boomer |
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