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Verdeckte Heimkostenerhöhung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Verdeckte Heimkostenerhöhung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo. Ich möchte mal in die Runde fragen, ob euch auch so etwas wie eine heimliche Heimkostenerhöhung aufgefallen ist. Der ...


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Alt 01.08.2016, 14:39   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
Standard Verdeckte Heimkostenerhöhung

Hallo.

Ich möchte mal in die Runde fragen, ob euch auch so etwas wie eine heimliche Heimkostenerhöhung aufgefallen ist. Der Hintergrund: Ich habe hier inzwischen 8 Antrage auf Erhöhung der Pflegestufe von 2 auf 3 für geistig behinderte Heimbewohner liegen. Alle wohnen im gleichen, realativ großem Heim auf unterschiedlichen Stationen. Ich habe im Heim zufällig einen anderen Betreuer getroffen, der berichtete mir ebenfalls von den gleichen Anträgen. Alle bei mir betroffenen Betreuten erhalten ihr Geld aus der Staatskasse, keiner zahlt auch nur einen Teil selbst. Hinzu kommt ich kenne meine Betreuten recht gut, meiner Ansicht nach hat sich ihr Gesundheitszustand nicht verschlechtert oder der der Betreuungsbedarf nicht erhöht.

Diese förmliche Schwemme von Anträgen kommt mir etwas seltsam vor. Natürlich bin ich bereit, über die Krankenkassen den MDK zu aktivieren, wenn es einem Betreuten wirklich nützt. Aber soviel auf einmal?

Gruß
Lotte
die_lotte ist offline  
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Alt 01.08.2016, 14:48   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Hallo Lotte,

du kannst dir zwar über den Pflegebedarf deiner Betreuten Gedanken machen, aber letztendlich prüft der MDK dies und stellt eine Pflegestufe fest.

Zitat:
Natürlich bin ich bereit, über die Krankenkassen den MDK zu aktivieren, wenn es einem Betreuten wirklich nützt.
Nicht nur wenn es deinem Betreuten nützt, sondern wenn der Heimbetreiber dich dazu auffordert.

Was das allerdings mit einer Heimkostenerhöhung zu tun haben soll erschließt sich mir nicht.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 01.08.2016, 17:06   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
Standard

Die Erhöhung ist, dass die Heime bei Pflegestufe 3 auch höhere Sätze verlangen, sprich das Heimentgeld wird nach oben angepasst ohne dass sich die wirliche Pflegeleistung an den Betreuten verändert oder mehr wird.

Ich bin mal gespannt, die erste Versicherung hat mir schon einen Fragebogen gesendet, in welchen Bereichen sich die Pflegeleistungen erhöht haben, die Bögen sind sehr detaililert, ich habe sie zum ausfüllen an das Heim gesandt.

Gruß
Lotte
die_lotte ist offline  
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Alt 01.08.2016, 18:10   #4
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von Aiwala
 
Registriert seit: 07.02.2014
Beiträge: 201
Standard

Hallo Lotte,

bei einigen Heimen hier ( in meinem Fall Senioren mit Demenzerkrankungen und auch somatischen Erkrankungen) werden tatsächlich derzeit viel häufiger Höherstufungsanträge gestellt, meist mit Blick auf das neue Gesetz ab 2017 und die Umstellung auf Pflegegrade.

Ob das so sinnvoll ist, kann ich nicht immer bei allen wirklich beurteilen. Zwei Ablehnungen des MDK kamen jedoch schon.

Gruß
Aiwala ist offline  
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Alt 01.08.2016, 21:00   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard

Moin moin

Ich habe es auch gerade erlebt, dass Heime nach dem Motto trial & error pauschal ihre Bewohner bzw. deren Betreuer aufgefordert haben, die Pflegestufe überprüfen zu lassen.
Da gab es einen Leitungswechsel oder einen Trägerwechsel oder es war gerade mal wieder der Jahresbericht fällig und es wurde festgestellt, dass die Zahlen schamesröte angenommen hatten...

Trotzdem: Die Feststellung der Ergebnisse obliegt dem MdK und nicht den Betreuern oder Angehörigen. Deshalb sollte man sich kein graues Haar wachsen lassen, und (sei es nur zur eigenen haftungsrechtlichen Absicherung) den Überprüfungsantrag stellen.
Falls sich wirklich nix getang haben sollte, kann man ja mal im Heim nachfragen, ob sich der Pflegeaufwand wirklich so erhöht hat und man den Antrag wirklich stellen soll. Was ich oben beschrieben habe war durchaus Bestandteil der Antworten auf die Frage...

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 22.08.2016, 09:14   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
Standard

Langsam wird es interessant, ich habe hier noch ein paar Anträge auf höhere Pflegestufe. Das Problem: Diese Bewohner haben bereits Pflegestufe 3. Wie soll denn da noch erhöht werden? Soziale Härtefälle liegen nicht vor, alles wird gezahlt durch Landschaftsverbände oder regionale Kostenträger.

Ich überlege zur Zeit ernsthaft, mich an die Heimaufsicht zu wenden.

Gruß
Lotte
die_lotte ist offline  
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Alt 22.08.2016, 09:45   #7
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
Standard

Es muss kein "sozialer Härtefall vorliegen.

Lies dir mal die Definition "Härtefall" vom Bundesministerium für Gesundheit durch.

Härtefallregelung

Sind die Voraussetzungen der Pflegestufe III erfüllt und liegt ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand vor, kann die Härtefallregelung in Anspruch genommen werden. In diesem Fall gibt es höhere Leistungen. Für die Feststellung eines außergewöhnlich hohen Pflegebedarfs im Sinne der Härtefallregelungen ist Voraussetzung,
  • dass die Hilfe bei der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) mindestens sechs Stunden täglich, davon mindestens dreimal in der Nacht, erforderlich ist, wobei bei Pflegebedürftigen in vollstationären Pflegeeinrichtungen auch die auf Dauer bestehende medizinische Behandlungspflege zu berücksichtigen ist, oder
  • dass die Grundpflege für den Pflegebedürftigen auch nachts nur von mehreren Pflegekräften gemeinsam (zeitgleich) erbracht werden kann. Wenigstens bei einer Verrichtung tagsüber und des Nachts muss dabei neben einer professionellen mindestens eine weitere Pflegeperson tätig werden, die nicht bei einem Pflegedienst beschäftigt sein muss (zum Beispiel Angehörige). Durch diese Festlegung soll erreicht werden, dass hier nicht mehrere Pflegekräfte eines Pflegedienstes tätig werden müssen.
Jedes der beiden Merkmale erfüllt bereits für sich die Voraussetzung
eines qualitativen und quantitativen weit über das übliche
Maß der Grundvoraussetzung der Pflegestufe III hinausgehenden Pflegeaufwandes.


Die Heimaufsicht hat mit dieser Frage absolut nichts zu tun.
Schnieder ist offline  
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Alt 10.10.2016, 09:14   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
Standard

So, frisch aus dem Urlaub zurück hat mich zu Hause ein Postberg erwartet.

Ich hatte insgesamt 28 Anträge auf Erhöhung der Pflegestufe aus einer Einrichtung bekommen. 28 Mal wurde daraufhin der MDK in Bewegung gesetzt. Nun liegt das Ergbnis vor.

1 Antrag wurde bewilligt, da geht es dem Betreuten durch eine Erkrankung auch wirklich schlechter.
1 Antrag ist noch in Arbeit, hierzu sind weitere Untersuchungen notwendig.

26 Anträge wurde abgelehnt.

Außer Spesen fast nix gewesen.

Gruß
Lotte
die_lotte ist offline  
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