Dies ist ein Beitrag zum Thema Vorbetreuerin fragt Unterlagen an. im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Zusammen,
habe vor einigen Monaten eine Betreuung übernommen. Bei der Übergabe hat mir die Vorbetreuerin zwei Pappkartons mit Unterlagen ...
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14.08.2016, 14:36 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
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Vorbetreuerin fragt Unterlagen an.
Hallo Zusammen,
habe vor einigen Monaten eine Betreuung übernommen. Bei der Übergabe hat mir die Vorbetreuerin zwei Pappkartons mit Unterlagen ausgehändigt. Es hat mich einige Stunden gekostet mir einen Überblick zu verschaffen bzw. mich vermögenstechnisch auf den aktuellen Stand zu bringen. Nun fragt sie nach Unterlagen ( Kopie Mietvertrag, Nachweis über von ihr getätigte Überweisungen, NACHWEIS VERBINDLICHKEITEN ZUM STICHTAG / Kopie vom Sparbuch für ihren Betreuungszeitraum ) Ganz ehrlich: ich glaube mein Schwein pfeift. Ich denke ihr anzubieten, dass sie in mein Büro kommen kann um sich Kopien aus dem Ordner zu ziehen. Mein Vermögensverzeichnis welches ich bei Betreuungsbeginn erstellt habe rücke ich nicht raus, oder ? Ich hatte bei der Übergabe gefragt ob wir einen Abgleich machen, das hat sie damals abgelehnt. Wie würdet ihr reagieren ? Viele Grüße Rose |
14.08.2016, 15:20 | #2 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Bitte achtet auf die Forenbereiche in denen ihr eure Fragen postet.
Zitat:
Gegenüber solchen Greenhorns bin ich meist freundlich und hilfsbereit.
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14.08.2016, 15:39 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
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Hallo Michaela,
ja, bin in die falsche " Thematik" gerutscht und hab es zu spät gemerkt... Der Gedanke das sie eventuell überfordert gewesen ist kam mir gar nicht, da sie schon seit Jahren als Berufsbetreuer arbeitet. Und ich bei der Übergabe das Greenhorn war/bin. Nun, Kopien Mietvertrag etc. kann ich ihr machen. Aber das Vermögensverzeichnis zum Stichtag kopieren, ist das so üblich ?? Grüße Rose |
14.08.2016, 19:10 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
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Moin Rose
Ich gehe mal davon aus, dass das absolut unüblich ist. Zumindest ist mir das bisher noch nciht vorgekommen. Es stellt sich die Frage, wofür die Voretreuerin die Unterlagen benötigt. Für die Rechnungslegung vielleicht? Du kannst ihr anbieten, bei Dir vorbeizukommen und Kopien von den Sachen zu bekommen, die sie haben will. Sie sollte aber vorher schon mal zusammenstellen, was sie benötigt, damit das Meeting nicht zu viel Zeit frißt. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
15.08.2016, 07:57 | #5 |
Einsteiger
Registriert seit: 17.08.2015
Ort: in Meuselwitz wohnend
Beiträge: 17
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Moin Rose
Deine Vorbetreuerin hatte genügend Zeit sich selber Kopien zu zuziehen, denn die Abgabe kam sicherlich nicht über Nacht. Ich würde die Kopien nicht für sie machen, denn das was du aufgezählt hast ist nicht wenig. Für dich entstehen Kosten oder du stellst ihr die Kopien in Rechnung. Sie soll diese in deinem Büro tätigen, nicht aus der Hand geben.
Gruß Grit |
15.08.2016, 08:44 | #6 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Über den Tenor der Antworten bin ich in weiten Teilen etwas erstaunt. Für mich klingt er bösartig denn nach der Schilderung hört sich das nach einer enormen Überforderung der Vorbetreuerin an.
Man sollte sich überlegen ob man nicht selbst in aller Hektik mal in eine solche Situation geraten könnte? Imre`s Gedanken, dass das (jetzt z.B. doch noch?)für die R- Legung gebraucht wird sind ziemlich logisch. Es kann schon einmal vorkommen, dass zuerst einer sagt, ja ich unterschreibe Entlastung..... und es dann doch nicht macht. Grundsätzlich (ausgenommen ein einziger "Kollege" in 16 Jahren ist betroffen) verhalte ich mich bei solchen Anfragen kollegial und hilfsbereit. Ausgenommen natürlich, es hätte bereits vorher derbe Zusammenstösse gegeben, ich finde nicht dass wir untereinander auch noch aufeinander einhacken müssen. Das erledigt die Aussenwelt bereits perfekt. Zitat:
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22.08.2016, 04:41 | #7 |
Gesperrt
Registriert seit: 12.08.2016
Beiträge: 18
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Datenschutz? NEIN DANKE!
m.E. verbietet sich die Herausgabe jeglicher Daten und Informationen an Vorbetreuer schon alleine aus Gründen des Datenschutzes.
Was unterscheidet Vor-BetreuerInnen eigentlich von x-beliebigen dritten Personen oder von Verwandten? Selbst bei nächsten Verwandten stellen gerichtlich bestellte BetreuerInnen doch auch beinahe generell sicher, dass sie keinerlei Informationen / Daten des Betreuten bekommen? Da Betreute im Zweifel aber eh aller Grundrechte beraubt werden, gibt es wohl auch - sicher nur zum Wohle betreuter Personen - gültige Rechtsgrundlagen, die euch erlauben, jeglichen Datenschutz für Betreute aufzuheben? Dann liebe BetreuerInnen, die hier im Thread geschrieben habt, weist einfach mal nach, wo das amtlich vermerkt ist.* Ich stell mir grad vor, ich würde an meinem letzten Tätigkeitsort - mal eben so zum Spaß - Kopien aller von mir erstellten Therapie-Unterlagen mitsamt Patientenakten all meiner Patienten anfordern, .... und dann auch tatsächlich erhalten. *das kann ich ja auch lesen, wenn neben meinem Nick steht: Gesperrt Geändert von Goudah Eitec (22.08.2016 um 06:17 Uhr) |
22.08.2016, 09:38 | #8 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Die Betreung ist per Beschluss beendet. Die Betreuerin ist dennoch aufgefordert/verpflichtet eine Schlussrechnung zu legen und einen Schlussbericht anzufertigen. Unter Umständen kommt sogar nach Ende der Betreuung eine sog. Notgeschäftsführung in Betracht.
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22.08.2016, 13:59 | #9 | |
Gesperrt
Registriert seit: 12.08.2016
Beiträge: 18
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Zitat:
Nur weil die Ex... evtl ihrer abschließenden Pflicht gegenüber dem Betreuungsgericht (vielleicht auch Rechenschaft fordernden Angehörigen?) nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend nachkam - warum auch immer - berechtigt das m.E. Nach-Betreuer noch lange nicht, gegen Datenschutzbestimmungen zu verstoßen. Schon gar nicht so eklatant wie das hier ganz offenbar verlangt und auch angeboten wurde. Vielleicht hat ja hier sonst noch wer, Infos / Links die mich überzeugen? |
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22.08.2016, 14:22 | #10 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Nur weil die Ex... evtl ihrer abschließenden Pflicht gegenüber dem Betreuungsgericht (vielleicht auch Rechenschaft fordernden Angehörigen?) nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend nachkam - warum auch immer - berechtigt das m.E. Nach-Betreuer noch lange nicht, gegen Datenschutzbestimmungen zu verstoßen. Schon gar nicht so eklatant wie das hier ganz offenbar verlangt und auch angeboten wurde.
Kannst du mir erklären, wodurch hier eklatant gegen den Datenschutz verstossen wird??? Ich kann eine Verletzung nicht ansatzweise erkennen, da die frühere Betreuerin nur um sollche Belege bittet, die während ihrer Tätigkeit als Betreuerin angefallen sind - sind ihr mithin alle bekannt. Da sie offensichtlich alle Unterlagen übergeben hat ohne die für Schlussrechnung erforderlichen zu entnehmen, bleibt ihr jetzt kein anderer Weg, als sich an die jetzige Betreuerin zu wenden und diese um Herausgabe bzw. Kopien der benötigten Unterlagen zu bitten. Wie die jetzige und die ehemalige Betreuerin sich dann einigen, steht auf einem ganz anderen Blatt. Da der Anfangsbestand der jetzigen Betreuerin mit dem Schlussbestand der ehemaligen Betreuerin identisch sein muss, kann ich die Aufregung über die Anfrage der ehemaligen Betreuerin ebenfalls nicht verstehen. Die ehemalige Betreuerin war offensichtlich mit der Betreuung überfordert - vielleicht war dies ja auch der Grund für den Betreuerwechsel. |
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