Dies ist ein Beitrag zum Thema Darlehen möglich? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von BigWilliam
Ist denn den beiden Miterben der Kreditwunsch bekannt und wie stehen sie gfls. dazu?
Da könnte ...
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29.08.2016, 19:40 | #11 | |
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Beiträge: 7
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Zitat:
Da auch wir nicht im Kontakt stehen, haben sie also keinerlei Kenntniss von alldem. Ich vermute mal, dass meine Halbschwester noch nicht einmal weiß, dass unsere Mutter im Heim ist . traurig traurig |
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29.08.2016, 21:49 | #12 | |
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Beiträge: 7
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Zitat:
Was hat es mit Schenkungen auf sich, wenn es der Wunsch des Betreuten ist? kann man in meinem Fall dafür einen Ergänzungspfleger bestellen (der die Schenkung absegnet bzw. prüft)? oder ist das wieder ein Insichgeschäft? |
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30.08.2016, 08:26 | #13 |
§§Reiterin; manchmal Mod
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Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
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Schenkungen sind - durch den Betreuer aus dem Vermögen der betreuten Person - nicht gestattet, § 1804 BGB.
Kann die betreute Person noch selbst handeln, kann sie die Schenkung selbst vornehmen. Handelt es sich um kleine Schenkungen zu Geburtstagen, Weihnachten oder ähnliche Anstandsschenkungen, sind sie - gemessen an denen in der Vergangenheit - möglich.
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30.08.2016, 09:08 | #14 |
Forums-Azubi
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Beiträge: 38
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agw,
ich war in einem ähnlichen Fall als Ergänzungsbetreuer tätig. Die Rechtspflegerin war seinerzeit sehr an der Stellungnahme der späteren Erben interessiert. |
30.08.2016, 09:31 | #16 | |
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Beiträge: 7
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Eine Nachfrage noch...
Zitat:
Und einen Ergänzungspfleger kann man in dem Fall nicht bestellen? Mir ist bewusst, dass ich mir als Betreuer nicht selber Schenkungen aus dem Vermögen meiner Mutter machen kann - das ist selbstverständlich. |
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30.08.2016, 10:13 | #17 | |
Admin/ Berufsbetreuer
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Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Lies doch im Gesetz nach, da steht es doch. https://dejure.org/gesetze/BGB/1804.html
Und Schenkungen an sich selber kann ein Betreuer schon mal gar nicht machen, dafür gibt es auch keine Ergänzungsbetreuung. Eine geschäftsfähige Person kann natürlich mit ihrem Geld machen was sie möchte, dazu benötigt sie keine gerichtliche Genehmigung. Zitat:
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30.08.2016, 10:55 | #18 |
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Beiträge: 7
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Das ist die Beurteilung des Neurologen bzw. meine Interpretation der Fakten. Es fing ja vor ein paar Jahren schon an, als wir Testament und Vorsorgevollmacht beim Notar beurkunden lassen wollten. Daraufhin kam es zu der neurologischen Behandlung und es wurde dann im Laufe der Zeit eine Demenz diagnostiziert.
Wenn ich jetzt aber mal so darüber nachdenke, der Neurologe hat nie direkt von einer Geschäftsunfähigkeit gesprochen bzw. ein solches Gutachten erstellt. |
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betreuerin, darlehen, ergänzungsbetreuer |
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