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Darlehen möglich?

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Zitat: Zitat von BigWilliam Ist denn den beiden Miterben der Kreditwunsch bekannt und wie stehen sie gfls. dazu? Da könnte ...


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Alt 29.08.2016, 19:40   #11
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Zitat:
Zitat von BigWilliam Beitrag anzeigen
Ist denn den beiden Miterben der Kreditwunsch bekannt und wie stehen sie gfls. dazu?
Da könnte ich jetzt stundenlang was zu sagen, ich halte mich aber kurz. Meine Halbgeschwister scheren sich einen Dreck (sry für die Wortwahl) um meine Mutter. Sie leben vom Staat und melden sich seit Jahren nicht. Der eine ist sogar schon öfter straffällig geworden.

Da auch wir nicht im Kontakt stehen, haben sie also keinerlei Kenntniss von alldem. Ich vermute mal, dass meine Halbschwester noch nicht einmal weiß, dass unsere Mutter im Heim ist . traurig traurig
ibb23 ist offline  
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Alt 29.08.2016, 21:49   #12
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Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Mir ist unklar welche Rolle die Meinung der ( evtl. ) späteren Miterben dabei spielen
agw, ich hab eine andere Frage an dich.

Was hat es mit Schenkungen auf sich, wenn es der Wunsch des Betreuten ist? kann man in meinem Fall dafür einen Ergänzungspfleger bestellen (der die Schenkung absegnet bzw. prüft)? oder ist das wieder ein Insichgeschäft?
ibb23 ist offline  
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Alt 30.08.2016, 08:26   #13
§§Reiterin; manchmal Mod
 
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Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
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Schenkungen sind - durch den Betreuer aus dem Vermögen der betreuten Person - nicht gestattet, § 1804 BGB.


Kann die betreute Person noch selbst handeln, kann sie die Schenkung selbst vornehmen.


Handelt es sich um kleine Schenkungen zu Geburtstagen, Weihnachten oder ähnliche Anstandsschenkungen, sind sie - gemessen an denen in der Vergangenheit - möglich.
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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Alt 30.08.2016, 09:08   #14
Forums-Azubi
 
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Beiträge: 38
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agw,
ich war in einem ähnlichen Fall als Ergänzungsbetreuer tätig.
Die Rechtspflegerin war seinerzeit sehr an der Stellungnahme der späteren Erben interessiert.
BigWilliam ist offline  
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Alt 30.08.2016, 09:12   #15
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Zitat:
Zitat von Fara Beitrag anzeigen
Schenkungen sind - durch den Betreuer aus dem Vermögen der betreuten Person - nicht gestattet, § 1804 BGB.
Danke für die Antwort.

Zitat:
Zitat von BigWilliam Beitrag anzeigen
agw,
ich war in einem ähnlichen Fall als Ergänzungsbetreuer tätig.
Die Rechtspflegerin war seinerzeit sehr an der Stellungnahme der späteren Erben interessiert.
wie würde es dann (rein spekulativ) in meinem Fall laufen?
ibb23 ist offline  
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Alt 30.08.2016, 09:31   #16
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Eine Nachfrage noch...

Zitat:
Zitat von Fara Beitrag anzeigen
Kann die betreute Person noch selbst handeln, kann sie die Schenkung selbst vornehmen.
Geht es hier um kann oder darf? Meine Mutter ist nicht mehr geschäftsfähig, klar denken und Wünsche äußern kann sie aber noch.

Und einen Ergänzungspfleger kann man in dem Fall nicht bestellen?
Mir ist bewusst, dass ich mir als Betreuer nicht selber Schenkungen aus dem Vermögen meiner Mutter machen kann - das ist selbstverständlich.
ibb23 ist offline  
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Alt 30.08.2016, 10:13   #17
agw
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Beiträge: 4,808
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Lies doch im Gesetz nach, da steht es doch. https://dejure.org/gesetze/BGB/1804.html

Und Schenkungen an sich selber kann ein Betreuer schon mal gar nicht machen, dafür gibt es auch keine Ergänzungsbetreuung.

Eine geschäftsfähige Person kann natürlich mit ihrem Geld machen was sie möchte, dazu benötigt sie keine gerichtliche Genehmigung.

Zitat:
Meine Mutter ist nicht mehr geschäftsfähig, klar denken und Wünsche äußern kann sie aber noch.
Und woher kommt die Tatsache das sie geschäftsunfähig ist?
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 30.08.2016, 10:55   #18
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Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Und woher kommt die Tatsache das sie geschäftsunfähig ist?
Das ist die Beurteilung des Neurologen bzw. meine Interpretation der Fakten. Es fing ja vor ein paar Jahren schon an, als wir Testament und Vorsorgevollmacht beim Notar beurkunden lassen wollten. Daraufhin kam es zu der neurologischen Behandlung und es wurde dann im Laufe der Zeit eine Demenz diagnostiziert.

Wenn ich jetzt aber mal so darüber nachdenke, der Neurologe hat nie direkt von einer Geschäftsunfähigkeit gesprochen bzw. ein solches Gutachten erstellt.
ibb23 ist offline  
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betreuerin, darlehen, ergänzungsbetreuer


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