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Darlehen möglich?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Darlehen möglich? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Community, ich bin neu hier und brauche euren/ihren Rat. Meine Mutter ist dement und lebt seit über einem Jahr ...


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Alt 26.08.2016, 11:19   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 25.08.2016
Beiträge: 7
Standard Darlehen möglich?

Hallo Community,

ich bin neu hier und brauche euren/ihren Rat.

Meine Mutter ist dement und lebt seit über einem Jahr im Pflegeheim. U.a. in dem Punkt Vermögensvorsorge bin ich ihre Betreuerin und kümmere mich seit Jahren (weit vor der offiziellen Ernennung als Betreuerin) um ihre finanziellen Angelegenheiten. Wir haben in der Vergangenheit ein Testament und eine Vorsorgevollmacht beim Notar beurkunden lassen, die Dokumente sind aber leider nicht rechtskräftig (zu dem Zeitpunkt hatte meiner Mutter bereits „kognitive Einschränkungen“). Eine separate Kontovollmacht habe ich auch.

Nun zur eigentlichen Frage…
Kann ich mir als Tochter/Betreuerin eine Geldsumme als Darlehen auszahlen lassen?

Ich habe mich diesbzgl. bereits beraten lassen, die Anwältin rät aufgrund des Interessenkonfliktes davon ab (absolut nachvollziehbar). Ich habe aber die Empfehlung bekommen, die Situation mit einem Rechtspfleger abzuklären – ggf. kann für diesen Aufgabenkreis (Prüfung der Wirksamkeit des Darlehensvertrages) ein Ergänzungsbetreuer bestellt werden.

Hab ich anhand der geschilderten Fakten Chancen darauf oder ist die Idee zum Scheitern verurteilt? Das Ganze hat einen bitteren Beigeschmack, dessen bin ich mir bewusst. Daher möchte ich auch, dass alles 100%ig rechtens ist und ich nicht den Eindruck vermittel, das Geld meiner Mutter zu veruntreuen.

Eine andere Idee war in dem Zusammenhang die vorweggenommene Erbfolge. Allerdings scheint das noch schwammiger zu sein, da ich im Todesfall nicht die alleinige Erbin bin (zwei weitere Kinder meiner Mutter sind „noch im Spiel“). Meine Mutter muss von Ihrem Vermögen (ca. 80000€) immerhin auch leben und ich will ihr nichts weg nehmen. Zwar hat sie eine gute Rente und ist monatlich im plus, aber man weiß ja nie, was noch so auf sie zukommt.

Ich hoffe auf rege Beteiligung und bin gespannt, ob der eine oder andere einen Rat hat.

Viele Grüße
ibb
ibb23 ist offline  
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Alt 26.08.2016, 14:07   #2
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
Standard

Ich würde sagen ein klares nein!

Ist ein Insichgeschäft und daher nicht zulässig.

Bei den günstigen Zinsen zur Zeit macht es doch auch wenig Sinn, sich das Geld bei der Mutter zu leihen.
ufzeer ist offline  
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Alt 26.08.2016, 17:10   #3
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Zitat:
Ist ein Insichgeschäft und daher nicht zulässig.
So pauschal ist das nicht zu sagen.

Zitat:
ggf. kann für diesen Aufgabenkreis (Prüfung der Wirksamkeit des Darlehensvertrages) ein Ergänzungsbetreuer bestellt werden.
Genau da läge die Möglichkeit. Der Ergänzungsbetreuer prüft jedoch nicht den Vertrag sondern muss ihn mit dir abschließen.

Ob sinnvoll und möglich muss jedoch vor Ort geklärt werden.
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agw ist offline  
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Alt 28.08.2016, 10:04   #4
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
Standard

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
So pauschal ist das nicht zu sagen.



Genau da läge die Möglichkeit. Der Ergänzungsbetreuer prüft jedoch nicht den Vertrag sondern muss ihn mit dir abschließen.

Ob sinnvoll und möglich muss jedoch vor Ort geklärt werden.
Der Ergänzungsbetreuer muss doch prüfen, was er da für den Betreuten unterschreibt? Und bei einem privaten Kredit kann sich der Betreute doch nur schlechter stellen. Was ich dann als Ergänzungsbetreuer nicht unterschreiben würde.
ufzeer ist offline  
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Alt 28.08.2016, 12:42   #5
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Zitat:
Der Ergänzungsbetreuer prüft jedoch nicht den Vertrag sondern muss ihn mit dir abschließen
Damit ist gemeint, das der Ergänzungsbtreuer einen vorformulierten Kredit des jetzigen Betreuers eben nicht einfach übernehmen wird sondern die Bedingungen eigenständig festlegt.

Zitat:
Und bei einem privaten Kredit kann sich der Betreute doch nur schlechter stellen.
Warum das so sein soll erschließt sich mir nicht.
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Alt 29.08.2016, 12:09   #6
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
Standard

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Damit ist gemeint, das der Ergänzungsbtreuer einen vorformulierten Kredit des jetzigen Betreuers eben nicht einfach übernehmen wird sondern die Bedingungen eigenständig festlegt.
OK

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Warum das so sein soll erschließt sich mir nicht.
Zum Beispiel das Risiko des Kreditverlustes.
ufzeer ist offline  
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Alt 29.08.2016, 13:23   #7
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 25.08.2016
Beiträge: 7
Standard

Vielen Dank für die Antworten bisher.

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
So pauschal ist das nicht zu sagen.



Genau da läge die Möglichkeit. Der Ergänzungsbetreuer prüft jedoch nicht den Vertrag sondern muss ihn mit dir abschließen.

Ob sinnvoll und möglich muss jedoch vor Ort geklärt werden.
Ok, dann habe ich ja noch Hoffnungen.
Allerdings habe ich etwas "Angst", dass ich diese Anfrage ein schlechtes Bild auf mich werfen könnte. Nicht, dass das Gericht dann Zweifel hat, ob ich eine gute Wahl als Betreuerin bin. Das möchte ich keinesfalls!

Eine schwierige Lage. Auf der einen Seite möchte ich gerne auf das Geld zurückgreifen (weil ich weiß, dass meine Mutter ohne Weiteres zustimmen würde), aber auf der anderen Seite ist da mein Gewissen und die rechliche Lage.

Mal gucken, ob ich auf das Amtsgericht bzw. einen Rechtspfleger zugehe oder die Idee einfach begraben werde.

Greetz
ibb
ibb23 ist offline  
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Alt 29.08.2016, 15:06   #8
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
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Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Zitat:
Zitat von ufzeer Beitrag anzeigen
Zum Beispiel das Risiko des Kreditverlustes.
Auch das ist eine Frage der Vertragsgestaltung mit welchen Sicherheiten der Kredit gesichert werden kann. Ebendies ist Sache des Ergänzungsbetreuers.

Einen Vertrag mit hohem Verlustrisiko wird sicherlich kein Ergänzungsbetreuer abschließen, auch wenn es Geld für die Kinder des Betreuten ist.
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agw ist offline  
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Alt 29.08.2016, 16:43   #9
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 12.11.2010
Beiträge: 38
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Ist denn den beiden Miterben der Kreditwunsch bekannt und wie stehen sie gfls. dazu?
BigWilliam ist offline  
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Alt 29.08.2016, 17:11   #10
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Zitat:
Zitat von BigWilliam Beitrag anzeigen
Ist denn den beiden Miterben der Kreditwunsch bekannt und wie stehen sie gfls. dazu?
Mir ist unklar welche Rolle die Meinung der ( evtl. ) späteren Miterben dabei spielen sollte.

Wie Fara immer sagt: Erst Sterben macht Erben
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agw ist offline  
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betreuerin, darlehen, ergänzungsbetreuer


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