Dies ist ein Beitrag zum Thema Darlehen möglich? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Community,
ich bin neu hier und brauche euren/ihren Rat.
Meine Mutter ist dement und lebt seit über einem Jahr ...
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26.08.2016, 11:19 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 25.08.2016
Beiträge: 7
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Darlehen möglich?
Hallo Community,
ich bin neu hier und brauche euren/ihren Rat. Meine Mutter ist dement und lebt seit über einem Jahr im Pflegeheim. U.a. in dem Punkt Vermögensvorsorge bin ich ihre Betreuerin und kümmere mich seit Jahren (weit vor der offiziellen Ernennung als Betreuerin) um ihre finanziellen Angelegenheiten. Wir haben in der Vergangenheit ein Testament und eine Vorsorgevollmacht beim Notar beurkunden lassen, die Dokumente sind aber leider nicht rechtskräftig (zu dem Zeitpunkt hatte meiner Mutter bereits „kognitive Einschränkungen“). Eine separate Kontovollmacht habe ich auch. Nun zur eigentlichen Frage… Kann ich mir als Tochter/Betreuerin eine Geldsumme als Darlehen auszahlen lassen? Ich habe mich diesbzgl. bereits beraten lassen, die Anwältin rät aufgrund des Interessenkonfliktes davon ab (absolut nachvollziehbar). Ich habe aber die Empfehlung bekommen, die Situation mit einem Rechtspfleger abzuklären – ggf. kann für diesen Aufgabenkreis (Prüfung der Wirksamkeit des Darlehensvertrages) ein Ergänzungsbetreuer bestellt werden. Hab ich anhand der geschilderten Fakten Chancen darauf oder ist die Idee zum Scheitern verurteilt? Das Ganze hat einen bitteren Beigeschmack, dessen bin ich mir bewusst. Daher möchte ich auch, dass alles 100%ig rechtens ist und ich nicht den Eindruck vermittel, das Geld meiner Mutter zu veruntreuen. Eine andere Idee war in dem Zusammenhang die vorweggenommene Erbfolge. Allerdings scheint das noch schwammiger zu sein, da ich im Todesfall nicht die alleinige Erbin bin (zwei weitere Kinder meiner Mutter sind „noch im Spiel“). Meine Mutter muss von Ihrem Vermögen (ca. 80000€) immerhin auch leben und ich will ihr nichts weg nehmen. Zwar hat sie eine gute Rente und ist monatlich im plus, aber man weiß ja nie, was noch so auf sie zukommt. Ich hoffe auf rege Beteiligung und bin gespannt, ob der eine oder andere einen Rat hat. Viele Grüße ibb |
26.08.2016, 14:07 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Ich würde sagen ein klares nein!
Ist ein Insichgeschäft und daher nicht zulässig. Bei den günstigen Zinsen zur Zeit macht es doch auch wenig Sinn, sich das Geld bei der Mutter zu leihen. |
26.08.2016, 17:10 | #3 | ||
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Zitat:
Zitat:
Ob sinnvoll und möglich muss jedoch vor Ort geklärt werden.
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28.08.2016, 10:04 | #4 |
Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Der Ergänzungsbetreuer muss doch prüfen, was er da für den Betreuten unterschreibt? Und bei einem privaten Kredit kann sich der Betreute doch nur schlechter stellen. Was ich dann als Ergänzungsbetreuer nicht unterschreiben würde.
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28.08.2016, 12:42 | #5 | ||
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
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Beiträge: 4,808
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Zitat:
Zitat:
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29.08.2016, 12:09 | #6 | |
Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Zitat:
Zum Beispiel das Risiko des Kreditverlustes. |
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29.08.2016, 13:23 | #7 | |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 25.08.2016
Beiträge: 7
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Vielen Dank für die Antworten bisher.
Zitat:
Allerdings habe ich etwas "Angst", dass ich diese Anfrage ein schlechtes Bild auf mich werfen könnte. Nicht, dass das Gericht dann Zweifel hat, ob ich eine gute Wahl als Betreuerin bin. Das möchte ich keinesfalls! Eine schwierige Lage. Auf der einen Seite möchte ich gerne auf das Geld zurückgreifen (weil ich weiß, dass meine Mutter ohne Weiteres zustimmen würde), aber auf der anderen Seite ist da mein Gewissen und die rechliche Lage. Mal gucken, ob ich auf das Amtsgericht bzw. einen Rechtspfleger zugehe oder die Idee einfach begraben werde. Greetz ibb |
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29.08.2016, 15:06 | #8 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Auch das ist eine Frage der Vertragsgestaltung mit welchen Sicherheiten der Kredit gesichert werden kann. Ebendies ist Sache des Ergänzungsbetreuers.
Einen Vertrag mit hohem Verlustrisiko wird sicherlich kein Ergänzungsbetreuer abschließen, auch wenn es Geld für die Kinder des Betreuten ist.
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29.08.2016, 16:43 | #9 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 12.11.2010
Beiträge: 38
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Ist denn den beiden Miterben der Kreditwunsch bekannt und wie stehen sie gfls. dazu?
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29.08.2016, 17:11 | #10 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Zitat:
Wie Fara immer sagt: Erst Sterben macht Erben
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betreuerin, darlehen, ergänzungsbetreuer |
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