Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungsbehörde im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich bin seit 14 Jahren als Selbst. Berufsbetreuerin tätig. Aktuell habe ich einen Rechtsanwalt damit beauftragt, das ortsansässige Sozialamt ...
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05.09.2016, 07:56 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.07.2011
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 91
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Betreuungsbehörde
Hallo,
ich bin seit 14 Jahren als Selbst. Berufsbetreuerin tätig. Aktuell habe ich einen Rechtsanwalt damit beauftragt, das ortsansässige Sozialamt zu bewegen, einen rechtsmittelfähigen Bescheid zu erlassen. Dieser Sachverhalt wurde bei einer großen Dienstbesprechung der Betreuungsbehörden der 3 zusammengefaßten Landkreise (ca. 12 Personen) "ausgewertet" und von der Amtsleiterin kritisiert. Nun soll dazu mit mir ein Gespräch geführt werden. Vermutlich wíll man mich bewegen, künftig nicht mehr mit Rechtsmitteln gegen den "eigenen" Landkreis vorzugehen. Das lehne ich konsequent ab. Betreuer arbeiten eigenständig, sind nicht Angestellte des Landkreises. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? |
05.09.2016, 08:17 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Den Beitrag habe ich mal nach hier verschoben da die Rechtsfrage nicht erkennbar ist.
Jetzt zum Thema: Seltsamerweise war ich neulich zum LWV eingeladen zum Gespräch und ein Kollege zur Oberärztin der Psychiatrie. Mir war die Intention meines Gesprächs halb und halb klar. Man gilt wohl als eine Art Rädelsführer, streitbar aber auch nicht nur unsympathisch deswegen. Ichb hab lange überlegt, bin dahin getrabt und hab meine/unsere Betreuerpostion verdeutlicht. Unsere Arbeitsbedingungen sind nicht immer allen Beteiligten klar, auch da gibts viele irre Annahmen was wir alles könnten oder sollten oder sogar müssten. Die Gelegenheit habe ich genutzt und ich fand das Gespräch insgesamt gut obwohl es "natürlich" keinen grossen Konsens geben konnte. Die Arbeitsathmosphäre ist deswegen nicht schlechter geworden. Viel "besser" auch nicht aber das hängt deutlich an den LWV Strukturen und wohl auch an den Vorgaben von ganz "oben". Irgendwie hat es sich für mich also doch gelohnt die Zeit zu investieren. Der Kollege ist nicht zum Gespräch gegangen, aber dazu schreibt er hoffentlich selbst noch was. Auch seine Position ist gut nachvollziehbar und berechtigt. Jetzt zu dir: du vermutest eine mögliche Sanktionierung lese ich heraus? Machbar auf einer sachlichen Ebene ist das nicht, du arbeitest nicht für den Landkreis sondern für das Gericht. Je nach Stärke der Vermutung würde ich deswegen auch das Gericht damit befassen bzw. mit einbeziehen. Viel hängt insgesamt hier von der Zusammenarbeit Gericht und Betreuungsstelle ab. Nach dem neuen Gesetz muss die Betreuungsstelle ja inzwischen an vielem beteiligt werden. Wie laufen denn diese Strukturen? Solange uns die "Randbedingungen" in eurem Bezirk nicht bekannt sind lässt sich insgesamt schlecht raten. Bzw. um welchen Rat geht es dir eigentlich mit deiner Frage?
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05.09.2016, 09:23 | #3 |
Forums-Geselle
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Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 91
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MIr geht es um die Frage, ob ich der Betreuungsbeörde gegenüber tatsächlich rechenschaftspflichtig bin; bei uns gibt es leider im Sozialamt alte Strukturen und persönl. Befindlicheiten unter Mitarbeitern, die jeden Widerspruch als persönl. Angriff betrachten. Grundsätzlich bin ich der Meinung, daß niemand Einfluß auf meine Arbeitsmethoden nehmen kann. Und das Gericht ist m.E. nicht zuständig, um die konkrete Arbeitsweise der Betreuer zu kontrollieren. Unabhängig davon liegt dieses BT-Verfahren nicht im Gerichtsbezirk des betreffenen Sozialamtes, sondern im benachbarten Bundesland, für das ich auch tätig bin. Dürfen hier überhaupt Daten meines Betreuten an die BT-Behörde, die nicht beteiligt ist, weitergegeben werden?
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05.09.2016, 09:32 | #4 | |
§§Reiterin; manchmal Mod
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Beiträge: 1,546
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Zitat:
Wozu ist denn das Gericht Deiner Ansicht nach da, wenn nicht zur Kontrolle und Aufsicht über den Betreuer? Das Gericht kann auch Deine Arbeit beeinflussen, wenn Du angewiesen wirst, zum Beispiel Gelder anzulegen. ...
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05.09.2016, 09:43 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.07.2011
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Beiträge: 91
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Selbstverständlich führt das Gericht die Aufsicht über die Arbeit der Betreuer, allerdings habe ich noch nie erlebt, daß ein Rpfl. Rechenschaft über die Arbeitsweise verlangt. Dass bestimmte Tätigkeiten einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung bedürfen ist auch klar. Aber wie ich meine Arbeit organisiere, sollt ganz allein meine Entscheidung sein. Und wenn ich den finanziellen Lebensunterhalt des BT absichern muß, darf es auch gestattet sein, die Durchsetzung dieser ureigensten Interessen mit Rechtsmitteln abzusichern. Ist das nicht legitim?
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05.09.2016, 09:58 | #6 | |||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zitat:
Zitat:
Weisungsbefugt ist die Betreuungsbehörde sicher nicht aber rechenschaftspflichtig bei Beschwerden bist du, obwohl es wahrscheinlich der falsche Begriff ist. Deine Arbeitsweise muss beurteilt werden können denn zukünftige Aufträge hängen davon ab. Nicht sauer sein aber ich halte die eingenommene Stossrichtung für kontraproduktiv. Wenn es Ärger gibt dann frage ich nicht ob derjenige mich überhaupt ärgern darf sondern ich sage: das habe ich gemacht, aus den und den Gründen. Und: das und das habe ich nicht gemacht, aus den und den Gründen. Zumindest handele ich so wenn es um meine eigene Existenz geht.
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05.09.2016, 10:29 | #7 |
Forums-Geselle
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Warum sollte ich sauer sein, ich habe ja selbst bei euch angefragt. Hier ist alles sehr überschaubar, ein relativ kleines Sozialamt, man ist namentlich bekannt, auch negativ, wie du es vorhin ausgedrückt hast als "Rädelsführer"; zu den Mitarbeitern der BB vor Ort habe ich ein gutes Verhältnis, aber sie werden von oben beauftragt, nach dem Motto: die Betreuerin macht Ärger, pfeift sie zurück. Und das kann nicht sein. Eigentlich haben wir alle keine Zeit für solche Nebensächlichkeiten. Nun werde ich wohl ein Gespräch anbieten, allerdings auf neutralem Boden beim Amtsgericht, vorausgesetzt, einer der Rpfl. hat Zeit, sich damit zu beschäftigen. Anonsten arbeite ich weiter so, auch mit Anwälten, wenn es sein muß. Schließlich ist es meine Aufgabe, den BT zu ihrem Recht zu verhelfen.
Danke für die Beiträge, bis bald. |
05.09.2016, 10:44 | #8 |
§§Reiterin; manchmal Mod
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Ich denke, das persönliche Gespräch ist nie verkehrt.
Ob Du auf "neutralem Boden" was wirst ... keine Ahnung. Betreuungsbehörde und Gericht arbeiten miteinander. Aber Du wirst in der Angelegenheit, die nur die Betreuungsbehörde betrifft, keinen Termin beim Amtsgericht machen können. ...
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05.09.2016, 12:06 | #9 |
Forums-Geselle
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Da bin ich "guter Hoffnung", denn das Gericht steht der BB kritisch gegenüber; bereits 2010 hatte ich bei der Amtsleiterin angefragt, ob es die Möglichkeit gibt, Betreuertreffen zu ermöglichn, da wir uns selbst überlassen waren (sind), es ist u.a. Aufgabe der Behörde, Betreuer zu begleiten, Fortbildungen anzubieten usw. Dazu wurde ich auf die Möglichkeit des Besuchs der Volkshochschule hingewiesen (Fortbildungen für Ehrenamtliche),ansonsten wäre alles in Planung. Diese Planung hat bis 04/2016 gedauert, da gab es das erste Treffen, ein gemütliches Beisammensein mit Kaffe und Kuchen, nächste Woche das 2. Treffen (ohne konkrete Planung). Wie gesagt, die Behördenmitarbeiter vor Ort sind bemüht, aber abhängig von ihren Vorgesetzten. Ich fahre schon seit 2002 immer 1x/Monat ins benachbarte Niedersachen, dort finden Treffen aller BT mit der Behörde statt, wir können Themenwünsche einreichen, Termine sind immer 6 Monate im voraus geplant, mit mind. 1 Referenten. Diese Behörde arbeitet professionell - davon ist man hier meilenweit entfernt. Und das sieht das Gericht genauso.
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