Dies ist ein Beitrag zum Thema Haftung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zu diesem Forum habe ich mich unter anderem angemeldet um mich zu informieren, da ich seit Dezember Betreuerin meines Schwiegervaters ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.01.2008
Beiträge: 1
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Zu diesem Forum habe ich mich unter anderem angemeldet um mich zu informieren, da ich seit Dezember Betreuerin meines Schwiegervaters bin. Zum anderen wollte ich dies Forum nutzen um allgemeine Anregungen für meine Abschlußarbeit zu bekommen und lade euch dazu ein mir viele Hinweise zu geben:
mein thema soll zum einen einen Überblick über das Thema ehrenamtliche Betreuung geben, aber es soll Schwerpunktmäßig eine Betrachtung von Schwachstellen in gesetzlichen Regelungen der Betreuer aufzeigen. Was mich dabei am meisten interessiert sind Fragen der Haftung (Haftungsrecht). Wie sehr steht ein ehrenamtlicher Berteuer in Haftung. Kennt ihr Urteile oder Prozesse in der Richtung. Vielen Dank im Voraus für Anregungen und Hinweise und einen schönen Tag. |
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#2 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo,
das wird wohl nichts. Hier geht es um konkrete Fragen, eher selten um allgemeine Themen. Zum Thema Haftungsrecht: es werden wahrscheinlich wenige Betreuer hier schreiben, wenn sie Fehler gemacht haben, und wie das Problem gelöst wurde. Aber vielleicht irre ich mich ja. Ich empfehle, zu googeln. Ansonst hilft vielleicht das Amtsgericht oder die Gemeinde-/Stadtverwaltung, dort nach der Betreuungsstelle fragen. Gruß und viel Erfolg, Andreas |
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#3 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Brocki,
ich will ja nicht deine Arbeit schreiben, aber 'den' ehrenamtlichen BetreuerIn gibt es nicht. Also ist schon mal zwischen Familienangehörigen und Bekannten des/der Betreuten und sonstigen ehrenamtlichen zu unterscheiden. Da gibt es sicherlich die organisierten und nicht organisierten. Wer als Ehrenamtlicher für einen Betreuungsverein oder Caritas (Sozialdienst katholischer Frauen und Männer) oder Diakonie einspringt, ist wohlmöglich vereinsrechtlich versichert. Wer nicht organisiert ist, sollte sich bei Gericht erkundigen, ob es eine Versicherung gibt. Halte ich persönlich für unwahrscheinlich. Aufschlüsse könnten sich aber im Zusammenhang mit der Unfallversicherung ergeben, also eine Versicherung über das Land oder die Gemeinde. Meine Erfahrung ist, nicht mal die Betreuungsstelle (zuständig u.a. auch für die EhrenamtlerInnen hatten keine Ahnung). Letztlich bleibt es dann bei der persönlichen Haftung und dem privaten Haftpflichtversicherung. Da würde ich mich mal mit ein paar der großen Versicherungen (Allianz) in Verbindung setzen und fragen, ob die private Versicherung auch die ehrenamtliche Tätigkeit und mögliche Schäden abdeckt oder ob es Aufgabe des BetreuerIn ist, die private Haftpflichtversicherung auf eigene Kosten noch zu erweitern? Was wohl generell und grundsätzlich auszuschließen ist, ist ein Haftungsregress des/der Ehrenamtlichen auf das Gericht oder auf den Betreuten, wenn der/die Ehrenamtlichen bei der Betreuungsarbeit einen Dritten geschädigt haben. Wohlmöglich wird der Schaden dem Betreuten zugerechnet. Und dann ist es praktisch die Ausgangsfrage, in wie weit dann der/die Betreute den Ehrenamtler in Regress nehmen kann. Viel Erfolg Heinz |
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#4 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
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Hallo,
für ehrenamtliche Betreuer dürfte der folgende link interessant sein. Die dort beschriebe Regelung besteht seit Anfang 2008 in fast allen Bundesländern. Das entsprechende Versicherungsunternehmen kann man beim Vormundsschaftgericht erfragen. Bei der Bestallung werden i.d.R. Infoblätter dazu ausgehändigt. http://www.ag-potsdam.brandenburg.de...%C3%BCnder.pdf Schöne Grüße Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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#5 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg
Beiträge: 74
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Infos zum Haftungsrecht für Betreuer gibts im Online-Lexikon unter: Betreuerhaftung ? Betreuungsrecht-Lexikon
Dort finden sich auch Links auf einige Gerichtsentscheidungen im Volltext. Wenns ausführlicher sein soll, dann empfehle ich das Buch "Die Haftung des Betreuers", siehe unter Die Haftungsrechtseite von Horst Deinert |
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| ehrenamtliche betreuung, ehrenamtlicher betreuer, haftpflicht, haftpflichtversicherung, haftung |
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