Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Hochschulzertifikat - höchste Vergütungsstufe ist durch !

Dies ist ein Beitrag zum Thema Hochschulzertifikat - höchste Vergütungsstufe ist durch ! im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, vor einiger Zeit habe ich versprochen mich zu melden wie meine Vergütungsstufe unter Berücksichtigung des Hochschulzertifikats bei der B-Akademie ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Situation der Betreuer/innen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 18.09.2016, 14:09   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
Standard Hochschulzertifikat - höchste Vergütungsstufe ist durch !

Hallo,
vor einiger Zeit habe ich versprochen mich zu melden wie meine Vergütungsstufe unter Berücksichtigung des Hochschulzertifikats bei der B-Akademie ausfällt:
Et voila : Mir wurde die höchste Vergütungsstufe " zugesprochen ".
Da diese Information sicherlich für viele interessant ist habe ich es hier eingestellt, auch wenn das Thema eventuell nicht passt.
Viele Grüße,
Rose
Rose40 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.09.2016, 15:03   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 05.08.2016
Beiträge: 103
Standard Danke-.......

.....diese Information hilft mir auch weiter.
Aktuell läuft meine Bewerbung in Düsseldorf und ich absolviere
auch die Ausbildung in der Beck Akademie.

Vielen Dank für den Beitrag

Roland
advice21 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 19.09.2016, 08:58   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
Standard

Hallo,
drauf achten, dass Du das Hochschulzertifikat erwirbst, hierfür muss man alle Einsendeaufgaben mit einem bestimmten Schnitt einreichen und abschließen.
Viel Glück !!
Grüße
Rose
Rose40 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 19.09.2016, 15:37   #4
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
Standard

Und noch die Abschlussprüfung ablegen, oder?

Hast Du schon alle Einsendesufgaben durch?

Glückwunsch zum hohen Stundensatz!

Hier gibt es Gerichte, da wird einem trotz Hochschulstudium der mittlere Std Satz in Aussicht gestellt ....
ufzeer ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.09.2016, 08:51   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
Standard

Hallo,
seitens der Betreuungsbehörde wurde mir der niedrigste Stundensatz in Aussicht gestellt. Bevor ich meinen ersten Vergütungsantrag gestellt habe bin ich ( samt meinem Zertifikat ) persönlich bei dem dafür zuständigen Oberrechtspfleger gewesen. Welcher mir dann ohne weitere Diskussion den höchsten bestätigt hat.
Ja, auch bei uns höre ich immer wieder von diesen Ungerechtigkeiten.
Eventuell hilft die persönliche Vorstellung ??
Viele Grüße
Rose
Rose40 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.09.2016, 08:54   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
Standard

Hallo Ufzeer,

ja, die Abschlussprüfung ( schriftlich und mündlich ) ist ein Muss. Wenn man halbwegs vorbereitet ist: kein Problem.
Grüße
Rose
Rose40 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2016, 10:58   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.04.2016
Ort: Bayern
Beiträge: 110
Standard

Hallo, also ich habe das nun bei "meinem" Gericht prüfen lassen, da ich ebenfalls mit dem Gedanken spielte, den Fernkurs zu absolvieren. Bei uns hier berechtigt es leider nicht zur höheren Stufe. Begründung ist, dass es von den Voraussetzungen eines richtigen Hochschulabschlusses sehr weit entfernt ist. Nach der Mitteilung, dass ich nach dem Probemonat nicht weitermachen will, bin ich auch sehr enttäuscht von dem Anbieter. Auf der Internetseite werben Sie dick und fett damit, dass man das im Probemonat übersandte Material auf jeden Fall behalten darf. Dem ist aber bei Nichten so. In der Widerrufsbelehrung steht es dann auch genau so, dass es nicht behalten werden darf. Grenzt für mich an Betrug.
Faddl ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.10.2016, 16:12   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 05.08.2016
Beiträge: 103
Standard

Zitat:
Zitat von Faddl Beitrag anzeigen
Hallo, also ich habe das nun bei "meinem" Gericht prüfen lassen, da ich ebenfalls mit dem Gedanken spielte, den Fernkurs zu absolvieren. Bei uns hier berechtigt es leider nicht zur höheren Stufe. Begründung ist, dass es von den Voraussetzungen eines richtigen Hochschulabschlusses sehr weit entfernt ist. Nach der Mitteilung, dass ich nach dem Probemonat nicht weitermachen will, bin ich auch sehr enttäuscht von dem Anbieter. Auf der Internetseite werben Sie dick und fett damit, dass man das im Probemonat übersandte Material auf jeden Fall behalten darf. Dem ist aber bei Nichten so. In der Widerrufsbelehrung steht es dann auch genau so, dass es nicht behalten werden darf. Grenzt für mich an Betrug.

Handelt es sich sich hier um die "BECK AKADEMIE"?

So oder so, es kann meiner Meinung doch nue hilfreich sein, wenn man gut ausgebildet ist.
advice21 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.10.2016, 16:49   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.04.2016
Ort: Bayern
Beiträge: 110
Standard

Ja um die handelt es sich. Sicher schadet Bildung nie. Die Frage ist nur, ob es die nicht auch günstiger gibt, wenn es von der Vergütung her nix bringt.
Faddl ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.10.2016, 11:40   #10
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
Standard

Zitat:
Zitat von Faddl Beitrag anzeigen
Hallo, also ich habe das nun bei "meinem" Gericht prüfen lassen, da ich ebenfalls mit dem Gedanken spielte, den Fernkurs zu absolvieren. Bei uns hier berechtigt es leider nicht zur höheren Stufe. Begründung ist, dass es von den Voraussetzungen eines richtigen Hochschulabschlusses sehr weit entfernt ist.
Ist halt als Zusatzqualifikation zu sehen. Ein Hochschulstudium hat natürlich einen anderen Stellenwert.

Zitat:
Zitat von Faddl Beitrag anzeigen
Nach der Mitteilung, dass ich nach dem Probemonat nicht weitermachen will, bin ich auch sehr enttäuscht von dem Anbieter. Auf der Internetseite werben Sie dick und fett damit, dass man das im Probemonat übersandte Material auf jeden Fall behalten darf. Dem ist aber bei Nichten so. In der Widerrufsbelehrung steht es dann auch genau so, dass es nicht behalten werden darf. Grenzt für mich an Betrug.
Die Homepage ist bei denen tatsächlich fürchterlich. Aber eigentlich wird eindeutig kommuniziert, dass man nur diese 2 Ratgeber behalten darf und die ersten Lektionen im Falle von einem Rücktritt zurück senden muss. Ich wurde sogar am Telefon drauf hingewiesen diese nicht zu beschriften o.ä.

Also Betrug sehe ich da wirklich keinen.
ufzeer ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:09 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39