Dies ist ein Beitrag zum Thema Hochschulzertifikat - höchste Vergütungsstufe ist durch ! im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
vor einiger Zeit habe ich versprochen mich zu melden wie meine Vergütungsstufe unter Berücksichtigung des Hochschulzertifikats bei der B-Akademie ...
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18.09.2016, 14:09 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
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Hochschulzertifikat - höchste Vergütungsstufe ist durch !
Hallo,
vor einiger Zeit habe ich versprochen mich zu melden wie meine Vergütungsstufe unter Berücksichtigung des Hochschulzertifikats bei der B-Akademie ausfällt: Et voila : Mir wurde die höchste Vergütungsstufe " zugesprochen ". Da diese Information sicherlich für viele interessant ist habe ich es hier eingestellt, auch wenn das Thema eventuell nicht passt. Viele Grüße, Rose |
18.09.2016, 15:03 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 05.08.2016
Beiträge: 103
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Danke-.......
.....diese Information hilft mir auch weiter.
Aktuell läuft meine Bewerbung in Düsseldorf und ich absolviere auch die Ausbildung in der Beck Akademie. Vielen Dank für den Beitrag Roland |
19.09.2016, 08:58 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
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Hallo,
drauf achten, dass Du das Hochschulzertifikat erwirbst, hierfür muss man alle Einsendeaufgaben mit einem bestimmten Schnitt einreichen und abschließen. Viel Glück !! Grüße Rose |
19.09.2016, 15:37 | #4 |
Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Und noch die Abschlussprüfung ablegen, oder?
Hast Du schon alle Einsendesufgaben durch? Glückwunsch zum hohen Stundensatz! Hier gibt es Gerichte, da wird einem trotz Hochschulstudium der mittlere Std Satz in Aussicht gestellt .... |
20.09.2016, 08:51 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
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Hallo,
seitens der Betreuungsbehörde wurde mir der niedrigste Stundensatz in Aussicht gestellt. Bevor ich meinen ersten Vergütungsantrag gestellt habe bin ich ( samt meinem Zertifikat ) persönlich bei dem dafür zuständigen Oberrechtspfleger gewesen. Welcher mir dann ohne weitere Diskussion den höchsten bestätigt hat. Ja, auch bei uns höre ich immer wieder von diesen Ungerechtigkeiten. Eventuell hilft die persönliche Vorstellung ?? Viele Grüße Rose |
20.09.2016, 08:54 | #6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
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Hallo Ufzeer,
ja, die Abschlussprüfung ( schriftlich und mündlich ) ist ein Muss. Wenn man halbwegs vorbereitet ist: kein Problem. Grüße Rose |
11.10.2016, 10:58 | #7 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.04.2016
Ort: Bayern
Beiträge: 110
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Hallo, also ich habe das nun bei "meinem" Gericht prüfen lassen, da ich ebenfalls mit dem Gedanken spielte, den Fernkurs zu absolvieren. Bei uns hier berechtigt es leider nicht zur höheren Stufe. Begründung ist, dass es von den Voraussetzungen eines richtigen Hochschulabschlusses sehr weit entfernt ist. Nach der Mitteilung, dass ich nach dem Probemonat nicht weitermachen will, bin ich auch sehr enttäuscht von dem Anbieter. Auf der Internetseite werben Sie dick und fett damit, dass man das im Probemonat übersandte Material auf jeden Fall behalten darf. Dem ist aber bei Nichten so. In der Widerrufsbelehrung steht es dann auch genau so, dass es nicht behalten werden darf. Grenzt für mich an Betrug.
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12.10.2016, 16:12 | #8 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 05.08.2016
Beiträge: 103
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Zitat:
Handelt es sich sich hier um die "BECK AKADEMIE"? So oder so, es kann meiner Meinung doch nue hilfreich sein, wenn man gut ausgebildet ist. |
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12.10.2016, 16:49 | #9 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.04.2016
Ort: Bayern
Beiträge: 110
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Ja um die handelt es sich. Sicher schadet Bildung nie. Die Frage ist nur, ob es die nicht auch günstiger gibt, wenn es von der Vergütung her nix bringt.
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13.10.2016, 11:40 | #10 | ||
Routinier
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Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Zitat:
Zitat:
Also Betrug sehe ich da wirklich keinen. |
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