Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütungsanspruch Heim: Betreutes Wohnen im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Zusammen, ich habe zwei Fälle wo ich mir unsicher bin wie ich abrechne: Heim oder nicht Heim?
1. Fall:
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30.09.2016, 04:51 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 216
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Vergütungsanspruch Heim: Betreutes Wohnen
Hallo Zusammen, ich habe zwei Fälle wo ich mir unsicher bin wie ich abrechne: Heim oder nicht Heim?
1. Fall: Älterer Herr im Betreuten Wohnen: freie Wahl von Verpflegung und Betreuungsleistungen, nur punktuelle Hilfe, keine umfassende Pflege, eigene Kochmöglichkeit, eigener Haushalt. 2. Fall: Geistig behindertes Ehepaar in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe. Tagsüber in einer WfBM. Eigener Haushalt, eigene Wasch- und Kochmöglichkeiten. Keine Pflege. Verpflegen sich selbst. Betreuungsleistungen werden erbracht. Therapieräume vorhanden. Was denkt ihr? |
30.09.2016, 06:20 | #2 |
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30.09.2016, 08:03 | #3 |
Routinier
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Beiträge: 1,882
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30.09.2016, 08:14 | #4 |
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Beiträge: 18
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[quote=Boomer;99626]Hallo.
Ich würde bei beidem auf Wohnung plädieren. Bzw. Kannst du auch mal einfach in den Einrichtungen nachfragen. Viele wissen ob sie als Heim oder Wohnung gelten. Btw Derartige Ausdrucksweisen gegenüber anderen Usern sind hier unerwünscht. Deshalb erfolgt eine Verwarnung. Die Pöbelei ist gelöscht. M. Mohr |
01.10.2016, 05:24 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 216
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So ein quatsch, dass ist Teilhabe und meine Betreuten empfinden das nicht als Zwangsarbeit. Ihnen macht die Arbeit Spass und sie fühlen sich dabei sehr wohl!
Deine unqualifizierten und provozierenden Antworten sind mir hier schon aufgefallen. Ich hoffe du bist kein Betreuer! |
04.10.2016, 19:20 | #8 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 28.05.2013
Beiträge: 99
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Guten Abend,
die Ausgangsfrage war doch Zitat:
Gruß, nene |
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05.10.2016, 04:58 | #9 |
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Beiträge: 18
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[QUOTE=nene;99673]
und das richtet sich hier nach der genannten Vorschrift. /QUOTE] Nein! (3) Heime im Sinne dieser Vorschrift sind Einrichtungen, die dem Zweck dienen, Volljährige aufzunehmen, ihnen Wohnraum zu überlassen sowie tatsächliche Betreuung und Verpflegung zur Verfügung zu stellen oder vorzuhalten,[...] § 1 Abs. 2 des Heimgesetzes gilt entsprechend. § 1 Abs. 2 Die Tatsache, dass ein Vermieter von Wohnraum durch Verträge mit Dritten oder auf andere Weise sicherstellt, dass den Mietern Betreuung und Verpflegung angeboten werden, begründet allein nicht die Anwendung dieses Gesetzes. Dies gilt auch dann, wenn die Mieter vertraglich verpflichtet sind, allgemeine Betreuungsleistungen wie Notrufdienste oder Vermittlung von Dienst- und Pflegeleistungen von bestimmten Anbietern anzunehmen und das Entgelt hierfür im Verhältnis zur Miete von untergeordneter Bedeutung ist. Dieses Gesetz ist anzuwenden, wenn die Mieter vertraglich verpflichtet sind, Verpflegung und weitergehende Betreuungsleistungen von bestimmten Anbietern anzunehmen. ... Da vielleicht noch mehr rechtl. Betreuer(innen ) nicht wissen, was zB Betreutes Wohnen ist, sollte ich eigentlich noch einmal etwas ebenso sachlich wie kritisch anmerken, aber wozu, es wird doch nur wieder verwarnt und zensiert, wie schon weiter oben im Thread ... (ab hier ausnahmsweise vorauseilende Selbstzensur, womit ich freilich nicht meinen Rausschmiss aus diesem eigenartig kritikscheuen Forum rechtl. Betreuer abwenden(n will) Geändert von Goudah Eitec (05.10.2016 um 05:15 Uhr) |
05.10.2016, 10:12 | #10 | |
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Beiträge: 18
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[quote=Goudah Eitec;99627]
Zitat:
Sonstige User dürfen Pöbelei ala Boomer auch nicht mit gleichem Wort (blöde) zurückreichen (siehe deine PN an mich und dein Rotstift oben) "Die Pöbelei ist gelöscht". .. das ist - wie weiter oben immer noch jeder sehen kann, im Fall Boomer schlicht und ergreifend gelogen. Gelöscht ist meine Notwehrantwort samt meiner sachliche Anmerkung. Polemische Anmache von anderen rechtl.Betreuern (incl. admin ) gehört ganz offenbar - entgegen euren Forenregeln - ganz klar zum unverzichtbaren Stil dieses Forums, wann immer euch jemand kritisch begegnet. Ok, es ist euer Forum, ihr habt hier Hausrecht und uneingeschränkte Narrenfreiheit. Ich kann und will nur das Recht in Anspruch nehmen, festzustellen, dass einige der hier im Form schreibenden Berufsbetreuer (genauso wie ALLE Rechtlichen Betreuer mit denen ich bislang Kontakt hatte) meines Empfindens nach sehr deutliche Symptome von ...(Selbstzensur)... offenbaren, was zumindest partiell kaum dem Wohle eines faktisch Entmündigten dient. Da ihr Adresse und IP habt, könnt ihr gerne bei mir nachfragen, wo zensiertes gespiegelt ist. Weil ich immer noch keine andere Stelle fand, wo Berufsbetreuer ohne jeden Zwang öffentlich soviel Anlass zu berechtigter und notwendiger Kritik und zT auch Ekel liefern, versichere ich abschließend gerne noch einmal, dass es mir weiterhin eine Freude ist, euer Forum weiter zu empfehlen. |
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