Dies ist ein Beitrag zum Thema Tod der Betreuten - Vergütung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Ihr Lieben,
ich hatte eine vermögende Betreute, die nun im August verstorben ist. Mit der Schlussrechnung habe ich auch ...
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09.10.2016, 18:31 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.10.2014
Beiträge: 212
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Tod der Betreuten - Vergütung
Hallo Ihr Lieben,
ich hatte eine vermögende Betreute, die nun im August verstorben ist. Mit der Schlussrechnung habe ich auch einen Antrag auf die Vergütung gestellt. Da derzeit fraglich ist, welches Nachlassgericht zuständig ist (Betreute wohnte in A, gemeldet in B), wurde noch kein Nachlasspfleger bestellt. Wird nun überhaupt mein Vergütungsantrg bearbeitet? Der Nachlasspfleger dazu angehört werden? Danke für Eure Hilfe! DieNeue |
10.10.2016, 21:15 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,596
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Moin moin
ich gehe mal davon aus, dass Dein Vergütungsantrag bearbeitet wird. Dafür ist ja auch das Betreuungsgericht zuständig. Wie weit der Rechtspfleger bzw. seine Kollegin einen Nachlasspfleger benötigt muss er/sie selbst entscheiden. Du kannst ja mal nachfragen. Insgesamt wird das wahrscheinlich ein Schnellkurs in Geduld für Dich werden. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
11.10.2016, 14:43 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.10.2014
Beiträge: 212
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Hallo und danke für deine Antwort
Ja, nachgefragt hatte ich bereits beim Betreuungsgericht. Aber nun ja, wie du schon geschrieben hast: Schnellkurs in Geduld |
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