Dies ist ein Beitrag zum Thema Beglaubigter Betreuerausweis im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Eine Frage in die Runde.
Müssen Berufsbetreuer beim Amtsgericht für eine beglaubigte Ausfertigung des Betreuerausweises 15,00 € zahlen ? Das ...
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19.10.2016, 21:28 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 25.06.2014
Beiträge: 10
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Beglaubigter Betreuerausweis
Eine Frage in die Runde.
Müssen Berufsbetreuer beim Amtsgericht für eine beglaubigte Ausfertigung des Betreuerausweises 15,00 € zahlen ? Das sollte doch im Rahmen der mir zur Verfügung stehenden Unterlagen dabei sein. Wie sind Ihre Erfahrungen ? Danke für eure Infos. |
19.10.2016, 21:55 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Auf eine solche Idee kam hier noch kein Gericht!
Aber scheinbar ist die Justiz mancherorts in arger Geldnot und nimmt was sie kriegen kann.
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19.10.2016, 22:03 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 25.06.2014
Beiträge: 10
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Ist sowas denn erlaubt ?
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19.10.2016, 22:11 | #4 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,181
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So etwas habe ich noch nie gehört. Aber ich glaube es bereitwillig. Es wird zur Zeit auf vielen Ebenen immer irrer, unser Geschäft.
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20.10.2016, 07:56 | #5 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hier gabs doch neulich einen ähnlichen Beitrag wenn ich mich recht erinnere. Hatte der sich schlussendlich nicht als Versehen herausgestellt bzw. der Geschäftsstelle war nicht klar dass ein Betreuer die Beglaubigung wollte?
Einige Gerichte schicke sogar unaufgefordert 3 Beglaubigungen mit, bei anderen/unserem gericht ist das völlig problemlos. Ich würde mich bei sowas mal vertrauensvoll an einen Rechtspfleger wenden Ich denke damit sollte es dann erledigt sein.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
20.10.2016, 11:30 | #6 |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,543
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Wenn Du die beglaubigten Ausweise bei dem ausstellenden Gericht anforderst, dürfte das unproblematisch sein.
Wenn die Ausweise von Gericht A bei Gericht B beglaubigt werden sollen, ist das ein kostenpflichtiger Akt
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Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen! Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
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01.11.2016, 22:04 | #7 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 23.01.2014
Ort: Niederrhein
Beiträge: 182
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Hallo zusammen,
wenn ich etwas auf der Servicestelle der RV zu tun habe nehm ich immer ein paar Kopien der neuen Urkunden mit und lass die dort beglaubigen. Hatte noch nie Probleme dabei und so immer mindestens drei beglaubigte Kopien in der jeweiligen Akte. Aber das mit den Kosten beim Gericht find ich schon etwas ..... Beste Grüße Andrew
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Man soll die Dinge nicht so tragisch nehmen, wie sie sind.
Karl Valentin |
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