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Krankengeld für Betreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Krankengeld für Betreuer im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Moin moin Hier mal eine Sache zum Nachprüfen der eigenen Krankenversicherung: Eine Kollegin ist für längere Zeit erkrankt und hat ...


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Alt 26.10.2016, 18:16   #1
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,596
Ausrufezeichen Krankengeld für Betreuer

Moin moin

Hier mal eine Sache zum Nachprüfen der eigenen Krankenversicherung:

Eine Kollegin ist für längere Zeit erkrankt und hat eine KV mit Krankentagegeld ab dem 42. Tag.
Die KV zahlt aber nicht, weil sie als Betreuerin einen Pauschale Vergütung erhält und damit Einkommen hat. Das Krankentagegeld bekommt man aber nur, wenn man kein Einkommen hat. Ein Einkommensverlußt besteht nicht, weil auch für die Zeit der Krankheit pauschal Vergütung beantragt werden kann.
Evtl. will sich die Versicherung auf die Zahlung der zusätzlichen, krankheitsbedingten Ausgaben für die Arbeit (z.B. Kosten für zusätzlich eingestellte Vertretung, Vergütungsausfall wg. Verhinderungsbetreuung) einlassen.

Ergo: sie zahlt für die Versicherung, ohne einen Anspruch auf Leistung zu haben, wenn der Versicherungsfall eintritt.

Hier sollte mal jeder bei seiner Krankentagegeldversicherung nachhaken, ob die auch für Betreuer geeignet ist.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 26.10.2016, 22:26   #2
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Huhu.

Das ist leider völlig korrekt und ich wüsste nicht, dass es derzeit Gesellschaften mit anderen Versicherungsbedingungen gäbe. Und ich bin jetzt gerade aktuell in die PKV und kenne den Markt daher aktuell sehr gut. Auch weil Versicherungen (speziell Personenversicherungen) mal meine berufliche Heimat waren.

Genau deshalb ist KT eine unnötige Leistung für Betreuer und alle die pauschalisiert bezahlt werden. Ich persönlich habe diese Leistung genau deshalb gar nicht erst eingeschlossen.
Boomer ist offline  
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Alt 27.10.2016, 07:34   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Ein Einkommensverlußt besteht nicht, weil auch für die Zeit der Krankheit pauschal Vergütung beantragt werden kann.
Wenn du für die Zeit deiner Erkrankung einen Behinderungsvertreter für deine Leute bestellen lässt damit die Arbeit geordnet weitergeht dann bekommst du keine Pauschale. Die bekommt der Kollege dann. Das ist gesetzlich so geregelt und nachweisbar.

Du hast also kein Einkommen und die Versicherung müsste zahlen.
Warum wird das nicht gemacht?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 27.10.2016, 09:00   #4
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Hallo Michaela.

Da ich selbst mal KT-Leistungen bearbeitet habe, versuch ich mal ne Erklärung zu finden. Da ich aber aus dem Bereich schon 13 Jahre draußen bin, kann sich viel verändert haben. Also unter Vorbehalt.

In den Vertragsbedingungen ist vereinbart, dass für jeden Tag einer AU ab dem 43. Tag ein Betrag x gezahlt wird, um den Verdienstausfall aufzufangen. Wenn Vergütungen wegen Pauschalisierung weiter gezahlt werden, entsteht erstmal kein klassischer Verdienstausfall. Angenommen ein Betreuer führt 40 Betreuungen. In 10 davon wird ein Verhinderungsbetreuer bestellt. Dann laufen die Vergütungen für 30 Fälle weiter. Würde dann noch der vereinbarte KT-Betrag gezahlt werden, wäre das eine Bereicherung, die so nicht zulässig ist.

Um es korrekt zu machen, müsste man ausrechnen, wieviel Geld dem Betreuer durch die 10 Verhinderungsbetreuer verloren geht und diese Differenz müsste dann von der Versicherung übernommen werden. Diese Differenzierung sieht das Versicherungsvertragsgesetz jedoch nicht vor. Bei einer KT-Versicherung handelt es sich ebenfalls um eine pauschalisierte Leistung. Eben x Euro pro Tag.

Dann müsste schon in allen Fällen des Betreuers ein Verhinderungsbetreuer bestellt werden. Dann würde auch die KT greifen. Aber ich glaube nicht, dass da ein Gericht mitspielt, so lange kein aktueller Handlungsbedarf in allen diesen Fällen besteht. Das müsste man mal mit dem Gericht klären. Ist absehbar, dass die Erkrankung noch sehr lange dauern wird, könnte das eine Lösung sein.

So lange aber noch irgendein Einkommen durch die selbständige Tätigkeit erzielt wird, ist die KT raus.

Ich möchte aber nicht bestreiten, dass es inzwischen vielleicht doch Tarife gibt, die eine solche Differenzierung und ein Runterrechnen auf den tatsächlichen Ausfall zulassen. Damals gab es sowas nicht und in den klassischen Tarifen der PKV habe ich aktuell auch nichts in diese Richtung gefunden.

Lg
Boomer
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Alt 27.10.2016, 09:31   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Das mit den Versicherungen ist mir alles klar.

Zitat:
Angenommen ein Betreuer führt 40 Betreuungen. In 10 davon wird ein Verhinderungsbetreuer bestellt.
Wieso nur 10?
Wenn jemand für länger krank ist (und so steht es im Thread), dann müsste er sich trotzdem um seine Betreuten kümmern, nach der Post sehen, Geld auszahlen, Anträge stellen usw. usw. Dass nichts zu tun wäre oder kein Handlungsbedarf bestünde kann kein Argument sein denn das weiss man für den nächsten Tag nicht im Vorraus.
Warum sollte ein Gericht nicht mitspielen? Das wird mit Sicherheit lieber gesehen wie ein Kranker der nicht tätig ist weil krank. Wir reden hier nicht von paar Tagen oder einem Schnupfen.
Muss ja nicht einer alleine alle Fälle übernehmen, so etwas lässt sich sicher zusammen mit der Betreuungsstelle für eine bestimmten Zeitraum verteilen.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 27.10.2016, 09:46   #6
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Ich weiß es nicht und kenne auch hier zum Glück niemanden, der länger ausgefallen war.

Nur bei einem Treffen bei der BB wurde mal erwähnt, dass eine Kollegin plötzlich schwer erkrankt wäre und man hätte die Fälle umverteilen müssen. "Sowas sollte nicht wieder vorkommen" ... wurde uns "Neuen" etwas abschätzig mitgeteilt. Als wenn jemand was dafür könnte, dass er krank wird

Jedenfalls, wenn alle Fälle an Verhinderungsvetreter umverteilt sind, dann muss die KT-Versicherung ohne Diskussion leisten. Das lässt sich alles nachweisen, das Gericht wird sicherlich auch schnell nen Zweiteiler tippen können um zu bestätigen, dass alle Fälle dieser Kollegin voerst weg sind und somit bestünde Leistungspflicht.
Boomer ist offline  
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Alt 27.10.2016, 10:26   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 03.09.2014
Beiträge: 63
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Bei uns wurde der Tipp mit dem Krankengeld direkt am Anfang von der Betreuungsstelle gegeben. Die haben uns gleich gesagt, dass wir den "Baustein" mit dem Krankengeld ruhig weglassen können, da die Vergütung weiter gezahlt wird.

Wie das dann ist, wenn man wirklich ernsthaft und länger erkrankt ist muss man halt selbst wissen. Wenn wirklich alle Fälle an andere übertragen werden guckt man unter Umständen in die Röhre.

Die allermeisten Versicherungen schließt man ja in der Hoffnung ab, sie niemals zu brauchen. Wenn es dann doch soweit ist, freut man sich, dass man sie hat. Und zum Glück wissen wir alle nicht, ob und wie krank wir mal werden.
Betreuungs-Newbie ist offline  
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