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Betreuung und Allgemeinwohl

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Alt 30.10.2016, 22:21   #1
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
Standard Betreuung und Allgemeinwohl

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Michaela, ich bitte dich!

Ich mag mich in den ganzen Paragraphen rund ums Betreuungsrecht kaum auskennen, aber ich weiss (und du auch?), dass weder du als Betreuer, noch deine Betreuten (und auch ich), uns im luftleeren Raum befinden.

Nur weil man einen Betreuer hat und krank ist (Alki) bedeutet das keinen Persilschein gegenüber dem Gesetz und auch der Allgemeinheit.

Wozu bitte sind Betreuer eingesetzt worden, wozu das Betreuungsrecht? Damit kranke Menschen ihren Platz in der Gesellschaft, in ALLEN rechtlichen Belangen behalten können, nur eben mit Unterstützung durch einen Betreuer.

Gesetze sind dazu da, um das Miteinander von vielen Menschen zu regeln, stimmst du mir da zu?
Sie sind sicherlich nicht immer das nonplusultra und haben auch ihre Schwächen, im Großen und Ganzen aber, kämen wir ohne sie nicht auf Dauer weiter.

Wenn du mit Angehörigen, Schuldnern etc. sprichst und dort den Erklärbären machst, um Verständnis und Hilfe für deinen Betreuten zu erwirken, machst du doch im Grunde nix anderes, als der Allgemeinheit (hier in Form von unmittelbar Beteiligten) in "2ter Linie" zu helfen, damit die Solidargemeinschaft auch deinen Betreuten weiter bei sich "behält" (mit fällt kein anderes Wort ein).

Somit ist eine Verknüpfung von unmittelbarer Verpflichtung deinem Betreuten gegenüber und einer (von mir aus auch bezeichneten) "moralischen" Verpflichtung der Gesellschaft gegenüber durchaus gegeben.

Vielleicht (ich weiss es nicht) ist sie nicht unmittelbar und direkt in einem Paragraphen des Betreuungsrechtes verpackt und niedergeschrieben. Allerdings zeichnet es Menschen aus, die über die blossen Paragraphen hinaus, mitdenkend ihr Tun verrichten.

Gruss,
MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
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