Dies ist ein Beitrag zum Thema Heimkonto in der Rechnungslegung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Wie berücksichtige ich ein Heimkonto in der Rechnungslegung, bzw. im Vermögensverzeichnis?
Z.B. Barverfügungsbetrag der von dem bewo verwaltet wird? Rein ...
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04.11.2016, 19:26 | #1 |
Routinier
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Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Heimkonto in der Rechnungslegung
Wie berücksichtige ich ein Heimkonto in der Rechnungslegung, bzw. im Vermögensverzeichnis?
Z.B. Barverfügungsbetrag der von dem bewo verwaltet wird? Rein technisch ein Bargeldkonto führen und dort die Überweisungen an das bewo gegen buchen? |
05.11.2016, 11:59 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
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Das Verwahrgeldkonto ist Eigentum des Betreuten. Je nach Beieinträchtigung kann er darüber verfügen. Ich kenne es nur so, dass ich das Heim um einen Kontoauszug im Rechnungszeitraum bitte. Das sind dann meist mehre Seiten, die ich zur Sicherheit scanne und der Rechnungslegung beifüge. Für Posten, wo ich selbst auf das Konto zugegriffen habe um z.B. eine Gebühr oder die Befreiung von der Zuzahlung der Krankenkasse, lege ich entsprechende Belege bei.
Bei uns in den Vermögenverzeichnissen ist noch ein Punkt wo gefragt wird, ob es Unregelmäßigkeiten auf den Konto gibt, die kann man mit Ja oder Nein beantwort, wobei im Falle von Ja weitere Erläuterungen erwartet werden. Die einzelnen Posten des Verwahrgeldes die vom Heim entnommen wurden, z.B. für den Heimfriseur oder die Fußpflegege, ebenso die Kosten der Cafeteria führe ich nicht einzeln aus. Ebenso wenn da steht, Betreuter hat 10 Euro erhalten um z.B auf den Weihnachtsmarkt zu gehen. Gruß Lotte |
05.11.2016, 12:11 | #3 |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,543
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Wie lotte schrieb:
Es ist anzugeben, da es einen Vermögenswert darstellt. Kontobeleg beifügen (oft gehen ja auch Versicherungsleistungen oder Vorauszahlungen von diesem Konto ab, das Gericht kann diese dann zur Kenntnis nehmen und / oder Fragen stellen). Wenn der Betreuer verfügt hat, ist über diese Verfügung Rechnung zu legen. Kam es zu Unregelmäßigkeiten - ja / nein. Fertig.
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05.11.2016, 16:43 | #4 | |
Routinier
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Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Danke für eure Antworten!
Zitat:
Oder liegt jetzt mein Denkfehler darin, dass ich annehme, dass das Konto wo ich den Barverfügungsbetrag überweise kein Sammelkonto des Pflegeheims ist, sondern ein eigenes Konto des Betreuten mit eigener IBAN!? |
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05.11.2016, 16:51 | #5 | ||
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin moin
Zitat:
Zitat:
Deshalb kannst Du es in der RL auch unter Barbetrag (wieder mit dem Vermerk, dass es sich um ein Verwahrgeldkonto des Heimes handelt) unterbringen. Du kannst es aber auch weiter unten unter Sonstiges Vermögen aufführen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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05.11.2016, 17:25 | #6 |
Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
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Beiträge: 1,080
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Danke jetzt ist der Groschen gefallen!
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