Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuter schmeißt Kippen in den Müll im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
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05.11.2016, 17:00 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 19.09.2016
Beiträge: 14
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Betreuter schmeißt Kippen in den Müll
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Wir sind hier nicht bei Kraut und Rüben Hallo an Alle meine erste Frage hier als Frischling. Habe einen Alkohol- und Psychischkranken mit eigener Wohnung. Der gute wirft leider öfters noch nicht richtig ausgedrückte Zigaretten in seinen Mülleimer!! Bisher immer gut gegangen, ich bekomme davon Stresspusteln. Er wohnt in einem großen Wohnblock und säuft bis zu Bewustlossigkeit. Habe Gesundheits- u. Vermögensfürsorge und Vertretung gegenüber Behörden etc. Ich würde ihn gerne in einem Heim sehen. Wie mache ich das am besten, geht das überhaupt? Habe gedacht ich hole mir einen Arzt an Bord der ein neues Gutachten macht. Wie seht ihr das? Danke
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05.11.2016, 19:02 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Moin Korni
Du machst Dir im Prinzip Sorgen um die Wohnfähigkeit Deines Betreuten. Ihn wegen seiner Kippenentsorgung gleich in ein Heim zu verfrachten ist vielleicht etwas vorschnell. Ob er mir seiner KippenindenMüllSchmeißTechnik möglicherweise seine Bude, einen Wohnblock oder ein Heim abfackelt da nicht der Unterschied. Deshalb folgender Vorschlag: Sprich den SpsD an und bitte um einen gemeinsamen Besuch bei dem Betreuten vor Ort, um jemand anderes vom Fach ein Auge darauf werfen zu lassen. Bei der Gelegenheit könnt ihr mögliche Unterstützungsformen überlegen und ausloten, was der Betreute davon annehmen kann (Z.B. eine Haushaltshilfe, Betreutes Wohnen für Suchtkranke etc.). Es muss nicht immer gleich ein Heim sein. MfG Imre
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05.11.2016, 20:30 | #3 | |
Stammgast
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
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Hallo Korni,
ich glaube, es gibt Rauchmelder, die per Funk mit einem Hausnotrufgerät verbunden werden. Zitat:
LG Annegret |
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05.11.2016, 23:33 | #4 |
Einsteiger
Registriert seit: 18.03.2016
Beiträge: 10
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Was der Imre sagt, finde ich richtig. Es muss nicht immer gleich ein Heim sein.
Allerdings, wenn etwas passiert, kann es passieren, dass jemand auf die Idee kommt, den Betreuer haftbar zu machen. Insofern würde ich überlegen welche Sicherungsmassnahmen in Betracht kommen. Das Mindeste sind sicher extern verbundene Rauchmelder. Ist der Klient völlig uneinsichtg, könnte man auch auf eine Fremdgefährdung kommen. Wenn du die siehst, musst du bei Gericht einen Antrag stellen. Sieht das Gericht das anders, bist du zumindest aus dem Schneider. Man muss ihn ja nicht gleich ewig wegsperren. Vielleicht hilft es ja schon, wenn er nicht mehr säuft. Auf alle Fälle gewinnst du Zeit um dich um einen Platz im Betreuten Wohnen zu kümmern. Gruss Lawfox |
05.11.2016, 23:39 | #5 |
Einsteiger
Registriert seit: 19.09.2016
Beiträge: 14
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Ja Danke,
ich werde mal mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst vorbeischauen und sehen was die empfehlen. Danach werde ich tatsächlich den weg der Fremdgefährdung bei Gericht ansprechen. Vielleicht schaffe ich es ja auch das er wieder in die Klinik geht. Die Hoffnung stirbt zuletzt Danke
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06.11.2016, 06:08 | #6 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Dafür gelten andere Regeln, kann man hier: Psychisch-Kranken-Gesetz ? Betreuungsrecht-Lexikon gut nachlesen.
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