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Kündigung der Mietwohnung wegen Betreuung

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Hallo, bin neu in diesem Forum und ärgere mich, dass ich nicht früher darauf gekommen bin, mich hier anzumelden. Es ...


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Alt 08.11.2016, 12:33   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 06.11.2016
Beiträge: 4
Standard Kündigung der Mietwohnung wegen Betreuung

Hallo,
bin neu in diesem Forum und ärgere mich, dass ich nicht früher darauf gekommen bin, mich hier anzumelden. Es kommt ja doch öfters vor, einen Rat zu brauchen. Habe auch gleich ein seltsames Problem zu lösen. Ich habe die Betreuung meiner Frau übernommen. Nun hat mir ein Rechtsanwalt im Auftrag der Vermieter einen für mich unverständlichen Brief geschrieben. Darin steht: Die Vermieter haben erfahren, dass ich der Betreuer meiner Frau bin, und meine Frau schon im Krankenhaus zur Behandlung war, darum wollen sie das Mietverhältnis beenden. Da fühlt man sich ja schon diskriminiert. Wir wohnen jetzt schon 17 Jahre in einem Zweifamilienhaus, oben wohnt meine Schwägerin. Es gab bisher keinen begründeten Anlass für eine Kündigung, auch mit den Nachbarn haben wir keinerlei Probleme. Ich denke, dass wirtschaftliche Interessen der Vermieter die Triebfeder ist. Wir wollen aber nicht ausziehen, solange ich noch nicht in Rente bin, und meine Frau aus ihrer gewohnten Umgebung zu ziehen wäre schlimm. Habe mich gleich zur Betreuungsstelle begeben, die mir aber nicht helfen konnten, da sie keine Juristen sind. Auch bei der VdK habe ich angeklopft, für sie ist das Problem aber nicht sozial genug. In einer Woche habe ich einen Termin beim Mieterbund, mal schauen, was sie dazu sagen. Am liebsten würde ich gar nicht auf diesen Brief antworten, aber ich befürchte, die lassen nicht locker. Eine Kündigung ist es glaube ich noch nicht, eher eine Aufforderung, aber es läuft letztendlich darauf hinaus, als ob die darauf gewartet haben, eine Stecknadel zu finden. Was tun ?.
wilux ist offline  
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Alt 08.11.2016, 12:40   #2
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
Standard

Hallo,

genau das, was Du bereits unternommen hast, einen Termin bei Fachleuten vereinbaren. Der Mieterbund hat Anwälte, die sich bestimmt gern um so etwas kümmern. Gutes Gelingen!

Gruß Christine
BetrKl ist offline  
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Alt 08.11.2016, 12:41   #3
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
Standard

Was tun?
Nix.


Du kannst nur dann (für Deine Frau) kündigen, wenn Du vorher (!) die Genehmigung des Gerichts eingeholt hast. Und die wird nicht mal eben so im Vorbeigehen erteilt, weil Deine Frau im Krankenhaus ist.
Es muss erforderlich und/oder die Rückkehr Deiner Frau in den eigenen Haushalt auf Dauer ausgeschlossen sein, dann kann nach einem länger andauernden Verfahren die Genehmigung erteilt werden.


Aber nur weil Deine Vermieter einen Floh haben husten hören, müsst Ihr nicht ausziehen.
Wenn sie Eigenbedarf anmelden, dann solltest Du Dich in jedem Fall beraten lassen!
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Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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Alt 09.11.2016, 06:05   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Da kann ich Christine nur kräftig unterstützen.
Noch
ist nichts wesentliches geschehen aber es ist besser vorher Beratung zu suchen, z.B. beim Mieterbund um hinterher keine Überraschung zu erleben.

Man fühlt sich besser wenn man sicher von einem Fachmann hört, dass nix passieren kann. Alles Gute also
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 09.11.2016, 08:14   #5
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
Standard

Guten Morgen Fara,

ich glaube, Du hast den Sachverhalt falsch verstanden. Wilux will nicht kündigen, sondern seiner Frau soll das Mietverhältnis vom Vermieter aus gekündigt werden!

Gruß Christine
BetrKl ist offline  
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Alt 09.11.2016, 09:07   #6
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
Standard

Nein, ich habe es nicht falsch verstanden.



Der Themenstarter muss jetzt nichts machen.


Wenn er kündigen würde (man beachte), dann müsste er ...


Das ist nicht Thema, daher Obacht, wann und wie durch den Vermieter gekündigt wird und spätestens dann ... huschhusch.
__________________
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Fara ist offline  
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Alt 09.11.2016, 12:47   #7
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 06.11.2016
Beiträge: 4
Standard

Hallo,
erst mal vielen Dank für die Antworten. Muss das mal sortieren. Was mich wundert, ist, dass die Vermieter nicht mit mir sprechen, sondern gleich mit dem Rechtsanwalt kommen. Entweder haben die ein schlechtes Gewissen oder die versprechen sich wirklich was davon. Der Rechtsanwalt müsste doch wissen, dass dies kein Kündigungsgrund ist. Ich gehe davon aus, dass die auf meine Antwort warten, mit der Hoffnung, dass ich einen Fehler begehe. Eigentlich könnte ich darüber ein Buch schreiben, aber dafür ist dieses Forum natürlich nicht da. Momentan habe ich noch das Gefühl, dass Menschen die Verantwortung übernehmen auch vom Gesetz geschützt werden,…………noch.
Viele Grüße Wilux
wilux ist offline  
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Alt 09.11.2016, 15:55   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.11.2011
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 196
Standard Kündigung der Mietwohnung wegen Betreuung

Hallo, Wilux - wegen dem Buch können wir uns zusammensetzen - das Buch und der Titel dafür " die Lügen und Praktiken mancher Vermieter " ist bereits in Skizzen vorhanden.
Mieterverein ist hier die richtige Adresse bzw. Anlaufstelle, unbedingt.
Gruss Motzerella
motzerella ist offline  
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Alt 09.11.2016, 18:06   #9
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
Standard

Hallo Wilux

Es gibt viele Eigentümer, die zwar Eigentum haben, aber die Verpflichtungen (merke: "Eigentum verpflichtet" - irgendwo kommt einem das doch bekannt vor...), die das mit sich bringt gerne anderen überlassen. Insbesondere, wenn es darum geht, nicht als der "Gute" aufzutreten. Da wird dann gerne nach einem Rechtsanwalt gerufen, der die Drecksarbeit tun darf.

Unter den Umständen gibt es natürlich auch Rechtsanwälte, die sich sagen, dass der Mandant zwar wünscht von ihm wünscht, völligen und chancenlosen Blödsinn zu vertreten - aber den Job trotzdem annehmen, weil der Mandant sonst zum nächsten Anwalt geht. Der Verdienst wäre damit futsch.
Abgesehen davon: Jeder zweite Anwalt verliert seinen Prozess - genauso wie nur jeder zweite Anwalt vor Gericht gewinnt.
Wer dann nicht das Rückgrat hat, seinen Mandanten vor unsinnigen Klagen zu bewahren, ist vielleicht kein ehrenvoller bzw. vertrauenswürdiger Anwalt, bekommt sein Geld aber trotzdem.

Also: Nix mit ungeprüftem Respekt vor solchen Schwarzkitteln.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 09.11.2016, 18:34   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.11.2011
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 196
Standard Vermieter und RA's

Hallo, Imre - wenn ich so toll formulieren könnte wie Du und M.M. und andere tolle Mod's in diesem Forum wäre mein vorher genanntes Buch schon lange fertig.
Liebe Grüße Motzerella
motzerella ist offline  
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