Dies ist ein Beitrag zum Thema Kündigung der Mietwohnung wegen Betreuung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
bin neu in diesem Forum und ärgere mich, dass ich nicht früher darauf gekommen bin, mich hier anzumelden. Es ...
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08.11.2016, 12:33 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 06.11.2016
Beiträge: 4
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Kündigung der Mietwohnung wegen Betreuung
Hallo,
bin neu in diesem Forum und ärgere mich, dass ich nicht früher darauf gekommen bin, mich hier anzumelden. Es kommt ja doch öfters vor, einen Rat zu brauchen. Habe auch gleich ein seltsames Problem zu lösen. Ich habe die Betreuung meiner Frau übernommen. Nun hat mir ein Rechtsanwalt im Auftrag der Vermieter einen für mich unverständlichen Brief geschrieben. Darin steht: Die Vermieter haben erfahren, dass ich der Betreuer meiner Frau bin, und meine Frau schon im Krankenhaus zur Behandlung war, darum wollen sie das Mietverhältnis beenden. Da fühlt man sich ja schon diskriminiert. Wir wohnen jetzt schon 17 Jahre in einem Zweifamilienhaus, oben wohnt meine Schwägerin. Es gab bisher keinen begründeten Anlass für eine Kündigung, auch mit den Nachbarn haben wir keinerlei Probleme. Ich denke, dass wirtschaftliche Interessen der Vermieter die Triebfeder ist. Wir wollen aber nicht ausziehen, solange ich noch nicht in Rente bin, und meine Frau aus ihrer gewohnten Umgebung zu ziehen wäre schlimm. Habe mich gleich zur Betreuungsstelle begeben, die mir aber nicht helfen konnten, da sie keine Juristen sind. Auch bei der VdK habe ich angeklopft, für sie ist das Problem aber nicht sozial genug. In einer Woche habe ich einen Termin beim Mieterbund, mal schauen, was sie dazu sagen. Am liebsten würde ich gar nicht auf diesen Brief antworten, aber ich befürchte, die lassen nicht locker. Eine Kündigung ist es glaube ich noch nicht, eher eine Aufforderung, aber es läuft letztendlich darauf hinaus, als ob die darauf gewartet haben, eine Stecknadel zu finden. Was tun ?. |
08.11.2016, 12:40 | #2 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
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Hallo,
genau das, was Du bereits unternommen hast, einen Termin bei Fachleuten vereinbaren. Der Mieterbund hat Anwälte, die sich bestimmt gern um so etwas kümmern. Gutes Gelingen! Gruß Christine |
08.11.2016, 12:41 | #3 |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
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Was tun?
Nix. Du kannst nur dann (für Deine Frau) kündigen, wenn Du vorher (!) die Genehmigung des Gerichts eingeholt hast. Und die wird nicht mal eben so im Vorbeigehen erteilt, weil Deine Frau im Krankenhaus ist. Es muss erforderlich und/oder die Rückkehr Deiner Frau in den eigenen Haushalt auf Dauer ausgeschlossen sein, dann kann nach einem länger andauernden Verfahren die Genehmigung erteilt werden. Aber nur weil Deine Vermieter einen Floh haben husten hören, müsst Ihr nicht ausziehen. Wenn sie Eigenbedarf anmelden, dann solltest Du Dich in jedem Fall beraten lassen!
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09.11.2016, 06:05 | #4 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Da kann ich Christine nur kräftig unterstützen.
Noch ist nichts wesentliches geschehen aber es ist besser vorher Beratung zu suchen, z.B. beim Mieterbund um hinterher keine Überraschung zu erleben. Man fühlt sich besser wenn man sicher von einem Fachmann hört, dass nix passieren kann. Alles Gute also
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
09.11.2016, 08:14 | #5 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
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Guten Morgen Fara,
ich glaube, Du hast den Sachverhalt falsch verstanden. Wilux will nicht kündigen, sondern seiner Frau soll das Mietverhältnis vom Vermieter aus gekündigt werden! Gruß Christine |
09.11.2016, 09:07 | #6 |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
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Nein, ich habe es nicht falsch verstanden.
Der Themenstarter muss jetzt nichts machen. Wenn er kündigen würde (man beachte), dann müsste er ... Das ist nicht Thema, daher Obacht, wann und wie durch den Vermieter gekündigt wird und spätestens dann ... huschhusch.
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09.11.2016, 12:47 | #7 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 06.11.2016
Beiträge: 4
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Hallo,
erst mal vielen Dank für die Antworten. Muss das mal sortieren. Was mich wundert, ist, dass die Vermieter nicht mit mir sprechen, sondern gleich mit dem Rechtsanwalt kommen. Entweder haben die ein schlechtes Gewissen oder die versprechen sich wirklich was davon. Der Rechtsanwalt müsste doch wissen, dass dies kein Kündigungsgrund ist. Ich gehe davon aus, dass die auf meine Antwort warten, mit der Hoffnung, dass ich einen Fehler begehe. Eigentlich könnte ich darüber ein Buch schreiben, aber dafür ist dieses Forum natürlich nicht da. Momentan habe ich noch das Gefühl, dass Menschen die Verantwortung übernehmen auch vom Gesetz geschützt werden,…………noch. Viele Grüße Wilux |
09.11.2016, 15:55 | #8 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.11.2011
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 196
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Kündigung der Mietwohnung wegen Betreuung
Hallo, Wilux - wegen dem Buch können wir uns zusammensetzen - das Buch und der Titel dafür " die Lügen und Praktiken mancher Vermieter " ist bereits in Skizzen vorhanden.
Mieterverein ist hier die richtige Adresse bzw. Anlaufstelle, unbedingt. Gruss Motzerella |
09.11.2016, 18:06 | #9 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
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Hallo Wilux
Es gibt viele Eigentümer, die zwar Eigentum haben, aber die Verpflichtungen (merke: "Eigentum verpflichtet" - irgendwo kommt einem das doch bekannt vor...), die das mit sich bringt gerne anderen überlassen. Insbesondere, wenn es darum geht, nicht als der "Gute" aufzutreten. Da wird dann gerne nach einem Rechtsanwalt gerufen, der die Drecksarbeit tun darf. Unter den Umständen gibt es natürlich auch Rechtsanwälte, die sich sagen, dass der Mandant zwar wünscht von ihm wünscht, völligen und chancenlosen Blödsinn zu vertreten - aber den Job trotzdem annehmen, weil der Mandant sonst zum nächsten Anwalt geht. Der Verdienst wäre damit futsch. Abgesehen davon: Jeder zweite Anwalt verliert seinen Prozess - genauso wie nur jeder zweite Anwalt vor Gericht gewinnt. Wer dann nicht das Rückgrat hat, seinen Mandanten vor unsinnigen Klagen zu bewahren, ist vielleicht kein ehrenvoller bzw. vertrauenswürdiger Anwalt, bekommt sein Geld aber trotzdem. Also: Nix mit ungeprüftem Respekt vor solchen Schwarzkitteln. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
09.11.2016, 18:34 | #10 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.11.2011
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 196
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Vermieter und RA's
Hallo, Imre - wenn ich so toll formulieren könnte wie Du und M.M. und andere tolle Mod's in diesem Forum wäre mein vorher genanntes Buch schon lange fertig.
Liebe Grüße Motzerella |
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