Dies ist ein Beitrag zum Thema Hochschulzertifikat und 27,- € Einstufung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo an alle,
das Thema Vergütung mit Fernlehrgang Berufsbetreuer und Hochschulzertifikat. Bisher ging es immer um die Frage ob man ...
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10.11.2016, 16:23 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 07.11.2016
Beiträge: 22
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Hochschulzertifikat und 27,- € Einstufung
Hallo an alle,
das Thema Vergütung mit Fernlehrgang Berufsbetreuer und Hochschulzertifikat. Bisher ging es immer um die Frage ob man danach die 44,00 € vergütet bekommt. Meine Frage ist, nachdem ja nun schon etliche hier das Zertifikat erfolgreich erworben haben: Gibt es einen Teilnehmer hier im Forum oder im Kollegenkreis, der trotzt des Hochschulzertifikates auf der untersten Stufe von 27,00 € eingestuft wurde? Danke an alle die konstruktiv mitmachen! Gruss Gerhard |
10.11.2016, 16:40 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Hallo.
Wenn das zuständige Gericht das Zertifikat nicht als Hochschulabschluss anerkennt und der betreffende Betreuer keine abgeschlossene Berufsausbildung "mit verwertbaren Kenntnissen" hat, dann bleibt nur die erste Stufe, also 27 Euro. Der Lehrgang ist ja auch nicht mit einer Berufsausbildung im Sinne des Ausbildungsgesetz gleichzusetzen. Lg Boomer |
10.11.2016, 17:01 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 07.11.2016
Beiträge: 22
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Berufsbetreuer per Fernlehrgang auf 27,- € eingestuft
Hallo Boomer,
Danke schon mal für Deine Antwort, also ich habe einen IHK Abschluss als Industriekaufmann. (Vertragsrecht, Geschäftsfähigkeit etc., BGB und HGB). Reicht das für die 33,50 €? Aber dennoch wollte ich wissen ob es Jemanden gibt der mitsamt Hochschulzertifikat für Berufsbetreuer per Fernlehrgang auf 27,- € eingestuft wurde? Gruss Gerhard |
11.11.2016, 10:52 | #4 |
Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Selbst wenn Dir jemand sagen würde "ja ich kenne da jemanden" bringt es Dich nicht unbedingt weiter. Den leider ist das eine Einzelfallentscheidung von Gericht zu Gericht.
So gibt es z.B. hier den Member Rose, die bekommt die höchste Stufe ohne berufliche Ausbildung nur aufgrund des Lehrgangs. Dann habe ich z.B. aber eine Betreuerin gesprochen, die hatte eine kaufmännische Ausbildung, IHK Buchhalter (oder Fachwirt oder sowas), war Leitung Buchhaltung, hat den Fernlergang absolviert und bekommt nur die mittlere Vergütung. Der Fernlehrgang ist "nur" eine Qualifikationsmaßnahme und kein Höherstufungsgarant. |
11.11.2016, 16:57 | #5 |
Einsteiger
Registriert seit: 07.11.2016
Beiträge: 22
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Hochschulzertifikat für Berufsbetreuer per Fernlehrgang auf 27,- € eingestuft
Danke Ufzeer,
für Deine konstruktive Aussage. Gestern habe ich mich im Rechtspflegerforum angemeldet und dort wurde das Thema Fernlehrgang mit Hochschulabschluss in keinem Posting erwähnt, obwohl das Forum sehr gut frequentiert ist und zu 80% von Rechtspflegern benutzt wird, welche uns dann ja sagen wo es lang geht (umsatztechnisch). Dort fragen sich die Rechtspfleger sehr oft wie seinesgleichen einen Berufsbetreuer nun einstufen würden und es gibt oft sehr rege Diskussionen bezüglich der Vergütung incl. Erfahrungsaustausch. Die lassen sich auch nicht von Revisoren welche über Ihnen stehen die Suppe versalzen sondern kochen Ihr eigenes Süppchen, zu sehen z.B. bei Erstattungsansprüchen gegenüber BB wg. Überzahlung. Da sind die Rechtspfleger doch eher auf Seiten der BB was mich persönlich erstaunte. Wie gesagt, sollte sich jemand mit „Hochschulzertifikat für Berufsbetreuer per Fernlehrgang auf 27,- € eingestuft“ finden, bitte ich um ein kurzes Feedback hier im Forum, Danke! Lg Gerhard |
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