Dies ist ein Beitrag zum Thema Mitteilungspflicht Pflegeheim im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ist es richtig das die Pflegeheime keine Informationen von der Pflegekasse bekommen Bezüglich
der Umstellung der Pflegegrade und sie ...
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18.12.2016, 09:33 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 23.10.2016
Beiträge: 52
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Mitteilungspflicht Pflegeheim
Hallo,
ist es richtig das die Pflegeheime keine Informationen von der Pflegekasse bekommen Bezüglich der Umstellung der Pflegegrade und sie nicht von der Pflegekasse informiert werden. Ich habe als Betreuer das Pflegeheim angeschrieben das ich den neuen EA benötige,dort bekam ich die Antwort das ich ihnen die Unterlagen der Überleitung des Pflegegrade von der Pflegekasse zukommen lassen muss, da sie keine Einsicht hätten. Das wusste ich so nicht,und wenn es richtig ist was für Unterlagen muss ich an das Pflegeheim sonst noch weiterleiten. Gruß Pelotte Geändert von pelotte (18.12.2016 um 09:41 Uhr) |
18.12.2016, 11:11 | #2 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Die KV`s schicken gerade Bescheide rum in welcher Stufe der Betroffene jetzt geführt wird. Das muss man ans Pflegeheim weiterreichen. Sonst nichts.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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18.12.2016, 14:15 | #3 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 23.10.2016
Beiträge: 52
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Mitteilungsfrist Pflegeheim
Hallo,
danke für die schnelle Antwort. Habe die Mitteilung vor einer Woche nachgereicht mit bitte um EA da Selbszahler. Was wenn nicht rechtzeitig die Info vom Pflegeheim kommt. Immer nachfragen will ich auch nicht. Gruß,Pelotte |
18.12.2016, 15:47 | #4 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Das Heim braucht die neue Einstufung für die Erstellung der Rechnung. Was möchtest du denn nachfragen oder meinst zu verpassen? Was ist denn ein EA?
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18.12.2016, 17:17 | #5 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 23.10.2016
Beiträge: 52
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Mitteilungspflicht Pflegeheim
Hallo,
Was ist der EA? Damit der Eigenanteil für die Pflege, Betreuung und Behandlungspflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen ab dem 01.01.2017 nicht mehr steigt, wenn sich der Pflegegrad erhöht, wird für jedes Pflegeheim ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EA) ermittelt. Das bedeutet, alle pflegebedürftigen Bewohner in den Pflegegraden 2 bis 5 bezahlen den gleichen Eigenanteil. Somit verändert sich doch mein jetziger Eigenanteil zu 2017. Vorher Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz,Anteil Pflegekasse 1064,00 EUR: jetzt Pflegegrad 3 mit Pflegegeld von der Pflegekasse Anteil Pflegekasse 1262,00: EUR. Oder habe ich jetzt alles falsch verstanden. Betreute ist Selbszahler. Und zudem interresiert mich noch wie hoch die Pflegesätze nach Pflegegraden ab dem 01.01.2017 in dem Pflegeheim sind Die Info wieviel ich Überweisen soll. Oder sollte ich danach verfahren keine Rechnung kein Geld. Gruß Pelotte Geändert von pelotte (18.12.2016 um 18:37 Uhr) |
18.12.2016, 23:27 | #6 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Zitat:
Das Heim muss dir erst einmal die notwendigen Kostenangaben liefern.
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19.12.2016, 07:37 | #7 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zitat:
Warte bis die Heimrechnung da ist! Dort ist immer alles genau aufgeschlüsselt und dann kannst du überweisen.
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