Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Bitte mach dir doch zukünftig die Mühe zu sehen in welchem Bereich du deine Fragen stellst. Der Bereich Vorstellung ist ...
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23.12.2016, 09:31 | #1 |
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Registriert seit: 22.12.2016
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 5
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Vergütung
Bitte mach dir doch zukünftig die Mühe zu sehen in welchem Bereich du deine Fragen stellst. Der Bereich Vorstellung ist ausschliesslich für diese gedacht.
Die Betreute ist zwischenzeitlich mittellos und erhält auf Darlehensbasis Sozialhilfe (Pflegekosten) vom Landratsamt. Eine Eigentumswohnung, welche sie selbst bewohnt (alleinstehend) ist vorhanden. Von welcher Stelle bekomme ich meine Vergütung? vermögend? |
23.12.2016, 11:22 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Selbstbewohntes Eigentum zählt nicht als Vermögen.
Wenn die Betreute mittellos ist wird natürlich gegen die Staatskasse abgerechnet. Alles zur Vergütung kann man hier gut nachlesen: Betreuervergütung ? Betreuungsrecht-Lexikon
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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