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Betreutengirokonto für Mietverwaltung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreutengirokonto für Mietverwaltung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Forenteilnehmer, ich habe folgende Frage an Euch: Es geht um die Mietverwaltung (Sondereigentumsverwaltung) für eine (jetzt zu vermietende, leerstehende) ...


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Alt 13.01.2017, 15:29   #1
Club 300
 
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 332
Standard Betreutengirokonto für Mietverwaltung

Liebe Forenteilnehmer,

ich habe folgende Frage an Euch:

Es geht um die Mietverwaltung (Sondereigentumsverwaltung) für eine (jetzt zu vermietende, leerstehende) Wohnung der betreuten Dame. Nachdem ich nun mit einiger Mühe doch noch jemanden gefunden habe, der die Vermietung und Mietverwaltung für diese Wohnung übernimmt (Einzelobjekte sind in Verwalterkreisen nicht beliebt, ich hatte an anderer Stelle zu der Problematik geschrieben), bin ich unsicher wegen des für die Mietverwaltung benötigten Kontos:

Der Verwalter möchte (durch mich) auf den Namen der Betreuten zum Zwecke der Mietverwaltung ein Girokonto eröffnen, für welches er Vollmacht erhält. Diese Vorgehensweise ist auch in dem Verwaltervertrag (Vorlage vom Dachverband Deutscher Immobilienverwalter) so vorgesehen.
Kontoauszüge bekommt der Verwalter und der Wohnungseigentümer. Kontogebühren fallen natürlich auch an.

Meine Verfügungen über das Konto beschränken sich auf eventuelles Ausgleichen einer Unterdeckung, falls mal größere Reparaturen anstehen. Ansonsten kommt auf das Konto die eingehende Miete und der Verwalter wickelt alle Zahlungen im Zusammenhang mit der Mietverwaltung darüber ab und überweist den monatlichen Überschuss nach Abzug seiner Vergütung von diesem Konto auf ein anderes Girokonto der Betreuten.

Kann ich das überhaupt so zulassen, dass praktisch nur ein beauftragter Dritter über ein Konto der Betreuten verfügt? Bin ich dann trotzdem unverändert zur Rechnungslegung über dieses Konto verpflichtet?
Natürlich muss der Mietverwalter auch mir gegenüber auch abrechnen, aber ich trage dann ja das Risiko, dass er nicht / nicht rechtzeitig alle Belege beibringt, außerdem habe ich selbst ja die Verfügungen gar nicht vorgenommen. Gibt das ein Problem? Irgendwie muss ja die an einen Verwalter übertragene Mietverwaltung abgewickelt werden.

Viele Grüße,
Anni
Anni ist offline  
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Alt 13.01.2017, 17:14   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
Standard

Moin Anni

Ich sehe da eigentlich kein Problem, da Du den Verwalter ja mit der Hausverwaltung beauftragst und der ein Konto für die Abwicklung seines auftrages benötigt. Er hat Dir gegenüber Rechenschaft abzulegen und die Belege beizufügen.
Du kannst im Rahmen Deiner Rechnungslegung die Kontoverwaltung des Mietkontos (das Du geprüft hast) einfach mit angeben.
Im Prinzip ist das nichts anderes, als ein Verwahrgeldkonto eines Heimes, dass Dir gegenüber Rechenschaftspflichtig ist.
Sollte dort was daneben gehen, forderst Du das Heim (bzw. den Hausverwalter) auf, das wieder glatt zu ziehen.
Wenn was daneben gegangen ist, berichtest Du das dem Gericht und leitest dem Gericht auch die entsprechenden Korrekturen weiter. ...Bzw. Deine Bemühungen, für die entsprechenden Korrekturen zu sorgen.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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