Dies ist ein Beitrag zum Thema Immobilienmakler als Berufsbetreuer im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo ins Forum,
ich bin hier neu und möchte Euch um Eure Einschätzung bitten.
Seit rund 8 Jahren bin ich ...
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19.01.2017, 17:26 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 19.01.2017
Beiträge: 3
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Immobilienmakler als Berufsbetreuer
Hallo ins Forum,
ich bin hier neu und möchte Euch um Eure Einschätzung bitten. Seit rund 8 Jahren bin ich selbständig und erfolgreich als Immobilienmakler tätig. Vorher war ich in Grosskonzernen beschäftigt, aber das Angestelltenleben ist nicht so mein Ding. Ich will mein eigener Chef sein. Da ich eher der vorsichtige Typ bin, möchte ich mir aber ein zweites Standbein aufbauen. Politische Rahmenbedingungen können sich sehr schnell ändern und davon möchte ich mich unabhängig machen. Ich habe BWL studiert und bin Diplom-Kaufmann. Meine Schwerpunkte im Studium waren Marketing, Recht und Soziologie. Ich bin nun Ende 40 und beschäftige mich seit meinem 18. Lebensjahr privat mit Aktien, Fonds und Geldanlagen. Außerdem habe ich eine selbstgenutzte Immobilie und vermiete als Vermieter Wohnungen in Berlin. Ich habe also einen Background, der vermutlich sehr gut für vermögende Betreute passen könnte und ich würde gerne rund 20 Stunden in der Woche als Berufsbetreuer tätig sein. Parallel zum Maklergeschäft, welches ich sehr liebe. Ist in diesem Bereich Bedarf bei den Gerichten vorhanden und passt diese Konstellation oder müsste ich dann komplett umsatteln? Herzlichen Dank für eine Einschätzung und einen schönen Abend. |
19.01.2017, 18:04 | #2 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
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Hallo!
Wenn du hoffst, im Falle des Betreuerdaseins nur für vermögende Betreute eingesetzt zu werden, irrst du gewaltig ;-) Mischkalkulation ist da das Zauberwort Ansonsten sind deine Finanzerfahrungen zwar interessant, wären aber nur von untergeordneter Wichtigkeit, da zu verwaltendes Vermögen MÜNDELSICHER angelegt werden muss! Da ist wenig mit Börse, Spekulation etc. Auch wäre es z.B. nicht möglich, an Betreute zu vermieten. Das wäre ein Interessenskonflikt, ein "In-sich-Geschäft", das Gerichte nicht dulden. Immernoch interessiert? ;-) Gruss, MurphysLaw |
19.01.2017, 18:17 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Moin Fragensteller
Der Betreuerjob ist so eine Sache. Als Selbständiger kennst Du zumindest schon mal die Risiken, wenn man für sein handeln elber verantwortlich ist. Und wie man mit Geld umgeht auch. Überlege mal, ob Du mit den Verdienstmöglichkeiten als Betreuer auskommst. Die Vergütung findest Du unter https://dejure.org/gesetze/VBVG Du müßtest allerdings schon nachhaken, ob Dein BWL-Studium für die höchste Vergrütungsgruppe ausreichend ist. Ansonsten benötigst Du Wissen in den Bereichen - Recht (BGB, SGB, Mietrecht, etwas StGB und was man so im Leben mal braucht - Psychologie - Pädagogik - Medizin - Verwaltung. Es wird von keinem verlangt, dass er alles schon von vorneherein weiß, wohl aber das man sich einarbeitet. Du kannst nicht davon ausgehen, dass Du nur die Betreuten bekommst, die mit Immobilien und Geld zu tun haben. Die wirst Du auch gar nicht wollen, weil da gerne mal mehr Arbeitszeit drinsteckt, als die Vergütung hergibt. Dafür gibt es auch Betreute mit psychischen Krankheiten, Sucht-Folgekrankheiten, Demenz und alles mögliche dazwischen. Es wird also nicht langweilig. Aber: Du mußt Dich mit Menschen auskennen (sagt jeder, dass er das kann: hahaha!) und umgehen können, weil Du Dich nach deren Wünschen, Vorstellungen und deren Wohl zu richten hast. Deine Ideen sind erst mal zweitrangig. Ach ja: Behördenkram darf dich nicht abschrecken. Den wirst Du zu Hauf regeln dürfen. Lies Dich einfach mal quer durch das Forum, dann bekommst Du einen Eindruck. Wie Du Dich dann entscheidest, mußt Du selber wissen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
19.01.2017, 18:42 | #4 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 19.01.2017
Beiträge: 3
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Herzlichen Dank für Eure schnellen Antworten.
Auf keine Fall soll es hier Interessenkonflikte geben. Ich will nicht an Betreute vermieten oder mit deren Vermögen spekulieren, sonden habe meine Kenntnisse nur aufgeführt, weil ich als Laie im Bereich Betreuung davon ausgegangen bin, dass viele Vermögensdinge zu klären sind und ich da eben recht fit bin. Ist es nicht so, dass man mit einem Hochschulabschluss auf jeden Fall in der höchsten Vergütungsgruppe unterwegs ist? Ich abeite gerne mit Menschen, habe keine Angst vor Behörden und kann gut organisieren. Meint Ihr das könnte passen oder haben die Betreuungsgerichte so viele Bewerber, dass eher Juristen oder Menschen aus sozialen Berufen als Betreuer ausgewählt werden? Schönen Abend und vielen Dank für die Tipps. |
19.01.2017, 19:01 | #5 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Moin moin
Nicht jedes Gericht erkennt BWLer als berechtigt für die höchste Vergütungsstufe an. Es gab da schon Klagen, dass dies nur dann der Fall sein soll, wenn eben diese Fachkenntnise in dem besonderen Fall benötigt werden. Deshalb ist es sicherlich sinnvoll nachzufragen, wie das an "Deinem" Gericht gesehen wird. MfG Imre
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19.01.2017, 19:06 | #6 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Hallo.
Dein Background ist auf jeden Fall interessant und schadet bestimmt nicht. Nicht jeder Hochschulabschluss wird anerkennt. Er muss "verwertbare Kenntnisse " beinhalten. Und was verwertbar ist, ist immer Auslegunssache. Ich kenne BWL'er in Stufe 3 und auch welche, wo es nicht als verwertbar eingestuft wurde. Ob Bedarf besteht, erfragst du am besten bei eurer Betreuungsbehörde. Einige Regionen sind übersättigt mit Betreuern und hier bei uns z.B. Ist absolut Bedarf. Das ist vom AG zu AG unterschiedlich. |
19.01.2017, 19:56 | #7 |
Stammgast
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 688
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Moin,
du wirst mit Deiner Kalkulation von gleichbleibenden 20 Stunden im Monat nicht hinkommen, wenn Du die Übernahme eines Amtes ernst nimmst. Grüße Der Leuchtturm |
20.01.2017, 09:16 | #8 | |
Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Zitat:
Mach doch zunächst eine Hospitanz bei einem berufsbetreuer, übernimm dann einmal eine Betreuung ehrenamtlich, dann kannst Du weiter sehen, ob es was ist für dich und ob Du mit den 20 Std. auskommst (also ich nicht). Von der Qualifikation durchaus passend. |
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20.01.2017, 09:30 | #9 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 19.01.2017
Beiträge: 3
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Ich bin wirklich dankbar für Eure hilfreichen Beiträge. Ich werde mal beim Gericht nachfragen und dann sehen, ob ich tatsächlich mal bei einem Betreuer hospitiere.
Euch ein schönes Wochenende |
20.01.2017, 16:37 | #10 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Zitat:
da solltest Du schon der höchsten Vergütungsstufe (44,-- Euro) zugeordnet werden. Falls nicht, nachhaken. Siehe hierzu:https://dejure.org/gesetze/VBVG/4.html mfg |
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