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Betreuervergütung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuervergütung im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
habe gerade eine Pressemitteilung unserer Betreuungsstelle erhalten. Darin teilt Bundesjustizminister Heiko Maas mit, dass die Vergütung nun um 15 % ...


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Alt 20.01.2017, 14:34   #1
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von gabyhp
 
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
Standard Betreuervergütung

habe gerade eine Pressemitteilung unserer Betreuungsstelle erhalten. Darin teilt Bundesjustizminister Heiko Maas mit, dass die Vergütung nun um 15 % steigen soll. Hurra !

Na, ja, so toll ist es nun auch wider nicht, die Ziele des BdB waren höher gesteckt. Aber immerhin.

Gruß


gabyhp
gabyhp ist offline  
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Alt 20.01.2017, 14:50   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
Darin teilt Bundesjustizminister Heiko Maas mit, dass die Vergütung nun um 15 % steigen soll. Hurra !
Mit dem Jubeln würde ich noch mal warten bis klar ist was wirklich mit dem Gesetzesentwurf verabschiedet wird.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 20.01.2017, 15:00   #3
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von gabyhp
 
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
Standard

Na ja, der nachfolgende Satz im Beitrag relativiert ja auch den vermeintlichen Jubel

Gruß


gabyhp
gabyhp ist offline  
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Alt 20.01.2017, 22:48   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 142
Reden

Proportional zur 15% Vergütungserhöhung werden die Stundenpauschalen dann sicher herabgesenkt.


Sind wir gespannt, was es noch für Überraschungen für uns geben wird.


LG
Oliveira ist offline  
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Alt 21.01.2017, 10:50   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
werden die Stundenpauschalen dann sicher herabgesenkt.
Ich hatte das schon mehrmals geschreiben: warum hebt jemand in der Diskussion überhaupt auf die "Stundenpauschale" noch ab?
Die ist vollkomen irrelevant und nebensächlich und hatte alleine ihre Berechtigung weil man uns so besser drücken konnte.

Die Stundenpauschale diente alleine als neblige Begründung zur "Berechnung". Es hiess, für einen langjährigen Heimbewohner brauchte man nicht mehr als beispielsweise/ungefähr 2 Stunden im Monat.
Es handelt sich damit aber um keine reelle Arbeitsgrundlage, keine "Vetrtragsbedingung".
Daran halten oder orientieren im Alltag darf man sich nämlich auf keinen Fall!
Niemand von uns darf nach der Stundenpauschale den Griffel fallen lassen und erst im nächsten Monat wieder was tun.

Das ist der Unterschied.
Wenn ich mir ein Auto miete kostet das X Euro pro Stunde. Wenn ich es nach 2 Stunden zurückgebe wird genau das auch berechnet .
Bei uns läuft das bei Weitem nicht so, insofern ist die Stundenanzahl völlig unwichtig.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 21.01.2017, 14:22   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 02.03.2010
Ort: Hannover/Niedersachsen
Beiträge: 98
Standard

Es war ja in der Diskussion, ob neben einem höheren Stundenlohn auch noch die Stundenpauschalen pro Betreuten erhöht werden.
Es würde eben schon einen Unterschied machen, ob ich 2 Stunden monatlich, oder 3,5 Stunden monatlich abrechnen kann.
Ich denke, das war von Oliveira gemeint.

Das die Stunden so in der alltäglichen Arbeit nicht 1:1 umsetzbar sind, dürfte jeder schon erfahren haben.
marza ist offline  
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Alt 21.01.2017, 14:45   #7
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Es würde eben schon einen Unterschied machen, ob ich 2 Stunden monatlich, oder 3,5 Stunden monatlich abrechnen kann.
Du rechnest nicht nach Stunden ab sondern nach der Pauschale!

Und ob in der Pauschale 3 oder 8 Stunden enthalten sind macht einfach keinen Unterschied, das ist Augenwischerei. Die Pauschale wird davon nicht grösser.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 21.01.2017, 15:02   #8
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Du rechnest nicht nach Stunden ab sondern nach der Pauschale!

Und ob in der Pauschale 3 oder 8 Stunden enthalten sind macht einfach keinen Unterschied, das ist Augenwischerei. Die Pauschale wird davon nicht grösser.
michaela jetzt steh ich auf dem Schlauch.

wieso wird davon die Pauschale nicht größer? Es ist doch ein Unterschied, ob ich beispielsweise mittellos im Heim, Altfall mit 2 Stunden × 44 Euro × 3 Monate = 264 Euro Pauschale oder 3,5 Stunden x 44 Euro x 3 Monate = 462 Euro Pauschale abrechne.

Und dass wir zeitlich fast jeden Monat drauf legen, ist kein Geheimnis . Mischkalkulation geht zumindest bei mir eher selten auf.
Boomer ist offline  
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Alt 21.01.2017, 19:29   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

@boomer, Auslöser für die Pauschale waren damals angeblich sich abzeichnende immer höhere Betreuungskosten, Unkontrollierbarkeit der Abrechnung, zu viel Arbeit der Gerichte mit dieser Abrechnungskontrolle. Die Kosten für rechtliche Betreuung sollten kalkulierbar werden.

Es war nie, bis heute nicht Thema: wie kann man als Betreuer den betreuten Menschen (zeitlich) gerecht werden?
Das ist auch der Grund warum heute nicht gefordert wird: erhöht die Stundenanzahl/sätze.
Die sog. Mischkalkulation ist im Gesetz ja auch nicht festgeschrieben. Die diente lediglich alsPflaster auf den aufgeschürften Betreuerknien die ab der Pauschale nicht mehr mit 35 schwierigen Fällen vernünftig arbeiten konten und dementsprechend auch bezahlt wurden.


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michaela mohr ist offline  
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Alt 21.01.2017, 19:47   #10
Gesperrt
 
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Beiträge: 195
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Ja haben wir schon wieder Bundestagswahlen?
Hein Klein ist offline  
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