Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuervergütung im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
habe gerade eine Pressemitteilung unserer Betreuungsstelle erhalten. Darin teilt Bundesjustizminister Heiko Maas mit, dass die Vergütung nun um 15 % ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
20.01.2017, 14:34 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
|
Betreuervergütung
habe gerade eine Pressemitteilung unserer Betreuungsstelle erhalten. Darin teilt Bundesjustizminister Heiko Maas mit, dass die Vergütung nun um 15 % steigen soll. Hurra !
Na, ja, so toll ist es nun auch wider nicht, die Ziele des BdB waren höher gesteckt. Aber immerhin. Gruß gabyhp |
20.01.2017, 14:50 | #2 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
|
Zitat:
__________________
---------------- |
|
20.01.2017, 15:00 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
|
Na ja, der nachfolgende Satz im Beitrag relativiert ja auch den vermeintlichen Jubel
Gruß gabyhp |
20.01.2017, 22:48 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 142
|
Proportional zur 15% Vergütungserhöhung werden die Stundenpauschalen dann sicher herabgesenkt.
Sind wir gespannt, was es noch für Überraschungen für uns geben wird. LG |
21.01.2017, 10:50 | #5 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Zitat:
Die ist vollkomen irrelevant und nebensächlich und hatte alleine ihre Berechtigung weil man uns so besser drücken konnte. Die Stundenpauschale diente alleine als neblige Begründung zur "Berechnung". Es hiess, für einen langjährigen Heimbewohner brauchte man nicht mehr als beispielsweise/ungefähr 2 Stunden im Monat. Es handelt sich damit aber um keine reelle Arbeitsgrundlage, keine "Vetrtragsbedingung". Daran halten oder orientieren im Alltag darf man sich nämlich auf keinen Fall! Niemand von uns darf nach der Stundenpauschale den Griffel fallen lassen und erst im nächsten Monat wieder was tun. Das ist der Unterschied. Wenn ich mir ein Auto miete kostet das X Euro pro Stunde. Wenn ich es nach 2 Stunden zurückgebe wird genau das auch berechnet . Bei uns läuft das bei Weitem nicht so, insofern ist die Stundenanzahl völlig unwichtig.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
|
21.01.2017, 14:22 | #6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 02.03.2010
Ort: Hannover/Niedersachsen
Beiträge: 98
|
Es war ja in der Diskussion, ob neben einem höheren Stundenlohn auch noch die Stundenpauschalen pro Betreuten erhöht werden.
Es würde eben schon einen Unterschied machen, ob ich 2 Stunden monatlich, oder 3,5 Stunden monatlich abrechnen kann. Ich denke, das war von Oliveira gemeint. Das die Stunden so in der alltäglichen Arbeit nicht 1:1 umsetzbar sind, dürfte jeder schon erfahren haben. |
21.01.2017, 14:45 | #7 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Zitat:
Und ob in der Pauschale 3 oder 8 Stunden enthalten sind macht einfach keinen Unterschied, das ist Augenwischerei. Die Pauschale wird davon nicht grösser.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
|
21.01.2017, 15:02 | #8 | |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
|
Zitat:
wieso wird davon die Pauschale nicht größer? Es ist doch ein Unterschied, ob ich beispielsweise mittellos im Heim, Altfall mit 2 Stunden × 44 Euro × 3 Monate = 264 Euro Pauschale oder 3,5 Stunden x 44 Euro x 3 Monate = 462 Euro Pauschale abrechne. Und dass wir zeitlich fast jeden Monat drauf legen, ist kein Geheimnis . Mischkalkulation geht zumindest bei mir eher selten auf. |
|
21.01.2017, 19:29 | #9 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
@boomer, Auslöser für die Pauschale waren damals angeblich sich abzeichnende immer höhere Betreuungskosten, Unkontrollierbarkeit der Abrechnung, zu viel Arbeit der Gerichte mit dieser Abrechnungskontrolle. Die Kosten für rechtliche Betreuung sollten kalkulierbar werden.
Es war nie, bis heute nicht Thema: wie kann man als Betreuer den betreuten Menschen (zeitlich) gerecht werden? Das ist auch der Grund warum heute nicht gefordert wird: erhöht die Stundenanzahl/sätze. Die sog. Mischkalkulation ist im Gesetz ja auch nicht festgeschrieben. Die diente lediglich alsPflaster auf den aufgeschürften Betreuerknien die ab der Pauschale nicht mehr mit 35 schwierigen Fällen vernünftig arbeiten konten und dementsprechend auch bezahlt wurden.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
21.01.2017, 19:47 | #10 |
Gesperrt
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
|
Ja haben wir schon wieder Bundestagswahlen?
|
Lesezeichen |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|