Dies ist ein Beitrag zum Thema Ist diese Art von Fahrtkosten erstattbar? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo!
Wie ist die Sache, wenn der Betreute alle 14 Tage am WE vom Heim zu mir nach Hause kommt? ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
31.01.2017, 14:15 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 09.01.2017
Ort: Niederlausitz
Beiträge: 4
|
Ist diese Art von Fahrtkosten erstattbar?
Hallo!
Wie ist die Sache, wenn der Betreute alle 14 Tage am WE vom Heim zu mir nach Hause kommt? Er wird Freitag durch einen Fahrdienst gebracht und Sonntag wieder abgeholt. Kann man diese Fahrtkosten beim Betreuungsgericht auch einreichen? |
31.01.2017, 14:44 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Was soll das Betreuungsgericht mit Familienheimfahrten zu tun haben?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
01.02.2017, 11:22 | #3 |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
|
Da diese Auslagen nicht beim Betreuer entstehen, werden sie auch nicht über die Auslagenentschädigung rückvergütet.
Also: nein.
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen! Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
|
01.02.2017, 22:13 | #4 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 09.01.2017
Ort: Niederlausitz
Beiträge: 4
|
Danke für die Antworten, das hat mir wirklich weitergeholfen.
|
Lesezeichen |
|
|