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Arbeitszimmer steuerlich noch absetzbar?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Arbeitszimmer steuerlich noch absetzbar? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat: Zitat von niederrheiner @ heinz: Nur stellt das FA in Frage, ob das Büro wirklich der "Mittelpunkt der Berufstätigkeit" ...


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Alt 17.12.2008, 14:00   #11
Dipl. Soziologin / ehem. Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von Frauke
 
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 236
Standard

Zitat:
Zitat von niederrheiner Beitrag anzeigen
@ heinz:

Nur stellt das FA in Frage, ob das Büro wirklich der "Mittelpunkt der Berufstätigkeit" ist
das habe ich ja nun bei Berufsbetreuern noch nie gehört; ich kenne niemanden, der damit schon mal ein Problem hatte.
Ergo: unbedingt Widerspruch einlegen!
Frauke ist offline  
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Alt 11.05.2009, 17:16   #12
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 564
Böse Arbeitszimmer wurde nicht anerkannt

Mein Arbeitszimmer (selbstständiger Berufsbereuer) wurde vom Finanzamt nicht (mehr) anerkannt. Alle formalen Voraussetzungen liegen vor. Das FA behauptet, der überwiegende Mittelpunkt meiner Arbeit sei außerhalb des Büros.
Mein Steuerberater hat Widerspruch eingelegt. Dieser liegt nun beim FA, seit Aug 2008, auf Eis.
Das Finanzgericht Köln urteilte kürzlich, dass nur ein begrenzter Anteil angerechnet werden darf, da nicht mehr als 50% der Tätigkeit eines Berufsbetreuers, im Büro sei. Lachhaft!
Hat eine(r) änliche Erfahrungen oder gibt es Tipps dochnoch die Anerkennung zu erreichen.

Danke im Voraus
Heiner
heiner ist offline  
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Alt 12.05.2009, 00:36   #13
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
Standard

Hallo Heiner,

also irgendwie scheine ich Glück zu haben, mein Arbeitszimmer wurde vollständig anerkannt. Ich hatte mir schon sicherheitshalber eine Argumentation vom Berufsverband übersenden lassen, die ich dann aber gar nicht brauchte.

Ob die geholfen hätte weiß ich nicht, aber ich hätte auf jeden Fall versucht dagegen vorzugehen. Ich fürchte, dass ich dieses Schreiben nicht mehr habe...
Tina L. ist offline  
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Alt 12.05.2009, 09:07   #14
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 564
Standard Arbeitszimmerr

Hallo Tina,

danke für die Antwort. Wäre nett, wenn Du mal nach dem besgten Schreiben schauen könntest. Solltes Du es noch haben, kann ich Dir meine Fax - Nr. senden.

Danke im Voraus.
LG
Heiner
heiner ist offline  
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Alt 12.05.2009, 16:23   #15
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
Standard

Hallo Heiner,

schick mir mal per Pn Deine Fax - Nr.
Tina L. ist offline  
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Alt 16.09.2009, 21:56   #16
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,582
Standard Absetzbarkeit Arbeitszimmer

Bundesfinanzhof: Hoffnung auf Steuerabzug für häusliches Arbeitszimmer

Hallo Heiner, hoffentlich findst Du den Link
Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 17.09.2009, 10:30   #17
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 564
Standard

Hallo Michaela,

recht herzlichen Dank.

LG
Heiner
heiner ist offline  
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Alt 17.09.2009, 10:35   #18
nam
Stammgast
 
Benutzerbild von nam
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 547
Standard

@kohlenklau (denke bitte beim kohlenklau an deinen co² fussabdruck!!):

hier mehr für ehrenamtler:

Behandlung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Betreuer(innen)
__________________
Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud
nam ist offline  
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Alt 17.09.2009, 13:04   #19
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
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Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V. - Finanzgericht Köln zu den abzugsfähigen Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer für eine Berufsbetreuerin ( 03 / 2009)

"Zu Recht habe das Finanzamt den Abzug der auf das häusliche Arbeitszimmer der Klägerin entfallenden Betriebsausgaben auf 1.250 € begrenzt. Die übersteigenden Aufwendungen seien nicht abzugsfähig. Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, sowie die Kosten der Ausstattung dürften den Gewinn nach § 4 Abs. 5 Nr. 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG) nicht mindern. Dies gelte nicht, wenn die betriebliche oder berufliche Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50 vom Hundert der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit beträgt oder wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. In diesen Fällen werde die Höhe der abziehbaren Aufwendungen auf 2.400 Deutsche Mark (ab 1.1.2002: 1.250 €) begrenzt; die Beschränkung der Höhe nach gelte nicht, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bilde."
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

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Kohlenklau ist offline  
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Alt 17.09.2009, 13:18   #20
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
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Heimisches Arbeitszimmer vielleicht bald absetzbar - Wirtschaft u. Finanzen - DerWesten
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Stichworte
arbeitszimmer, ehrenamtliche betreuung, steuern, werbungskosten

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