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Arbeitszimmer steuerlich noch absetzbar?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Arbeitszimmer steuerlich noch absetzbar? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo! Frage an die Kollegen Berufsbetreuer(innen): Seit 2007 haben sich bekanntlich die steuerlichen Bestimmungen hinsichtlich der Absetzbarkeit von (häuslichen) Arbeitszimmern ...


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Alt 21.02.2008, 20:05   #1
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,053
Standard Arbeitszimmer steuerlich noch absetzbar?

Hallo!

Frage an die Kollegen Berufsbetreuer(innen):

Seit 2007 haben sich bekanntlich die steuerlichen Bestimmungen hinsichtlich der Absetzbarkeit von (häuslichen) Arbeitszimmern geändert; Lehrer z.B. wird dies nun - so liest man - grundsätzlich verwehrt.
Bei Betreuern bildet das Arbeitszimmer ja zweifelsohne den "Arbeitsmittelpunkt", was Voraussetzung für den Abzug ist.
Unseren Fiskalrittern traue ich hier allerdings nicht ganz über den Weg -obwohl, die müssten ja in Anbetracht der aktuellen Steueraffären - Liechtenstein lässt grüssen - genug anderes zu tun haben.
Verfügt jemand diesbezüglich über weitere (Er)Kenntnisse?

mfg
carlos ist offline  
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Alt 22.02.2008, 10:22   #2
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
Standard

Hallo Carlos,

also mein Arbeitszimmer (was sich auch in der Wohnung befindet) setze ich immer ab. Ich bin steuerlich nicht so bewandert, das macht alles die Steuerberaterin, aber bisher gab es keine Probleme. Es muss nur abschließbar sein und selbstverständlich überwiegend für die berufliche Tätigkeit genutzt werden, also z.B. keine zusätzliche Abstellkammer für irgendein Zeugs darstellen.
Tina L. ist offline  
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Alt 22.02.2008, 10:36   #3
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,053
Standard

Danke für die Antwort, Tina.
Da ich steuerlich (noch) unter die Kleinunternehmerregelung falle, mache ich - als gelernter Verwaltungsmensch - meine Steuererklärung noch selbst.
Zu der steuerlichen Absetzbarkeit - wen's interessiert - siehe auch:
Arbeitszimmer - Wikipedia
Bin mal gespannt, wie mein Finanzbeamter angesichts der neuen Regelung nun reagiert.
Analog zu den Lehrern heißt es dann noch womöglich, dass die Betreuer ihre Schreibarbeiten und Telefonate in der Wohnung der Betreuten - beim Hausbesuch - erledigen können, dies müsste man dann aber auch von Rechtsanwälten erwarten können.
Also bleibt diesbezüglich (hoffentlich) wohl alles beim alten.
mfg
carlos ist offline  
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Alt 22.02.2008, 12:54   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
Standard

Huhu Carlos,

wie soll ich das bitte in der Wohnung der Betreuten machen? soll ich meinen Pc, Drucker und den Rest (dazu alle aktuellen Ordner) in Kisten mitschleppen? Ne, ne.. Mein Arbeitszimmer ist die Zentrale, aus der ich schalte und walte.

Denke bei den Lehrern ist das auch etwas anderes, da könnte man schon eher vermuten, dass der Mittelpunkt der Arbeit in der Schule zu sehen ist.
Tina L. ist offline  
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Alt 06.04.2008, 20:24   #5
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
Standard Arbeitszimmer

Wie ist das eigentlich bei ehrenamtlichen Betreuern. Kann man dabei auch ein Arbeitszimmer absetzen oder fallen die Aufwendungen unter die Pauschale?
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
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Alt 07.04.2008, 11:40   #6
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,053
Standard

Hallo!

Beim googeln fand ich u.a. bei März 2006. folgenden Text:

Werbungskosten: Kein Abzug für Arbeitszimmer bei Ehrenamt
Wird ein Arbeitszimmer für umfangreiche ehrenamtliche Tätigkeiten genutzt, liegt keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung vor, wenn die Aufwendungen für das Arbeitszimmer nicht als Werbungskosten abziehbar sind.

Der Werbungskosten- und Betriebsausgabenabzug im Rahmen der Einkünfteerzielung ist keine steuerliche Ermäßigung für besondere Opferbereitschaft. Er ist vielmehr deshalb verfassungsrechtlich geboten, weil die Einkommensteuer grundsätzlich nach dem Nettoprinzip berechnet wird. D.h. besteuert wird der Saldo aus Erwerbseinnahmen und den Erwerbs- bzw. existenzsichernden Aufwendungen. Aufwendungen für eine ehrenamtliche Tätigkeit werden aber weder für eine Erwerbstätigkeit noch zur Existenzsicherung getätigt (BFH-Urteil vom 19.7.2005, Az. VI B 175/04).

mfg
carlos ist offline  
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Alt 07.04.2008, 20:00   #7
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
Standard Arbeitszimmer

Einen Dank kannst Du dafür wohl nicht erwarten

Nett, dass Du Dir die Mühe gemacht hast.
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

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Kohlenklau ist offline  
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Alt 17.12.2008, 09:02   #8
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 18.11.2008
Beiträge: 35
Standard

Mit dem Einkommensteuerbescheid für 2007 kam die "Überraschung": Das Arbeitszimmer wird für mich als Berufsbetreuer nicht mehr anerkannt! Angeblich ist es nicht Mittelpunkt meiner beruflichen Tätigkeit. Gibt es ähnliche oder hoffentlich auch andere Erfahrungen?
niederrheiner ist offline  
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Alt 17.12.2008, 10:46   #9
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Niederrheiner,

sind denn auch die Erfordernisse an ein Arbeitszimmer erfüllt, wie kein Durchgangszimmer, keine andere Nutzung (also kein Sofa und auch keine Beletristik oder dgl.). Gibt es für dich noch eine anderen Raum der beruflichen Tätigkeit wie bei Gericht oder einer Behörde oder so?

Solltest du aber zu denen gehören, die die Betreuungen von zuhause ausführen und in der eigenen Wohnung einen separates Büro hast und kannst auch die Nebenkosten wie Strom und Heizung separieren, dann würde ich die Ablehnung mit einem Steuerberater besprechen. Die Einschränkung, ein Arbeitszimmer steuerlich geltend zu machen trifft m.E. lediglich die Lehrer, eben mit der Begründung, dass sie ihre Vorbereitungen auch in der Schule machen können. Anders wiederum bei sog. Privatdozenten.

Also wirst du wohl deine Situation nochmals konkret überprüfen müssen. Ansonsten viel Erfolg.
Heinz
 
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Alt 17.12.2008, 13:55   #10
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 18.11.2008
Beiträge: 35
Standard

@ heinz:

Alle formalen Vorausetzungen sind erfüllt: alle Kriterien für das Büro selbst sind o.k. Auch ist "Berufsbetreuer" mein einziger Beruf.

Nur stellt das FA in Frage, ob das Büro wirklich der "Mittelpunkt der Berufstätigkeit" ist, nach dem Motto : Sie haben ja wohl auch Aussentermine!
niederrheiner ist offline  
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Stichworte
arbeitszimmer, ehrenamtliche betreuung, steuern, werbungskosten

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