Dies ist ein Beitrag zum Thema Anhörung ohne den zukünftigen Betreuer ? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Zusammen,
habe gestern erfahren, dass der Richter bereits bei meiner neuen Betreuten zur Anhörung gewesen ist. Hierzu wurde ich ...
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03.02.2017, 10:23 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
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Anhörung ohne den zukünftigen Betreuer ?
Hallo Zusammen,
habe gestern erfahren, dass der Richter bereits bei meiner neuen Betreuten zur Anhörung gewesen ist. Hierzu wurde ich nicht geladen. Dieses Vorgehen ist mir neu ? Ist Euch das auch schon mal passiert und wenn ja: wann ist es verzichtbar das der zukünftige Betreuer anwesend ist ? Vielen Dank vorab für eine kurze Rückmeldung. Schönes Wochenende ! Rose |
03.02.2017, 10:31 | #2 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 19.07.2016
Beiträge: 31
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Nur, damit ich es nicht falsch interpretiert habe: es geht um die erstmalige Betreuerbestellung? Dazu wurde ich noch nie eingeladen. Zumindest bei uns ist es so, dass die Betreuungsbehörde mich anruft, fragt, ob ich noch Kapazität habe und mir auch meist den Fall kurz schildert und dann warte ich so meine 6 - 8 Wochen und dann flattert der Beschluss und der Betreuerausweis per Post auf meinen Schreibtisch.
Ab dem Zeitpunkt, wo Beschluss und im Idealfall auch der Ausweis bei mir vorliegen und ich deren Erhalt bei Gericht bestätigt habe, werde ich aktiv. Ebenso ein schönes Wochenende! |
03.02.2017, 13:00 | #3 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Hier der gleiche Ablauf wie bei WerWieWas
ich wurde noch nie zur Anhörung zur Bestellung geladen. |
03.02.2017, 14:54 | #4 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Das ist immer und überall mal so, mal so.
Jeder macht halt wie immer was er will.
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03.02.2017, 18:31 | #5 |
Stammgast
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 688
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Moin,
unsere Gerichte legen in der Regel Wert auf ein Vorgespräch zwischen Betreuer und Betreuten. Da ich im Betreuungsverfahren auch Verfahrensbeteiligter bin, lege ich selbst auch grossen Wert auf ein Kennenlernen. Bisher habe ich auch immer alle wichtigen Kontaktdaten aufgenommen. Sobadl der Beschluss da ist habe ich mich noch am selben Tage bei Banken, Ärzten, ect. vorgestellt. Der Leuchtturm |
03.02.2017, 22:01 | #6 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
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Moin Leuchtturm
Nur zum Verständnis: Du wirst in einem Betreuungsverfahren doch entweder zum Verfahrenspfleger oder zum Betreuer bestellt, oder? Beides würde mich jetzt echt wundern. Ansonsten ist es in meinem Revier mal so und mal so mit den Einladungen zu den Anhörungen. Wenn die Betreuungsbehörde mich als Bereuer vorschlagen will, dann läuft erst mal anfrage und Information vorab und ein Treffen zum Kennenlernen mit den zukünftigen Betreuten finde ich auch gut. Wenn ich dann zu der Anhörung auch eingeladen werde, gehe ich hin. Wenn nicht, dann ist es auch kein Verlußt. Insbesondere, wenn man sich schon vorher mal kennen gelernt hat. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
03.02.2017, 23:16 | #7 | |
Stammgast
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 688
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Zitat:
Sobald Du vorgeschlagen wurdest, bist Du Verfahrensbeteiligter. Vergleiche §§ 274 ff. FamFG. Der Leuchtturm |
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04.02.2017, 07:13 | #8 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Ich fände es auch gut, wenn man sich vor Bestellung schon mal kennen lernen könnte.
Aber hier werden die Fälle - im besten Fall - von der BB anonym vorgestellt (oft liegt einfach eine Bestellung im Briefkasten ) und irgendwann trudelt dann der Beschluss ein. Dann muss ich regelmäßig erst mal zum AG fahren und eine Telefonnummer vom B. zu erfahren (wird nie miitgeteilt) oder ich muss B zuerst mal anschreiben mit der Bitte, sich zu melden , damit man ein Erstgespräch vereinbaren kann. Das kostet alles schon viel Zeit und im Schnitt vergehen ab Beschluss schon mal 2 Wochen , bis ich überhaupt loslegen kann (Eilfälle natürlich ausgenommen). Und wenn dann die Chemie nicht stimmt ... Pech gehabt . Also eine andere Regelung wäre mir lieber, aber hier nicht üblich . |
04.02.2017, 08:14 | #9 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
In unseren Anregungsunterlagen ist immer schon angekreuzt: der Betreute ist einverstanden. Daraufhin wird die Betreuung dann eingerichtet, man kriegt den Beschluss, fängt an und einige Wochen später gehts dann gemeinsam zur Anhörung, Betreuter und Betreuer. Nach ein paar Wochen konnte ich mir ein genaueres Bild von der Sachlage machen, man hat sich etwas besser kennengelernt wie wenn man sich zum ersten Mal sieht. Ganz ehrlich, bei einem sog. Erstgespräch, was will oder kann man da gross rauskriegen? Eher wenig oder? Odft stellt sich nach einiger Anfangszeit ja auch raus, dass es noch ganz andere Baustellen gibt als zuvor angenommen. Da kann man dann in der Anhörung einige Wochen (4 bis 6 in der Regel) nach Einrichtung der Betreuung auch gleich noch was mit auf den Weg bringen. Kontaktdaten des Betreuten werden bei uns gleich mitgeliefert, also Tel. Nr usw. Nicht immer aber meistens.
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04.02.2017, 10:30 | #10 | |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Zitat:
Hier wird der Betroffene vor Beschluss angehört. Ohne Betreuer und wie oben geschildert, kenne ich den B. vorher nicht und irgendwann erhalte ich den Beschluss. Dann lege ich -meist mit langer Zeitverzögerung wegen fehlenden Kontaktdaten - los und wenn nichts besonders ansteht - wie z.b. Aufgabenkreiserweiterung - höre ich nichts mehr vom Gericht. Das läuft dann einfach und erneute Anhörungen gibt es dann nicht mehr bzw eben nur, wenn was außer der Reihe ansteht. |
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