Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermieter verschaffte sich Zutritt in Wohnung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich habe letzte Woche einen neuen Fall übernommen. Die Dame befand sich seit 10/2016 in einer Klinik und war ...
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09.02.2017, 06:56 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 08.03.2016
Beiträge: 52
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Vermieter verschaffte sich Zutritt in Wohnung
Hallo,
ich habe letzte Woche einen neuen Fall übernommen. Die Dame befand sich seit 10/2016 in einer Klinik und war in der Zeit vorher nicht mehr in der Lage sich selbst zu versorgen, was zu Verschmutzung durch Fäkalien in der Wohnung geführt hat. Der Vermieter, bzw die Hausverwaltung hat sich Zutritt zur Wohnung verschafft, da von der Wohnung eine Geruchsbelästigung ausging. Das Ordnungsamt war vor Ort. Es wurden stark verschmutze Möbelstücke und ein Teppich entsorgt. Bis hierhin ist da ganze für mich noch nachvollziehbar. AAAAber wie mir der Bruder berichtete sind nicht nur Möbelstücke entfernt worden, sondern es wurde alles aus den Schränken gerissen, Kleider ...einfach alles. Und die Wohnung ist relativ verwüstet. Ist das zulässig? |
09.02.2017, 07:34 | #2 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Natürlich ist die mutwillige Verwüstung einer Wohnung nicht zulässig. In dem geschilderten Zusammenhang stellt sich aber die Frage deutlich ob diese Info auch stimmt? Wenn das Ordnungsamt mit im Boot war gibt es ein Protokoll und eine evtl. Veranlassung. Wie sieht es mit beiden aus? Was steht da drin? Wohnungssäuberung wird in der Regel auf Auftrag ausgeführt, also Auftragsbeschreibung und der Rechnung ist zu entnehmen welche Arbeiten ausgeführt wurden. Beides, die Anordnung des Ordnungsamtes sowie den weiteren Verlauf muss man erst mal gründlich eruieren bevor es weitergehen kann.
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09.02.2017, 08:33 | #3 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 08.03.2016
Beiträge: 52
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doch das war meine Frage, aber ich habe den Zusatz vergessen zu schreiben, das die Hausverwaltung behauptet es wurde nach Gegenständen gesucht die auch noch für den Gestank verantwortlich sind...
aber für den Rest Danke! |
09.02.2017, 09:08 | #4 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Frag mal nach ner Doku der Aktion, das ist inzwischen absoluter Standard, normalerweise wird fotographiert was das Zeug her hält. Du solltest auch nicht vergessen, wenn eine Wohnung lange Zeit verpestet ist geht der Gestank in fast alles über was sich darin befindet. Besonders in Klamotten. Kenne ich leider nur zu gut
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11.02.2017, 07:25 | #5 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 08.03.2016
Beiträge: 52
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Und jetzt kommts: nach Rücksprache mit der Hausverwaltung ....es gibt weder ein Protokoll des Ordnungsamtes , noch einen Auftrag oder eine Rechnung mit der Entrümpelungsfirma.....
Wurde alles mündlich vereinbart uuuuund die zuständige Dame wurde entlassen, aber wohl nicht deswegen! Hausverwaltung hätte gerne einen Termin mit mir nächste Woche! Meine betreute behauptet sie hätte Geld in einem Kopfkissen gehabt 4000€.... ich weiß nicht ob das stimmt , da sie Grundsicherung bezogen hat. Aber sie hat auch auf dem Konto angespart ! Ich werde mir jetzt einen Beratungsschein holen! Für mich stellt sich die Frage in wie weit ich eine Anzeige aufgeben muss oder ich den Umstand zu Verhandlungszwecken nutzen kann bezüglich Kündigungsfrist , Wohnungsauflösung etc |
11.02.2017, 09:41 | #6 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Das ist ja ein dolles Ding
Zitat:
Kannst du das nicht wird es wahrscheinlich auf nicht viel rauslaufen. Ich würde den genannten Umstand nutzen um beim Gespräch mit der Hausverwaltung rauszuholen was irgend geht und dir bzw. deiner Betreuten nützlich ist. Viel Verhandlungserfolg
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