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Vermieter verschaffte sich Zutritt in Wohnung

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Hallo, ich habe letzte Woche einen neuen Fall übernommen. Die Dame befand sich seit 10/2016 in einer Klinik und war ...


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Alt 09.02.2017, 06:56   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 08.03.2016
Beiträge: 52
Standard Vermieter verschaffte sich Zutritt in Wohnung

Hallo,
ich habe letzte Woche einen neuen Fall übernommen. Die Dame befand sich seit 10/2016 in einer Klinik und war in der Zeit vorher nicht mehr in der Lage sich selbst zu versorgen, was zu Verschmutzung durch Fäkalien in der Wohnung geführt hat. Der Vermieter, bzw die Hausverwaltung hat sich Zutritt zur Wohnung verschafft, da von der Wohnung eine Geruchsbelästigung ausging. Das Ordnungsamt war vor Ort.
Es wurden stark verschmutze Möbelstücke und ein Teppich entsorgt. Bis hierhin ist da ganze für mich noch nachvollziehbar. AAAAber wie mir der Bruder berichtete sind nicht nur Möbelstücke entfernt worden, sondern es wurde alles aus den Schränken gerissen, Kleider ...einfach alles. Und die Wohnung ist relativ verwüstet. Ist das zulässig?
luzy vendulet ist offline  
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Alt 09.02.2017, 07:34   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Ist das zulässig?
Das fragst du jetzt aber nicht im Ernst?
Natürlich ist die mutwillige Verwüstung einer Wohnung nicht zulässig.

In dem geschilderten Zusammenhang stellt sich aber die Frage deutlich ob diese Info auch stimmt?
Wenn das Ordnungsamt mit im Boot war gibt es ein Protokoll und eine evtl. Veranlassung. Wie sieht es mit beiden aus? Was steht da drin?
Wohnungssäuberung wird in der Regel auf Auftrag ausgeführt, also Auftragsbeschreibung und der Rechnung ist zu entnehmen welche Arbeiten ausgeführt wurden.
Beides, die Anordnung des Ordnungsamtes sowie den weiteren Verlauf muss man erst mal gründlich eruieren bevor es weitergehen kann.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 09.02.2017, 08:33   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 08.03.2016
Beiträge: 52
Standard

doch das war meine Frage, aber ich habe den Zusatz vergessen zu schreiben, das die Hausverwaltung behauptet es wurde nach Gegenständen gesucht die auch noch für den Gestank verantwortlich sind...
aber für den Rest Danke!
luzy vendulet ist offline  
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Alt 09.02.2017, 09:08   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
das die Hausverwaltung behauptet es wurde nach Gegenständen gesucht die auch noch für den Gestank verantwortlich sind...
das wäre deiner Beschreibung nach sogar denkbar. Wenn tote Tiere sich verkriechen ist das Ergebnis nicht angenehm.

Frag mal nach ner Doku der Aktion, das ist inzwischen absoluter Standard, normalerweise wird fotographiert was das Zeug her hält.
Du solltest auch nicht vergessen, wenn eine Wohnung lange Zeit verpestet ist geht der Gestank in fast alles über was sich darin befindet. Besonders in Klamotten. Kenne ich leider nur zu gut
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 11.02.2017, 07:25   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 08.03.2016
Beiträge: 52
Standard

Und jetzt kommts: nach Rücksprache mit der Hausverwaltung ....es gibt weder ein Protokoll des Ordnungsamtes , noch einen Auftrag oder eine Rechnung mit der Entrümpelungsfirma.....
Wurde alles mündlich vereinbart uuuuund die zuständige Dame wurde entlassen, aber wohl nicht deswegen! Hausverwaltung hätte gerne einen Termin mit mir nächste Woche!
Meine betreute behauptet sie hätte Geld in einem Kopfkissen gehabt 4000€.... ich weiß nicht ob das stimmt , da sie Grundsicherung bezogen hat. Aber sie hat auch auf dem Konto angespart !
Ich werde mir jetzt einen Beratungsschein holen!
Für mich stellt sich die Frage in wie weit ich eine Anzeige aufgeben muss oder ich den Umstand zu Verhandlungszwecken nutzen kann bezüglich Kündigungsfrist , Wohnungsauflösung etc
luzy vendulet ist offline  
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Alt 11.02.2017, 09:41   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Das ist ja ein dolles Ding

Zitat:
Für mich stellt sich die Frage in wie weit ich eine Anzeige aufgeben muss
Überleg dir das, für eine Anzeige musst du genaue Angaben über die Gegenstände/Kleider, den Wert, das Alter usw. machen.
Kannst du das nicht wird es wahrscheinlich auf nicht viel rauslaufen.

Ich würde den genannten Umstand nutzen um beim Gespräch mit der Hausverwaltung rauszuholen was irgend geht und dir bzw. deiner Betreuten nützlich ist.
Viel Verhandlungserfolg
__________________
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michaela mohr ist offline  
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