Dies ist ein Beitrag zum Thema Negative Schufa-Auskunft der potentiellen Betreuerin im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich habe folgende Situation, Frage:
Ich habe die Betreuung für meine Omi beantragt, mit ihrem Einverständnis. Nun war ich ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 78
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Hallo, ich habe folgende Situation, Frage:
Ich habe die Betreuung für meine Omi beantragt, mit ihrem Einverständnis. Nun war ich heute bei der Betreuungbehörde, dort wurde der Antrag schriftlich festgehalten. Es wirkte auch so, als sei es gar kein Problem, dass ich die Betreuung übernehmen kann. Was nun, wenn ich also eine negative Schufa habe? Kann es sein, dass ich dann nicht als Betreuerin bestellt werde? Es gibt ja auch Fälle wo Einträge einfach nicht gelöscht werden. Also kann mir jemand sagen was passiert, wenn die Betreuungsbehörde eine negative Schufa von mit bekommt? (Mehr als ein 3-stelliger Betrag kann es gewiss nicht sein.) Viele Grüße Gletscher Geändert von Gletscher (23.01.2009 um 14:25 Uhr) |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 05.06.2007
Ort: NRW
Beiträge: 62
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Du kannst eine Auskunft bei der Schufa anfordern. Geh mal auf die
Webseite. Das kostet etwa 7 Euro und innerhalb von maximal einer Woche weißt du Bescheid, was du da stehen hast (oder hoffentlich nicht) |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 78
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Das habe ich ja schon getan. Aber davon ändert sich ja das Problem nicht, sollte ich denn eine negative Schufa haben.
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| angehörige, schufa, schulden |
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