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kein Kontakt zum Betreuten - Termin Jobcenter ?

Dies ist ein Beitrag zum Thema kein Kontakt zum Betreuten - Termin Jobcenter ? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Zusammen, ein Betreuter von mir hat den Kontakt zu mir seit 3 Monaten gänzlich abgebrochen. Antrag auf Aufhebung läuft. ...


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Alt 17.02.2017, 12:13   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
Standard kein Kontakt zum Betreuten - Termin Jobcenter ?

Hallo Zusammen,
ein Betreuter von mir hat den Kontakt zu mir seit 3 Monaten gänzlich abgebrochen. Antrag auf Aufhebung läuft. Nun flattert mir ein Termin vom Jobcenter ins Haus, vorstellig werden sonst Leistungsreduzierung.
Nun frage ich mich ob ich verpflichtet bin diesen Termin, notfalls alleine, wahrzunehmen ?
Wie verhält es sich wenn der Kontakt zum Betreuten abbricht, wo und wie kann und muss man trotzdem tätig werden ?
Viele Grüße in die Runde,
Rose
Rose40 ist offline  
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Alt 17.02.2017, 15:55   #2
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 28.02.2010
Beiträge: 432
Standard

Hallo Rose40,

wenn es sich um einen Termin der Arbeitsvermittlung geht, kannst du diesen stellvertretend nicht für deinen Betreuten übernehmen. Es sollen ja nicht deine Bemühungen überprüft werden, sondern seine. Und wenn seine Bemühung darin besteht, diesen Termin nicht wahrzunehmen, dann sagt das schon viel über seine Motivation oder Krankheit aus. Wenn es sich um die Leistungen geht (Anträge), bist du verpflichtet stellvertretend für ihn zu handeln, wenn er das selbst nicht kann. Es gibt keine persönliche Besprechungspflicht beim JobCenter. Eine Anhörung kann auch schriftlich erfolgen. Ich würde das schriftlich klären.

Was ich als Betreuerin da mache ist, ich informiere den Betreuten. Wenn nicht persönlich, dann auf dem AB. Zusätzlich noch schriftlich.
Mit dem JobCenter kläre ich bereits bei der Betreuungsübernahme ab, dass Einladungen meinem Betreuten und mir in Abschrift gesendet werden. Wichtig ist, dass ihn der Termin erreicht.

Solange du Betreuer bist, würde ich jetzt abwarten, ob er zum JC Termin kommt.

Warum wird denn die Betreuung aufgehoben? Eigentlich impliziert das, dass er seine Angelegenheiten wieder selber regeln kann.

Viele Grüße,
bt-nrw2010
bt-nrw2010 ist offline  
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Alt 18.02.2017, 01:37   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.01.2015
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 79
Standard

Ich würde zeitnah um den Termin beim JC herum auch mit der Sachbearbeitung / Arbeitsvermittlung Kontakt aufnehmen. Wenn der Kontakt mit dem JC gut ist kannst Du evtl. Kohlen aus dem Feuer holen oder gar den Sachverhalt klären. (Vorausgesetzt Du hast trotz Kontaktabbruch noch genug Kenntnis von der Situation des B.)
Wichtig zur Einschätzung ist vor allem bt-nrw2000´s Frage waum die Betreuung aufgehoben wird.
VSchmidt ist offline  
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Alt 18.02.2017, 13:35   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
Standard

Vielen Dank für die Rückmeldung. Die Einladung ist mir nur in Abschrift zugegangen, das hatte ich damals schon mit dem Jobcenter so vereinbart. Ich finde es generell nicht gut wenn Korrespondenz " über den Kopf des Betreuten hinweg " hin und her geht und so vermeide ich es wo immer möglich und sinnvoll.
Die Betreuung wird aufgehoben da sich folgendes ergab:
- eine vom Betreuten angeregte Aufgabenkreisreduzierung der Gesundheitsfürsorge wurde vom Gericht nicht entsprochen.
( Vermögenssorge/Aufenthaltsbestimmung - alles wurde raus genommen - nur eben nicht die Gesundheitsfürsorge )
Diagnose: Persönlichkeitsstörung Typ Borderline vom impulsiven Typ.
Psychotische Entwicklung nicht ausgeschlossen.
Der Richter war ( genau wie ich ) der Ansicht das ich ohne Diagnosen und Verlauf nicht in der Lage bin sozialrechtliche Angelegenheiten zu regeln.
Nachdem die Gesundheitsfürsorge mir weiterhin übertragen war ( und er nicht glauben konnte das ich nicht doch hinter seinem Rücken mit der Therapeutin über ihn spreche.. )hat er sich vollständig der Betreuung entzogen. Von Beleidigungen dem Gericht und mir gegenüber mal abgesehen.
Ganz ehrlich: alles was ihm Geld und Vorteil brachte: gerne gesehen.
Selbst aber etwas zur Betreuung beizutragen ( Kooperation ) : auf keinen Fall.
Grüße
Rose
Rose40 ist offline  
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Alt 18.02.2017, 14:40   #5
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 28.02.2010
Beiträge: 432
Standard

Hallo Rose40,

hmmm...das wirft jetzt leider noch mehr fragen auf. Du schriebst, dass die Betreuung aufgehoben wird. Tatsächlich wurde die Betreuung nur eingeschränkt auf einen Aufgabenkreis: die Gesundheitsfürsorge. Habe ich das richtig verstanden?

Sofern du weder behördliche Angelegenheiten, Vermögenssorge hast, handelst du mit der Korrespondenz mit dem JobCenter außerhalb deiner Stellvertretungsbefugnisse. Im Rahmen der Gesundheitsfürsorge hast du den Krankenversicherungsschutz herzustellen und die medizinische Versorgung zu koordinieren. Mit so wenig "Befugnissen" ohne Kooperation des Betreuten ist eine Betreuung eigentlich schier unmöglich. Bei einer Borderline-Erkrankung ist eine Rund-um-Betreuung teilweise unmöglich, aber so?

Vielleicht stellst du noch einmal klarer dar, welche Aufgabenkreise du hast und wie die Betreuungsbedürftigkeit vor allem objektiv umgesetzt werden soll.

bt-nrw2010
bt-nrw2010 ist offline  
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