Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögenssorge im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Ihr,
kurze Frage: Ich habe bei einer Betreuten keine Vermögenssorge, trotzdem soll ich das Guthaben!!! angeben, obwohl ich - ...
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19.02.2017, 17:58 | #1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 10.12.2015
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2
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Vermögenssorge
Hallo Ihr,
kurze Frage: Ich habe bei einer Betreuten keine Vermögenssorge, trotzdem soll ich das Guthaben!!! angeben, obwohl ich - was mir nicht unbedingt leicht fiel - um des Friedenswillen, angegeben habe, dass sie "Kindergeld" und etwas "TG" von den Eltern erhält. Wie geht Ihr mit solchen Aufforderungen des Gerichts um. Ich werde denen schreiben, dass ich aufgrund des fehlenden Aufgabenkreises keine Auskunft erhalte. Grüsse aus dem Süden |
19.02.2017, 18:49 | #2 |
Gesperrt
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
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Hallo,
das ist zwar ärgerlich, aber das Gericht braucht entsprechende Informationen um beurteilen zu können, ob der Betreute insofern "vermögend" ist, als dass es sich ggf. mit den jährlichen Gerichtskosten an diesem Vermögen bedienen kann. Du möchtest sicher auch jährlich zumindest die Betreuungspauschale in Rechnung stellen. Da muss das Gericht wissen, ob diese aus dem Vermögen gezahlt werden kann oder ob die Betreuungpauschale zu Lasten Der AG-Kasse geht. Mache Deine Angaben nach besten Wissen und Gewissen, soweit Du an Informationen kommen kannst. Gruß Hein Klein |
20.02.2017, 00:20 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 04.01.2015
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 79
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Hallo,
wenn Du die Vermögenssorge nicht hast, kannst Du auch keine Angaben machen. Du kannst die Anfrage des Gerichtes an die B. weitergeben. Entsprehende Rückmeldung an das Gericht. Wenn das Verhältnis vertrauensvoll ist, kannst Du die Sache natürlich mit der B. besprechen und ihr Kooperation anbieten und die Anfrage dann beantworten. Worum geht es dabei denn? Gruss, Volker |
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