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Urlaub - wie handhabt ihr das?

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Hallo Ihr Lieben, mich würde interessieren, wie ihr es handhabt, wenn ihr in den Urlaub fahren wollt. Ich habe nun ...


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Alt 20.02.2017, 14:16   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.10.2014
Beiträge: 212
Standard Urlaub - wie handhabt ihr das?

Hallo Ihr Lieben,

mich würde interessieren, wie ihr es handhabt, wenn ihr in den Urlaub fahren wollt.
Ich habe nun 3 Wochen USA gebucht und möchte eigentlich so wenig wie möglich bis gar nicht gestört werden in meinem Urlaub.

Ich bin mir nur nicht sicher, wie ich das nun machen kann.

Letztes Jahr war ich in Thailand und hatte eine Honorarkraft eingearbeitet, die sich um Telefon und Post und Fax gekümmert hat. Da sie aber sehr unsicher war, hat sie mich praktisch alle zwei bis drei Tage etwas gefragt, sodass der Urlaub eigentlich gar keiner war.
Es war lediglich eine Sache, die dringend bearbeitet werden musste.

Nun habe ich eigentlich vor, allen Heimen und Betreuten Bescheid zu geben, dass ich nicht erreichbar bin und auch keine Vertretung habe. Ich habe keine Betreuten, bei denen zB eine Unterbringung anstehen würde oder sonst irgendwelche Komplikationen auftretetn würden.
Ärzte dürfen ja notfalls auch selbst entscheiden, sofern die Zeit drängt.
Bei Tod einer Betreuten, dürfte ich ohnehin kein Beerdigungsinstitut beauftragen, insofern sehe ich bei einem etwaigen Tod eines Betreuten auch keine Veranlassung "schnell zur Stelle zu sein".

Ich habe auch keine "brennenden" Fälle, zumindet rechne ich nicht mit etwas, das in der Zeit kommen würde.

Ich möchte ungerne eine andere Honorarkraft einarbeiten müssen und auch keine Vertretung berufen. Das ist meiner Ansicht nach für meine Fälle auch nicht nötig. Oder übersehe ich grundsätzlich etwas?

Mich würde interessieren, wie ihr das handhabt, sofern ihr eben keine Vertretung habt, bzw. nicht in einer Bürogemeinschaft arbeitet.

Zur Info noch: Ich habe derzeit 15 Betreute plus zwei verstorbene Betreute, bei denen ein Nachlasspfleger involviert ist.

Liebe Grüße
DieNeue
DieNeue ist gerade online  
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Alt 20.02.2017, 14:31   #2
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
Standard

Hallo!

Ich glaube, wir hatten das Thema " Urlaub " zwar bereits öfters, aber trotzdem will ich mal meinen Standpunkt kundtun. Eine Honorarkraft nur für die Zeit des Urlaubs anzuheuern finde ich problematisch, da es natürlich klar ist, dass Unsicherheiten und Fragen auftreten. Letztendlich trage ich dafür die Verantwortung, was diese kurzfristig eingearbeitete Kraft veranstaltet. Das wäre mir persönlich zu heiß!

Und auch wenn gerade jetzt nichts "brennt", hat es sich in meinem Berufsalltag nur zu oft bewiesen, wie schnell ein Fall sich wandeln kann.

Ich selbst habe eine seit Jahren für mich arbeitende Kraft, der ich mit gutem Gewissen mal mein Büro überlassen kann. Trotzdem bin ich für sie bei Fragen erreichbar. Das ist nun mal das Los des Selbstständigen und des Berufsbetreuers. Manche Kollegen haben auch sehr guten Kontakt zu einem anderen Kollegen. Sie führen zwar keine Bürogemeinschaft, aber vertreten sich trotzdem gegenseitig. So dass diese Vertretung den AB abhört, Post durchsieht.... Ist das für Dich eine Möglichkeit? Aber auch trotzdem ist hier eine gewisse Erreichbarkeit für Notfälle Voraussetzung.

Ansonsten kannst Du Dich nur absichern, indem Du dem Gericht Meldung erteilst und von dort ggf. ein Verhinderungsbetreuer eingesetzt wird.

Gruß Christine
BetrKl ist offline  
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Alt 20.02.2017, 16:00   #3
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Zitat:
Ich habe keine Betreuten, bei denen zB eine Unterbringung anstehen würde oder sonst irgendwelche Komplikationen auftretetn würden.
Das halte ich für eine gewagte Aussage.

Letztendlich weißt du nie was in der Abwesenheit anfallen kann. Von daher ist der Hinweis von BetrKl schon sehr sinnvoll mit der gegenseitigen Vertretung durch einen Berufskollegen. Das wird z.B. von den hiesigen Gerichten bei BB's auch durchaus erwartet.
Im Bedarfsfall kann dieser Kollege dann ja kurzfristig zum Vertretungsbetreuer bestellt werden.

Ansonsten siehe auch nochmal über die Suchfunktion, da gibt es schon sehr viele Beiträge dazu.
__________________
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agw ist offline  
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Alt 20.02.2017, 16:09   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Tacha auch,

ich kann mich Christine nur anschliessen.
Zu denken, es könnte nichts ein ist illusionär. Jeder kann mal stürzen und sich ein Bein brechen, sowas lässt sich nicht vorhersagen.

Die Einarbeitung von irgend jemandem halte ich für stark grenzwertig. Die Betreuung ist dem Gesetz nach persönlich zu führen, Delegationsmöglichkeiten gibt es - aber letzendlich nur für reinen Schreibkram und das dann noch mit einer Verschwiegenheitsklausel. (bei mir).
Bei unserem Gericht gibts heftig Mecker bis hin zur Entlassunsandrohung wenn man einfach so in Urlaub fährt und die Betreuten stehen im Notfall hilflos da rum.

Ich spreche meinen Urlaub mit meinem geschätzten Vertreter ab und wir beide geben uns viel Mühe damit der Betrieb reibungsfrei weiterlaufen kann.
Wir teilen dem Gericht jeweils unsere Abwesenheiten mit und erklären, dass der andere sofort bestellt werden kann, Zugang zu den Akten usw. bereits hat.
Ich bin echt froh dass der Kollesch und ich so eigentlich total beruhigt wirklich in Urlaub fahren können. Wir machen nix was der jeweils andere nicht auch machen würde - auch ohne dass uns böse Überraschungen blühen wenn wir zurück kommen.

Man sollte auf jeden Fall dem Gericht und der Betreuungsstelle Bescheid geben dass man keinen Verteter hat. Bei uns versuchen sie dann dazu zu vermitteln.

Zitat:
Das ist meiner Ansicht nach für meine Fälle auch nicht nötig.
Ohne Wenn und Aber: eine Vertetung ist immer nötig, man ist schliesslich Betreuer und kein Hellseher.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 20.02.2017, 16:24   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.10.2014
Beiträge: 212
Standard

Danke, Ihr Beiden.

Ja, ich hatte über die Suchfunktion schon geschaut. Nur hatte mich das eher verwirrt als Klarheit geschaffen.
So machen die einen es so, dass sie für Notfälle erreichbar sind, die anderen haben Vertetungen oder geben den Gerichten Bescheid, dass das Gericht notfalls einen Ergänzungsbetreuer bestellen muss, sollte Handlungsbedarf bestehen.

Eine Vertretung durch einen Kollegen finde ich schwierig. Ich denke, dass dies nur "für das Gefühl" für mich und die Betreuten und die Mitarbeiter der einzelnen Institutionen sinnvoll ist aber nicht notwendig ist. Ich hatte bereits selbst die Vertretung für eine Bekannte übernommen, die auch eine Sekretärin hat. Ich wurde des öfteren angerufen, ohne aber igendwas entscheiden zu müssen. Zwei Sachen habe ich an die Betreuerin weiter gegeben und Rücksprache gehalten, das waren aber auch zwei Sachen, die durchaus hätten warten können. Die anderen Anfragen der Sekretärin waren sowas wie "ich habe jetzt keine Lust mit dem Betreuten zu sprechen, ich geb das einfach mal an die Vertretung ab, die kann sich dann mit dem Betreuten rumärgern".

Meine Vertretung dürfte doch auch gar keinen Antrag auf zB Genehmigung einer medizinischen Maßnahme oder Einweisung stellen. Dafür müsste sie doch dann selbst als Ergänzungsbetreuer bestellt werden. Und das kann doch das Gericht selbst veranlassen.
Eine Vertretung kann doch dann also "nur" aufgeregte Anrufe entgegennehmen und evtl um Fristverlängerung bitten, falls Fristensachen reinkommen.

Wenn ich also auf meinen AB spreche, dass ich für drei Wochen nicht zu sprechen bin, ich aber im dringenden Notfall zu erreichen bin und eben alle drei Tage meinen AB abhöre, dann müsste das doch reichen, oder nicht? Oder eben eine Honorarkraft frage, ob sie den AB abhört und die wirklich sofort zu entscheidenden Sachen an mich weitergibt, müsste doch auch reichen.


Psychisch Auffällige habe ich in der Tat nur eine Person, die aber wunderbar in einem Betreuten Wohnen untergekommen ist und die wissen, was zu tun ist, wenn sie psychisch abbaut und medizinischer Handlungsbedarf besteht.
Bei den anderen Betreuten mache ich mir gar keine Gedanken, ob irgendwas "aufploppen" könnte, was meinen Aufgabenkreis umfasst.
DieNeue ist gerade online  
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Alt 20.02.2017, 16:47   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.10.2014
Beiträge: 212
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Zu denken, es könnte nichts ein ist illusionär. Jeder kann mal stürzen und sich ein Bein brechen, sowas lässt sich nicht vorhersagen.
Aber was wäre denn hier der Worst Case? Die Pflegekraft ruft bei mir an, erkennt, dass ich im Urlaub bin und dann? Sie lässt die Betreute ja nicht liegen, bis ich wieder da bin und sagen kann, "ja, dann mal schnell ins Krankenhaus".
Die Heime haben alle die Krankenkassenkarte und natürlich kümmern sie sich um die Betreuten. Dasselbe, wenn ein Betreuter anderweitig auffällig ist. Magenblutung? Ab ins Krankenhaus, die Ärzte dürfen entscheiden bei Notfällen. Die Ärzte dürfen auch entscheiden, wenn ich nicht erreichbar bin und der Betreute notfallmäßig operiert werden müsste. Das gilt ja auch für das Wochenende, wenn ich nicht erreichbar bin.
Mein Vertreter wird ja nicht sagen dürfen, klar, operieren Sie ihn. Das darf er doch gar nicht. Das dürfte nur der Ergänzungsbetreuer (meiner Meinung nach jedenfalls). Und der kann doch von dem Gericht bestellt werden, sollte dieser Fall eintreten. Und bis es hier einen Beschluss gibt, ist der Betreute ja schon längst operiert.

Was ich damit sagen will: Wir sind zwar Berufsbetreuer, aber wir sind auch nicht der Nabel der Welt. Wenn wir nicht da sind, können auch andere entscheiden. Die, die dann entscheiden, WOLLEN aber häufig nicht die Entscheidung treffen, weil sie dann ja in der Verantwortung sind. Ich habe schon oft von Ärzten die Einwilligungsbögen gefaxt bekommen, dass ich die doch schnell unterschreiben soll. Wenn ich dann nachfrage, ob die Betreute/der Betreute denn ansprechbar ist und selbst entscheiden kan, wird gesagt "ja, aber Sie sind doch die Betreuerin".
Also: da kann der Patient selbst entscheiden. Und wenn nicht, weil ein Notfall vorliegt, tja, dann darf der Arzt selbst entscheiden - auch ohne mich.

Also wie gesagt: ich wüsste keine Konstellation, die darauf hinaus laufen würde, dass ich sofort an Ort und Stelle sein muss.
Einweisungen sind da vllt eine Ausnahme. Aber auch da kann über OPR eingewiesen werden. Und wie gesagt, solche "harten" Fälle habe ich nicht, dass ich da Probleme bekommen könnte.


Klärt mich gerne auf, falls ich da etwas übersehe oder naiv oder gutgläubig bin. Nur mir will nicht in den Kopf, dass alles zusammenbrechen soll, wenn ich mal nicht zu erreichen bin, abgesehen von der Mehrarbeit der Gerichte, falls wirklich ein Ergänzungsbetreuer bestellt werden muss.
Der muss doch aber auch bestellt werden, wenn ich lediglich einen Vertreter habe. Für das Gericht wäre also im Sinne der Einfachheit und des weniger zu betreibenden Aufwands damit geholfen, einen etwaigen Ergänzungsbetreuer zu benennen, falls etwas zu entscheiden wäre. Müsste also nicht eigentlich das ausreichen, um nicht den Groll der Gerichte auf mich zu ziehen?


Den Mehrwert einer Vertretung sehe ich irgendwie nicht - abgesehen von der Entspannung der Personen, die anrufen und eine Auskunft über die Vertretung bekommen.

Geändert von DieNeue (20.02.2017 um 16:53 Uhr)
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Alt 20.02.2017, 21:22   #7
Admin/Berufsbetreuer
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
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Moin moin


Der/die vertretende KollegIn soll nicht alles übernehmen, sondern nur darauf Deinen Urlaub hinweisen.
Das genügt üblicherweise.
Sollte etwas wichtiges anbrennen, kann deine/n KollegIn auch Entscheidungen fällen, muss sich aber als Verhinderungsbetreuer dazu bestellen lassen. So halte ich das zumindest im Urlaub.

Jemand extra einzuarbeiten ist illusorisch. Allerdings wäre jemand gut, der die Post sichtet und ggf. bei Fristsachen einen Antwortbrief Schreibt, in dem um Frisverlängerung gebeten wird.
Mehr nicht.

Du wirst die wundern, wie viel alles auch ohne Dich läuft.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 21.02.2017, 05:12   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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GutenMorgen,

Zitat:
Wir sind zwar Berufsbetreuer, aber wir sind auch nicht der Nabel der Welt.
Das sagt oder denkt auch keiner der hier geschrieben hat, dass man im Urlaub eine Vertretung braucht.

Alles was du dagegen aufgezählt hast ist erst mal richtig- aber letztendlich nur soweit als dass dann deinen Worten zu Folge überhaupt erst keine Betreuung eingerichtet werden müsste. Ist ja sowieso immer einer da der entscheidet, organisiert usw.

Nur mal als Beispiel deiner Fehleinschätzung:
Zitat:
Das dürfte nur der Ergänzungsbetreuer (meiner Meinung nach jedenfalls). Und der kann doch von dem Gericht bestellt werden, sollte dieser Fall eintreten. Und bis es hier einen Beschluss gibt, ist der Betreute ja schon längst operiert.
Genau so ist es nicht!
Bei einer "ordentlichen" Vertretungsorgansiation dauert das alles mal gerade 2 Stunden bei uns.

Ohne die bekannte Vertretungsorganisation wird rumtelefoniert bis klar ist, du bist nicht da. Da du nicht da bist und nichts geregelt ist wendet sich der dann Verantwortliche an das Gericht. Die wundern sich (und ärgern sich, denn das Suchen macht Arbeit, nicht eine vorher klar vorbereitete mögliche Bestellung ohne 1000 Rückfragen nach evtl. Besonderheiten) und wenden sich an die Betreuungsstelle um einen Vertretungsbetreuer zu suchen, die telefonieren rum, finden endlich einen der die Betroffene zwar überhaupt nicht kennt aber, naja. Der wird dann bestellt und entscheidet so gut er kann. Das dauert und je nach Fall u.U. auch für die Betreute.

Auch das
Zitat:
Der/die vertretende KollegIn soll nicht alles übernehmen, sondern nur darauf Deinen Urlaub hinweisen.
sehe ich anders bzw. auch das regeln der Vertretungskollesch und ich auf andere Art.
Auf meinen/seinen Urlaub muss keiner hinweisen, das hört man auf dem Ab und ebenfalls die Nummer des Vertreters.
Er, und im umgekehrten Fall auch ich, hat eine Vollmacht mit der kleinere Angelegenheiten sofort geklärt werden können.

Zitat:
Du wirst die wundern, wie viel alles auch ohne Dich läuft.
Das ist nicht die Frage.
Es gab mal einen bei uns der führ in Urlaub ohne sich gross abzumelden. Der hat sich bei der Rückkehr sehr wundern dürfen wie seine (weiteren)Tätigkeitsmöglichkeiten als Betreuer eingeschätzt wurden von jeder Stelle. Und wie lustig und unbeschwert es war zuvor nur leicht "angesengtes" dann hell lodernd zu sehen. Ganz abgesehen von seinen Betreuten die sich deutlich hörbar bei jeder Anhörung von ihm "gut betreut" gesehen habenund gerne nen Betreuerwechsel gehabt hätten und zum Teil auch deswegen durchsetzen konnten.

Ich verstehe, dass du im Urlaub deine Ruhe haben willst. Das will ich, das will jeder von uns und das steht uns selbstverständlich zu.
Aber....... dafür muss man vorher etwas tun, das selbst organisieren! Sowas gehört zum Standard eines BB, genauso wie ein Faxgerät!
Jeder Mensch organisiert im Urlaub was damit es mit seinen Sachen halbwegs weiterläuft. Wieso sollten ausgerechnet wir das nicht müssen?
__________________
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Alt 21.02.2017, 07:24   #9
Routinier
 
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Letztes Jahr hab ich das so organisiert:

eine Kollegin übernahm meine Vertretung. Sie bekam von mir eine Kurzübersicht über alle Klienten (Name, Daten, Diagnosen, Besonderheiten,....) und bei der Übergabe erklärte ich zu jedem kurz was .

Das Gericht und die BB wurden über meinen Urlaub und die Vertretung informiert. Weiterhin auch die Klienten , Heime , ... Was eben möglich war.

Auf dem Anrufbeantworter lief dann der Text mit Abgabe Urlaub von bis, Vertretung in dringenden Fällen ist ...

Da ich letztes Jahr nur eine Woche weg war (5 Werktage), musste niemand meine Post sichten. Die Gefahr verpassten Fristen ging bei 5 Tagen gegen Null.

Das hat super funktioniert.

Dieses Jahr wird es schwieriger. Ich fahre einmal 12 Tage weg und im Herbst nochmal eine Woche. Bisher konnte ich niemanden finden der bereit wäre, die Vertretung zu übernehmen bzw. nicht gerade dann selbst in Urlaub ist (Ferienzeit eben) . Auch weiß ich noch nicht, wie man das Sichten der Post möglichst unkompliziert regeln könnte. Ich fahre erst im August, also hab noch ein bisschen Zeit zum suchen
Boomer ist offline  
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Alt 21.02.2017, 09:05   #10
Forums-Geselle
 
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Beiträge: 264
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Hallo an Alle,

dieses Jahr (es ist mein erstes "Urlaubsjahr" als BB) werde ich immer nur für eine Woche in Urlaub fahren. Handy und PC kommen mit, empfangene Faxe kann ich über den PC lesen. Klienten, Betreuungsbehörde, Gerichte, Heime werden informiert.
Ich gehe davon aus, dass die Abwesenheit an 5 Werktagen beim Postempfang vertretbar ist. Ich kann ja fast alles (und werde es auch soweit notwendig und möglich) selber erledigen, allerdings kann ich nicht scannen und faxen. Und an Unterlagen in der Akte komme ich nicht dran.
Darüberhinaus habe ich mit einer Kollegin die gegenseitige Vertretung besprochen. Wir werden dem Gericht und den Betreuungsbehörden diese Vertretung anzeigen, damit wir im Notfall als Verhinderungsvertreterinnen eingesetzt werden können.

Ich hoffe, dass das Gericht diese Lösung akzeptiert!

Gruß,
Sonnyblue3
sonnyblue3 ist offline  
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