Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechtsbetreuer im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hab mal einen Teil der Vorstellung von AxelB nach hier geschafft für euch zum evtl. weitermachen.
Bei der Darstellung, was ...
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22.02.2017, 18:05 | #1 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Rechtsbetreuer
Hab mal einen Teil der Vorstellung von AxelB nach hier geschafft für euch zum evtl. weitermachen.
Bei der Darstellung, was ich zukünftig machen möchte, wurde an vielen Stellen die Bezeichnung "Rechtsbetreuer" genannt. Natürlich ist diese Bezeichnung nicht in den Gesetzesgrundlagen, Gremien, Richtlinien etc. definiert, jedoch brachte diese kurze Beschreibung häufig umgehend eine klare Abgrenzung zu der Tätigkeit von Rechtsanwälten und allen anderen Betreuungsbereichen. Gerne rege ich hiermit eine Diskussion an.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
22.02.2017, 18:13 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
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Moin moin
Die Bezeichnung "Rechtsbetreuer" ist mir nicht fremd und ich kann mich damit durchaus anfreunden. Allemal besser als "Sachwalter" oder "Legal Guardian" (da kommt man sich gleich wie ein Engelchen vor...). MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
22.02.2017, 19:06 | #3 |
Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Es heißt ja oft "rechtlicher Betreuer", eine Bezeichnung, die ich nicht gern verwende. Da liegt die Vermutung, man sei Jurist zu nahe.
Ich bezeichne mich als gesetzliche Betreuerin, gefällt mir besser. |
22.02.2017, 21:54 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 04.01.2015
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 79
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Rechtsbetreuer passt doch semantisch nicht (sagt mein Sprachverständnis).
Der Rechtsbetreuer betreut das Recht wie der Rechtspfleger selbiges pflegt wie der Altenpfleger eben Alte pflegt und der Seniorenbetreuer Senioren betreut. |
23.02.2017, 20:38 | #5 |
Gesperrt
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
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Mein Aufgabenkreis beinhaltet Rechtsangelegenheiten. Und damit habe ich die Möglichkeit im Interesse der Betreuten auch Rechtsstreitigkeiten vor Gericht anstrengen zu können, ohne einen Beschluss des AG anzufordern und auch ohne juristische Ausbildung nachweisen zu müssen. Sowas wird schon im Vorfeld oder spätestens bei dem Gespräch mit dem zuständigen Amtsrichter besprochen, wenn er sich ein Bild von der Situation macht. Dann bin ich also auch Rechtsbetreuer, neben Gesundheitsbetreuer, Finanzbetreuer, Behördenbetreuer.......
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24.02.2017, 13:33 | #6 |
Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Also, der Abschnitt im BGB, der sich um die Betreuung dreht, ist mit "Rechtliche Betreuung" überschrieben. Damit sind die Personen, die dieses Amt inne haben, Rechtliche Betreuer.
Die Gesetzgeber standen bei der Einführung 1992 vor einem kleinen "Wortfindungsproblem". Bis 1991 wurden erwachsenen Menschen entmündigt und unter Erwachsenenvormundschaft gestellt. Das Rechtsinstitut hatte den juristischen Hintergrund der Minderjährigenvormundschaft und wurde genau so in den Gerichten verwaltet. Es machte juristisch somit keinen Unterschied, ob ein Kind oder ein Erwachsener unter Vormundschaft stand. Mit dem neuen gesetzlichen Rahmen wollte man nicht nur die entwürdigende Entmündigung erwachsener Menschen abschaffen, das neue Rechtsinstitut sollte sich aber auch begrifflich von der Vormundschaft abgrenzen. Die Vormundschaft für Minderjährige gab und gibt es ja weiterhin. Auch sind viele Vorschriften, die für die Betreuung relevant sind, durch § 1908i BGB auch für anwendbar erklärt. Jedoch gibt es seit 1992 den großen Unterschied, dass geschäftsfähige Betreute weiterhin handlungsfähig bleiben. Die Handlungsunfähigkeit tritt erst dann ein, wenn der Betreute als gemäß § 104 Nr. 2 BGB geschäftsunfähig anzusehen ist. War die Begriffsfindung glücklich? Nein. Auch die Gesetzgeber waren nicht glücklich mit dem Begriff, wussten aber auch keine andere Lösung. Vormund war durch den teilweise unseeligen Missbrauch verbraucht. Außerdem sollte eine sprachliche Abgrenzung zur Minderjährigenvormundschaft erfolgen. Das Eltern (einschließlich Mutter und Vater) nicht ging, leuchtet wohl jedem ein. Auch Pfleger ist bereits belegt, denn wenn ein Kind Eltern hat und die elterliche Sorge gem. § 1666 BGB teilweise entzogen ist, wird die rechtliche Vertretung in den entzogenen Bereichen durch einen Pfleger gewährleistet. Der Begriff des Betreuers ist im Sprachgebrauch auch bereits belegt. So werden Mitarbeiter in Heimen oder Werkstätten gern als Betreuer bezeichnet. Da dieser Begriff jedoch formaljuristisch noch nicht belegt war, konnte er zur Abgrenzung zu den anderen gesetzlichen Vertretern genutzt werden. Für die Abgrenzung zu dem sprachgebrauchlich genutzten Wort wurde das "Rechtlich" vorangestellt. Dies war zwar zweckmäßig, hat den Personen, die als rechtliche Betreuer arbeiten, jedoch keine Dienst erwiesen. Weite Personengruppen setzen uns mit sozialen Dienstleistern gleich, obwohl wir mit diesem Aufgabenbereich herzlich wenig zu tun haben und als Berufsbetreuer solche Tätigkeiten auch nicht vergütet bekommen.
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24.02.2017, 14:35 | #7 |
Einsteiger
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Ort: Bundesl. Bremen
Beiträge: 15
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Ich bin vor kurzem über ein Urteil aus dem Jahr 2004 gestolpert :AG Gera, 16.12.2004 - 1 C 1913/04
Werben Betreuer, die nicht Inhaber einer Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz, im Rechtsverkehr mit dem Zusatz " Rechtliche Betreuung" und benutzen diese Bezeichnung auf Briefbögen, Büroschildern oder Ähnlichem, liegt ein Verstoß gegen §§ 3, 5 Abs. 1 UWG vor. |
24.02.2017, 14:42 | #8 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Das Urteil ist schon lange gekippt worden
Zuletzt auch bestätigt : https://dejure.org/dienste/vernetzun...=6%20U%2030/10
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24.02.2017, 14:45 | #9 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Richtig
immerhin hat der Gesetzgeber das selbst Rechtliche Betreuung genannt (ein Begriff, den wir alle schon mehrfach verflucht haben dürften) |
24.02.2017, 14:46 | #10 | |
Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Zitat:
und https://openjur.de/u/305610.html |
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