Dies ist ein Beitrag zum Thema Abrechnungsfrage im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Bekomme demnächst 2 neue Betreuungen. Einer wohnt in einer Wohngemeinschaft der Lebenshilfe, der andere in einer Wohnstätte einer Behindertenwerkstatt. Wie ...
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03.03.2017, 17:50 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 20.01.2017
Ort: Sachsen
Beiträge: 35
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Abrechnungsfrage
Bekomme demnächst 2 neue Betreuungen. Einer wohnt in einer Wohngemeinschaft der Lebenshilfe, der andere in einer Wohnstätte einer Behindertenwerkstatt. Wie sind diese im Fall einer Berufsbetreuung abzurechnen- außerhalb eines Heims oder zählt das wie eine Heimunterbringung?
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03.03.2017, 18:38 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,596
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Moin moin
Komtt darauf an, wie das Gericht es sieht. Wenn sich die Betreuten selber versorgen, also nicht nur den Barbetrag zur Verfügung haben, sondern auch Geld, um sich das Essen selbst einzukaufen, dann läuft das als Wohnung. Haben sie nur den Barbetrag, läuft es als Heim. Zumindest in meinem Revier. Da sieht das Gericht die Sache anders als der Kostenträger, für den eine Aussenwohngruppe als stationär angesehen wird. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
03.03.2017, 19:52 | #3 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 20.01.2017
Ort: Sachsen
Beiträge: 35
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Danke Imre, hätte das auch so gedacht
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13.03.2017, 19:52 | #4 |
Gibt einen aus
Registriert seit: 16.10.2014
Beiträge: 111
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Wie schätzt ihr es in Bezug auf 1. Klinikaufenthalts, Neurologische Frührehabilitation Phase B (3 Monate) und in folge Phase C ein? Wohnung wird parallel noch gehalten, da Ausgang noch unklar- daher tendiere ich zu außerhalb eines Heims. Klinik entspricht ja nicht dem gewöhnlichen Aufenthalt...und 2. Aufenthalt in Forensischer Psychiatrie bis zur Verhandlung rechne auch mit mehreren Wochen, bis klar ist, wie es weiter geht...zu B. Ist wohnungslos...
Danke euch 😊 |
13.03.2017, 21:18 | #5 |
Admin/Berufsbetreuer
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,596
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Moin moin
Ein Krankenhaus oder eine ReHa sind keine Orte, in denen man "wohnt". Da eine Wohnung vorhanden ist, gilt Wohnung. Wäre der Betreute sonst ein Heimbewohner und im Krankenhaus oder in einer Reha, dann wäre er deshalb auch weiterhin Heimbewohner. MfG Imre
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14.03.2017, 07:19 | #6 |
Gibt einen aus
Registriert seit: 16.10.2014
Beiträge: 111
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Vielen lieben Dank für die Rückmeldung 😊
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