Dies ist ein Beitrag zum Thema Abrechnungsfrage... im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo alle zusammen
ich bin seit Oktober 2016 als Betreuuerin dabei und habe jetzt meine ersten zwei Klienten übernommen, die ...
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21.03.2017, 12:43 | #1 |
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Beiträge: 6
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Abrechnungsfrage...
Hallo alle zusammen
ich bin seit Oktober 2016 als Betreuuerin dabei und habe jetzt meine ersten zwei Klienten übernommen, die vorab eine ehrenamtliche Betreuer hatten. Wie ist das bei der Abbrechnung der Vergütungspauschale in den Fällen? Wird die Zeit der ehrenamtlichen Betreuung angerechnet oder Rechne ich jetzt ab dem ersten Betreuungsmonat ab? Für eine Rückmeldung wäre ich soooo dankbar! LG Steffi |
21.03.2017, 14:03 | #2 | |
Admin/ Berufsbetreuer
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Beiträge: 4,807
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Zitat:
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21.03.2017, 14:39 | #3 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Leider gelten die AK's Altfälle und somit kannst nur die bereits reduzierten Stunden ab erstmaliger Bestellung der Vorgänger abrechnen.
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28.03.2017, 10:06 | #4 |
Ich bin neu hier
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Ort: Tönisvorst
Beiträge: 6
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Danke für die Rückmeldung!
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