Dies ist ein Beitrag zum Thema RL Entlastung / Entlastung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Zusammen, mein Betreuter verfügt über seine Konten selbst. Er tätigt Überweisungen und hebt sein Bargeld selbstständig ab. Ich schaue ...
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25.03.2017, 15:57 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 216
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RL Entlastung / Entlastung
Hallo Zusammen, mein Betreuter verfügt über seine Konten selbst. Er tätigt Überweisungen und hebt sein Bargeld selbstständig ab. Ich schaue per Online Banking ab und zu mal nach, ob es alles läuft. Nun ist das erste Betreuungsjahr vorbei und ich lege dem Betreuten folgendes zur Unterschrift vor:
"Ich, Name des B., bestätige hiermit dem Amtsgericht ABC, bei dem meine Betreuung unter der Geschäftsnummer .... seit dem 01.01.1900 geführt wird, dass ich meine Konten bei der XY-Bank mit der Kontonummer 1234 selbst verwalte und erteile meinem Betreuer hiermit Entlastung." (Danke an den Verfasser hier im Forum: Bodhi) Ich frage mich aber, ob ein Betreuter in einer laufenden Betreuung diese Entlastung erklären kann? Es besteht u.a. Vermögenssorge. Ich habe im Kopf das eine Entlastung nur die Erben oder bei Ende der Betreuung erteilt werden kann? Danke Euch. |
25.03.2017, 17:23 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
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Hallo,
ein Betreuter kann dir die selbständige Führung und Verwaltung seiner Konten bestätigen und dich für den zurückliegenden Berichts- und Abrechnungszeitraum entlasten sofern er geschäftsfähig ist. Liebe Grüße Gaby
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Auch aus Steinen, die dir in den Weg gelegt werden, kannst du etwas Schönes bauen. Erich Kästner |
25.03.2017, 18:25 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
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Moin moin
So ähnlich halte ich es auch bei einigen meiner Betreuten. sie bekommen dann auch eine Kopie der Rechnunglegung/Vermögensverwaltung und eine Erklärung dazu. Allerdings lasse ich sie nur bestätigen, dass sie über ihr Konto verfügt haben. Auch, dass sie die RL erhalten und ggf. nach Erläuterung verstanden haben. Und dann den Beisatz "...und bitte das Gericht den Betreuer bzgl. der Vermögensverwaltung zu entlasten". Das hat bisher noch nie Probleme gegeben. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
25.03.2017, 19:02 | #4 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Entlasten geht nicht während einer laufenden Betreuung. Das bedeutet letztendlich nämlich etwas anderes. Das ginge nur zum Schluss.
Eine Erklärung aber, dass der Betreute am Konto XY alles alleine gemacht hat ist völlig ausreichend. Schaut euch dazu auch mal das hier an: Selbstverwaltungserklärung nicht anerkennen?
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
25.03.2017, 20:29 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 216
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Habt ihr mal eine Vorlage der Selbstverwaltungserklärung für mich?
Danke |
13.02.2019, 09:00 | #6 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 27.01.2019
Beiträge: 25
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Guten Tag.
Gibt es eine Vorlage für die Selbstverwaltungserklärung? Ich bedanke mich im Voraus. |
13.02.2019, 10:20 | #7 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Ich (Name des Betreuten) habe im Zeitraum von ( Anfangs- und Enddatum der R- Leg) meine Konten/ mein Konto bei der (Bankname) mit der Kontonummer ....XY.... vollständig selbst verwaltet und geführt.
Herr/Frau (Name des Betreuers) hat in diesem Zeitraum an den angegebenen Konten keine Verfügung getroffen und keine Gelder entnommen. Finanzielle Angelegenheiten werden gemeinsam besprochen. Ort, Datum........... fertig ist die Laube (das bitte nicht schreiben)
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
13.02.2019, 11:30 | #8 |
Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Ich habe auf Wunsch der B. relativ viele "Mischformen", d. h. B. verfügen selbst, aber nicht auschließlich allein über ihre Konten (Barabhebungen, Einkäufe etc). Ich habe in Absprache mit Ihnen einen Onlinezugang, mit dem ich das Konto im Auge behalte aber auch in Absprache mit den B. Daueraufträge/Lastschriften einrichte und bei Bedarf auch Überweisungen tätige. So schreibe ich es auch in der Selbstverwaltungserklärung, welche die B. mir dann unterschreiben. Rechnungslegungen habe ich den B. noch nie gegeben. In den beschriebenen Fällen sammeln sie auch selbst die Kontoauszüge, so dass sie ja die Nachweise über die Kontenbewegungen haben.
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13.02.2019, 14:35 | #9 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Ich hab auch einige "Mischformen" wie Mimi. In diesen Fällen mache ich eine RL über die von mir verfügten Kontobewegungen und lasse die Betroffenen eine Selbstverwaltungserklärung mit dem Zusatz: "Ausnahmen siehe Rechnungslegung " unterschreiben. Die RL wird dann vorher gemeinsam durchgegangen. Gab bisher keine Beanstandungen dazu.
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Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören |
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