Dies ist ein Beitrag zum Thema Befreiung Schluss-Rechnungslegung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Teilnehmer,
meine Frage: kann mich ein Betreuter, dessen Betreuung in Kürze aufgehoben wird, mich von der Pflicht der Schluss-Rechnungslegung ...
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29.03.2017, 09:59 | #1 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 467
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Befreiung Schluss-Rechnungslegung
Liebe Teilnehmer,
meine Frage: kann mich ein Betreuter, dessen Betreuung in Kürze aufgehoben wird, mich von der Pflicht der Schluss-Rechnungslegung befreien? Bislang war ich davon ausgegangen, finde aber keine passende Rechtsquelle. Ich finde nur § 1854 BGB. Hierbei fehlt jedoch der Verweis von § 1908i BGB und inhaltlich passt er ja schließlich auch nicht wirklich. Der Betreute bietet mir die Befreiung an und da es sich um ein Betreuungsgericht handelt, mit dem ich zuletzt in Konflikt stand, würde ich sein Angebot gerne annehmen. Schöne Grüße Klima |
29.03.2017, 11:11 | #2 |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
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Wenn die Aufhebung erfolgt ist, kann er Entlastung erteilen. Dann ist keine Rechnungslegung erforderlich, weil Du mit dem Betreuten alle Unterlagen besprochen hast und er Dich entlastet.
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02.04.2017, 11:58 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.12.2012
Ort: Mainz
Beiträge: 87
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Hallo Klima,
unser AG verschickt für die Entlastungserklärung Schlusrechung sogar Vordrucke. Grüße Caro |
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