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Vermüllte Wohnung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermüllte Wohnung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
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Alt 05.04.2017, 16:51   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 31.03.2016
Ort: Würzburg
Beiträge: 104
Standard Vermüllte Wohnung

Über die Suche bin ich leider nicht fündig geworden.

Ich bin Betreuerin einer älteren Frau, die zusammen mit ihrem Mann in einer völlig vermüllten Wohnung lebt. Der Leiter der Betreuungsstelle hat mir gesagt, dass er da nie mehr reingehen wird, weil er sich ekelt. Dies nur zum Hintergrund.

Die früherer Betreuerin hat versucht, die alte Frau unterbringen zu lassen, sodass sie dauerhaft in ein Pflegeheim kommt. Das Betreuungsgericht hat den Antrag nicht bearbeitet. Dann kam der Betreuerwechsel.

Die Gründe für den Antrag auf Unterbringung lagen beim Betreuerwechsel so nicht mehr vor, weshalb ich den Antrag nicht mehr verfolgt habe.

Auch hatte die frühere Betreuerin das Gesundheitsamt etc. eingeschaltet, damit sich mal jemand die Wohnung ansieht. Passiert ist nichts.

Die Situation ändert sich nicht, da die Frau keine Betreuung will und der Ehemann die Pflege allein übernommen hat (was er ganz gut schafft).

Ich frage mich, ob man nochmal die Behörden einschalten sollte, damit darüber entschieden werden kann, ob die Frau da noch leben kann. Sie wohnt quasi auf dem Sofa in einem völlig vermüllten Zimmer, in dem es vor Spinnweben und Staub nur so wimmelt.

Den Vermieter interessiert das alles nicht, solange die Miete bezahlt wird.

Was würdet Ihr denn da machen?
Silke77 ist offline  
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Alt 05.04.2017, 17:21   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo Silke,

letztendlich enstcheidet nicht die Behörde wo jemand lebt sondern das entscheidet letztendlich der Betreuer.

Der betreuer sucht sich natürlich Berater wenn er sich unsicher ist wie er eine (solche) Situation einschätzen soll.

Das hört sich alles ziemlich unklar oder auch widersprüchlich an.
Du schreibst:
Zitat:
ch bin Betreuerin einer älteren Frau, die zusammen mit ihrem Mann in einer völlig vermüllten Wohnung lebt.
und dann steht da:
Zitat:
Die Situation ändert sich nicht, da die Frau keine Betreuung will und der Ehemann die Pflege allein übernommen hat (was er ganz gut schafft).
Mir fehlt es an Phantasie um mir vorzustellen, dass jemand in einer ekligen zugemüllten Wohnung gut gepflegt werden kann?

Versuch doch vielleicht zuerst mal mit den beiden zu reden und sie zu fragen wie es zu der Vermüllung kam? Alles egal? Augenschwäche? Überforderung?
Bei misstrauischen Klienten sollte man sich gut überlegen wann man sehr massiv in das Leben eingreift.
Wäre es evtl. eine Möglichkeit eine Haushaltshilfe zu installieren, einen Pflegedienst für Hauswirtschaft, einen Alltagsbegleiter für den Anfang?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 06.04.2017, 13:52   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 31.03.2016
Ort: Würzburg
Beiträge: 104
Standard

Hallo Michaela,

stimmt, das hört sich widersprüchlich an. Ich meinte damit, dass der Ehemann es zumindest schafft, der Frau Essen zu machen und Medikamente zu holen etc.

Es wird alles verweigert, Pflegedienst, sonstige Hilfen o. ä. Die frühere Betreuerin hat andere Wohnungen gesucht und gefunden: Die Betreute wollte nicht umziehen. Der Pflegedienst wurde nicht rein gelassen, überhaupt wird fast niemand in die Wohnung gelassen.

Ich denke, ich werde mal vorsorglich das Gesundheitsamt und Gericht informieren, allein schon, um mich abzusichern.
Silke77 ist offline  
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Alt 06.04.2017, 18:19   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
Standard

Zitat:
Zitat von Silke77 Beitrag anzeigen
Ich denke, ich werde mal vorsorglich das Gesundheitsamt und Gericht informieren, allein schon, um mich abzusichern.
Hallo, wenn Du die Betreuung schon über eine erheblich lange Zeit organisierst und Du sicher bist, dass ohne Eingreifen einer Behörde eine gesundheitliche oder wirtschaftliche Eskalation droht, ist das ok. Als Betreuerin hast Du keine direkten Möglichkeiten einzugreifen. Du wirst ein Ehepaar, auch wenn Du gute Argumente hast, nicht einfach so auseinanderreißen können. Selbst wenn Deine AG die Bestimmung des Aufenthaltes beinhaltet, kannst Du dies nicht Zwangsweise auf eigene Faust durchsetzen. Das sind tiefe Eingriffe in das Leben der B und dazu wirst Du die Unterstützung der Betreuungsstelle oder des AG benötigen.

Aus der Ferne betrachtet sehe ich nicht unbedingt die Notwendigkeit bezüglich Aufenthalt einzugreifen. Du hast sicher noch ein paar andere Aufgaben, die auch sehr zeitaufwendig sind. Solange sich die beiden wohlfühlen und die Gesundheit nicht konkret gefährdet ist, würde ich nicht einschreiten. Auch wenn für dich ein solches Leben unvorstellbar ist.Spätestens nach einem Jahr wirst Du Bericht erstatten müssen. Da kannst Du deine Einschätzungen vortragen.
Hein Klein ist offline  
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Alt 06.04.2017, 19:49   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.10.2009
Ort: Hannover
Beiträge: 120
Standard warum gleich zur Behörde ?

Zitat:
Ich denke, ich werde mal vorsorglich das Gesundheitsamt und Gericht informieren, allein schon, um mich abzusichern.
In Bayern ist der Sozialpsyiatrische Dienst , nicht das Gesundheitsamt, und warum immer gleich auf Spatzen schiessen?
Rufen sie beim Soz.psyiachtrischen Dienst an, und bitten Sie, dass
man ihr hilft, oft helfen auch Pfarrämter,

warum ghen sie nicht sebst einmal zu der Dame und fragen nach, wer von der Familie noch da ist.

gelöscht wegen Sinnlosigkeit. M. Mohr

mfg
sonneimregen ist offline  
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Alt 07.04.2017, 08:40   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 31.03.2016
Ort: Würzburg
Beiträge: 104
Standard

Es gibt keine Familie.

Die Kinder des Paares stehen alle selbst unter Betreuung und wohnen über ganz Deutschland verteilt. Keines der Kinder lässt sich sehen.

Natürlich kann ich den Eheleuten nicht meine Vorstellungen von einer angemessenen Wohnung aufzwingen.

Ich stelle mir nur die Frage, ob man oder ob ich hier irgendetwas machen kann, auch wenn es gegen den Willen der Betreuten ist. Immerhin sah auch die frühere Betreuerin Handlungsbedarf.

Mein "Hauptproblem" in dieser Betreuung ist, dass ich nicht weiß, ob die Gesundheit der Frau gefährdet ist oder nicht. Ich bin keine Medizinerin. Ein Pflegedienst wird nicht akzeptiert, meiner Kenntnis nach war sie ewig nicht bei einem Arzt oder ein solcher bei ihr.

Es ist schwierig, denn sie wäre sicher kein Fall für ein Pflegeheim, wenn die Wohnung okay wäre.
Silke77 ist offline  
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Alt 07.04.2017, 09:35   #7
Stammgast
 
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
Standard

Zitat:
Ich bin keine Medizinerin. Ein Pflegedienst wird nicht akzeptiert, meiner Kenntnis nach war sie ewig nicht bei einem Arzt oder ein solcher bei ihr.
Du hast geschrieben, ihr Ehemann holt die Medikamente. Rezeptpflichtige? - Dann müsste es doch einen Hausarzt geben? Ich weiß aber nicht, wie lange ein Wiederholungsrezept ohne persönlichen Arztkontakt ausgestellt wird.

Anhaltspunkte für Gesundheitsgefährdung ... verdorbene Lebensmittel, Ungeziefer, verunreinigte Wunden, Mangelernährung

Es gibt "Messi"- Hilfe-Vereine. Vielleicht kannst du die um Rat fragen. Die müssten sich mit deinem Problem gut auskennen.

LG Annegret
Annegret ist offline  
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