Dies ist ein Beitrag zum Thema Frage zu Führungszeugnis für Betreuten im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Allerseits,
ist eher Offtopic weil es uns als Betreuer ja nicht direkt betrifft, aber meine Betreute.
Ich betreue eine ...
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10.04.2017, 12:11 | #1 |
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Registriert seit: 27.09.2013
Beiträge: 9
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Frage zu Führungszeugnis für Betreuten
Hallo Allerseits,
ist eher Offtopic weil es uns als Betreuer ja nicht direkt betrifft, aber meine Betreute. Ich betreue eine junge Frau, die Betreuung lassen wir jetzt aufheben weil sie einen Studienplatz hat. Allerdings bei einer Behörde, jetzt besteht die Sorge dass die Betreuung evtl. im Führungszeugnis steht? Per Google konnte ich dazu nichts finden, hat jemand evtl. Erfahrungen damit? Grüße Bettina |
10.04.2017, 23:03 | #2 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 04.01.2015
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 79
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Hallo Bettina,
Zitat:
Da eine Betreuung keine Straftat darstellt, ist sie dort auch nicht eingetragen. Anders sieht es vielleicht aus, wenn Deine B. eine Straftat etc. begangen hat. Dann könnte die Betreuung vielleicht vermerkt sein (§ 5 BZRG). Weiss ich leider nicht. LG Volker |
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11.04.2017, 06:45 | #3 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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