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Rechnungslegung- nicht korrekt!

Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechnungslegung- nicht korrekt! im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen, ich bin seit einem Jahr Betreuer, habe eine Rechnungslegung vom Rechtspfleger zurück erhalten mit dem Hinweis, die Abrechnung ...


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Alt 14.04.2017, 21:58   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.03.2016
Beiträge: 180
Standard Rechnungslegung- nicht korrekt!

Hallo zusammen,

ich bin seit einem Jahr Betreuer, habe eine Rechnungslegung vom Rechtspfleger zurück erhalten
mit dem Hinweis, die Abrechnung ist "sachlich und rechnerisch" nicht richtig!(Die Aufstellung des Girokontos, sprich Ein/Ausgaben, stimmt nicht mit dem Bestand des Girokontos ein!)

Frage: 1- Was ist mit "sachlich" gemeint.?

Ich habe die RL mit Software gemacht. Bevor ich alles nochmal überprüfe, wollte ich der Runde nachhaken!

Danke euch
Heinrich Heine ist offline  
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Alt 15.04.2017, 06:50   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Den Beitrag habe ich verschoben da es sich um keine Rechtsfrage handelt.

So, jetzt:
Zitat:
Frage: 1- Was ist mit "sachlich" gemeint.?
Das könnte vieles sein, ein Fehler beim Umbuchen z.B.
Das ist im Übrigen ein "fester" Satz der nicht zwingend auf den konkreten Sachverhalt hinweist.
Wenn da auch noch steht:
Zitat:
Die Aufstellung des Girokontos, sprich Ein/Ausgaben, stimmt nicht mit dem Bestand des Girokontos ein!
dann weisst du doch schon wo du nachsehen musst, nämlich beim Girokonto.
Du hast einen Endstand angegeben und die Kontenblätter ergeben aber ein anderes Ergebnis.
Sollten die Kontoauzüge mittendrin aufhören z.B. so dass zum Stichtag kein eindeutiges Endergebnis ausgewiesen ist, passiert das manchmal.

Trotz Software- die ist nämlich auch nicht unfehlbar- kann es zu unterschiedlichen Zahlen kommen.
Bei mir haben sich in einer langen Liste schon mal zwei Monate einfach nicht mit übertragen lassen, sowas merkt man nur durch eine Endstandskontrolle. Händisches Nachrechnen erspart man sich da mittels Online Auszug, da kann man, meistens jedenfalls, den Stichtag eingeben.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 15.04.2017, 19:26   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
Standard

Moin moin

Felher zwischen Online-Einpflegen und Kontoauszügen passieren gerne mal. Z.B. wenn auf dem Kontoauszug zum Ultimo die Kontoführungsgebühren nicht gebucht sind, in der Online-Bearbeitung aber schon.
Das passiert gerne mal und ist auch über den Vergleich der letzten Online-Kontostände mit den Auszüge zu finden.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 15.04.2017, 19:40   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
Standard

Vielleicht solltest Du dir überlegen, mit Hilfe selbst erstellter Dateien in Excel und Word bzw. OpenOffice ein System aufzubauen. Wenn man sich blind auf die "Profiprogramme" verlässt, ist man oft verlassen. Das macht zwar etwas Mühe im ersten Jahr, aber es erschließen sich einem eine Menge Zusammenhänge. Vielleicht am Anfang parallel zur Profisoft?
Hein Klein ist offline  
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