Dies ist ein Beitrag zum Thema Genehmigung per Mail anfordern? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Moin zusammen,
kann man als Betreuer das Gericht per Mail um die Genehmigung
der Auflösung des Sprakontos oder ähnliches anschreiben ...
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02.05.2017, 11:05 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.03.2016
Beiträge: 180
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Genehmigung per Mail anfordern?
Moin zusammen,
kann man als Betreuer das Gericht per Mail um die Genehmigung der Auflösung des Sprakontos oder ähnliches anschreiben oder muss das postalisch geschehen. L G H. H |
02.05.2017, 12:55 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Unser AG hat noch nicht mal Email (wir leben wohl im Hinterland).
Aber ich würde die Genehmigung eher schriftlich beantragen und dann ggf faxen |
02.05.2017, 13:55 | #3 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 19.07.2016
Beiträge: 31
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Ich erledige das, was ich nicht auf dem Postweg schicke vorzugsweise per Fax, da ich da dann auch einen Nachweis habe, was ich wann an wen geschickt habe. Soweit ich weiß, gilt der Postausgang bei den E-Mails nicht als offizielle Sendebestätigung (aber ohne Gewähr).
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02.05.2017, 14:29 | #4 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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02.05.2017, 14:36 | #5 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Zitat:
Für die Gerichte ist immer noch Post oder Fax zulässig.
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03.05.2017, 22:43 | #6 |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 30.04.2017
Beiträge: 58
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Hallo Heine,
es gibt Feldversuche zu der Geschichte mit digitalen Schriftstücken, aber es liegt an der Rechtskraft der Mail (lt. meines Lieblingsrechtsplfegers gibt die Mial nix her). Unsere Gerichte bekommen die Mail schon, verstehen auch, was und warum, aber eine Mail kannst Du Dir sparen. Falls Du Papier sparen möchtest, hat Dein Telefonanbieter bestimmt ein PC-Fax im Online-Kundencenter oder, das hab ich noch nicht ausprobiert, soll man z.B. bei Outlook statt der Mailaddy einfach ne komplette Faxnummer mit Ländervorwahl angeben. Ich nutze die Pc-Faxfunktion meines Anbieters. Dann bekomm ich auch die Faxbestätigung und da ich es an mein Mailkonto angebunden habe, kann ich es direkt beim Kunden speichern. MfG Seb |
03.05.2017, 23:19 | #7 |
Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Üblicher Weise wird bei Schriftwechseln mit dem AG auf Schriftform verwiesen. E-Mail und Fax sind aber nur Textform und damit nicht ausreichend. Es geht hier um deine eigenhändige Unterschrift im Original. Diese macht aus einem Zettel Papier eine Eigenurkunde. Und die wird im Verfahren gebraucht.
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Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source! |
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