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Genehmigung per Mail anfordern?

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Moin zusammen, kann man als Betreuer das Gericht per Mail um die Genehmigung der Auflösung des Sprakontos oder ähnliches anschreiben ...


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Alt 02.05.2017, 11:05   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.03.2016
Beiträge: 180
Standard Genehmigung per Mail anfordern?

Moin zusammen,

kann man als Betreuer das Gericht per Mail um die Genehmigung
der Auflösung des Sprakontos oder ähnliches anschreiben oder muss das postalisch geschehen.


L G

H. H
Heinrich Heine ist offline  
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Alt 02.05.2017, 12:55   #2
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Unser AG hat noch nicht mal Email (wir leben wohl im Hinterland).

Aber ich würde die Genehmigung eher schriftlich beantragen und dann ggf faxen
Boomer ist offline  
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Alt 02.05.2017, 13:55   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.07.2016
Beiträge: 31
Standard

Ich erledige das, was ich nicht auf dem Postweg schicke vorzugsweise per Fax, da ich da dann auch einen Nachweis habe, was ich wann an wen geschickt habe. Soweit ich weiß, gilt der Postausgang bei den E-Mails nicht als offizielle Sendebestätigung (aber ohne Gewähr).
Wer?Wie?Was? ist offline  
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Alt 02.05.2017, 14:29   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
muss das postalisch geschehen.
Sowas muss wohl postalisch gescehen oder denkst du, dass ein Rechtskraftvermerk auf einer Mail angebracht werden kann?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 02.05.2017, 14:36   #5
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Zitat:
kann man als Betreuer das Gericht per Mail um die Genehmigung der Auflösung des Sprakontos oder ähnliches anschreiben
die zulässigen Übermittlungswege lassen sich auf der Homepage des AG nachlesen. E-Mails ohne z.B. EGVP gehören da sicher nicht dazu.

Für die Gerichte ist immer noch Post oder Fax zulässig.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 03.05.2017, 22:43   #6
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 30.04.2017
Beiträge: 58
Standard

Hallo Heine,

es gibt Feldversuche zu der Geschichte mit digitalen Schriftstücken, aber es liegt an der Rechtskraft der Mail (lt. meines Lieblingsrechtsplfegers gibt die Mial nix her). Unsere Gerichte bekommen die Mail schon, verstehen auch, was und warum, aber eine Mail kannst Du Dir sparen.

Falls Du Papier sparen möchtest, hat Dein Telefonanbieter bestimmt ein PC-Fax im Online-Kundencenter oder, das hab ich noch nicht ausprobiert, soll man z.B. bei Outlook statt der Mailaddy einfach ne komplette Faxnummer mit Ländervorwahl angeben.

Ich nutze die Pc-Faxfunktion meines Anbieters. Dann bekomm ich auch die Faxbestätigung und da ich es an mein Mailkonto angebunden habe, kann ich es direkt beim Kunden speichern.

MfG Seb
BBvSeb ist offline  
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Alt 03.05.2017, 23:19   #7
Stammgast
 
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
Standard

Üblicher Weise wird bei Schriftwechseln mit dem AG auf Schriftform verwiesen. E-Mail und Fax sind aber nur Textform und damit nicht ausreichend. Es geht hier um deine eigenhändige Unterschrift im Original. Diese macht aus einem Zettel Papier eine Eigenurkunde. Und die wird im Verfahren gebraucht.
__________________
Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source!
Betreuerwichtel ist offline  
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